Krankengeld zu Recht abgelehnt?

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Moderator: Czauderna

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Alexmarkones
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Krankengeld zu Recht abgelehnt?

Beitrag von Alexmarkones » 18.01.2010, 13:01

Hallo,

mein Freund wurde zum 30.11 gekündigt und auch am 30.11 krankgeschrieben, er meldete sich fristgemäß am AA, die schickte ihn nach Hause, er wäre ein Fall für krankengeld, Krank geschrieben ist er noch bis 31.01 . Die KK hat jetzt 1 1/2 Monate geprüft und uns am 15.01 mitgeteilt, daß Krankengeldanspruch erst ab 1.12. bestanden hätte und das er kein Geld bekommt,weil er zu dem Zeitpunkt nicht mehr pflichtversichert war, sowie nicht mal Krankenversichert ist. Das AA hat ihm aber nach einer Nachfrage mitte Dezember immer wieder auf Krankengeld verwiesen, heißt es jetzt das er für Dez und Jan gar nichts bekommt und stattdessen auch noch seine Artztbesuche selber zahlen muß bzw. sich selbst versichern muß?

Grüße Alex

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 21:42

Hallo,
ja, dumm gelaufen - wäre er am 29.11. krank geschrieben worden zum 30.11.2009, dann wäre das mit dem Krankengeld kein Problem - er hätte sogar einen maximalen Anspruch von 78 Wochen. Da die Krankmeldung aber erst am 01.12.2009 ausgestellt wurde, beginnt dem Grunde nach der Krankengeldanspruch erst am 02.12.2009, ja und da war er eben nicht in in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert. Aber die Kasse darf meines Erachtens trotzdem nicht die Zahlung von Krankengeld ablehnen, denn wenn er zuletzt krankenversicherungspflichtig beschäftigt war, dann hat er einen sog. nachgehenden Leistungsanspruch (also auch Krankengeld) für die Dauer eines Monats. Da sollte er bei seiner Kasse nochmal nachfragen.
Gruß
Czauderna

Alexmarkones
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Beitrag von Alexmarkones » 18.01.2010, 22:48

Hallo,

krankgeschrieben wurde er am 30.11 und war auch an diesem Tag schon krank und beim Chef auch krankgemeldet. KK lehnt ab, weil er ab 1.12 erst Krankengeld bekommen würde und da nicht mehr in der Pflichtversicherung, weil AA in aufgrund der Krankheit nicht annahm und er ab da an aber arbeitslos war.

Gruß

Alex

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.01.2010, 09:18

Hallo,

aber der Ansdpruch auf Krankengeld besteht erst nach Tag nach der ärztlichen Feststellung (Ausnahme Krankenhausaufenthalt).
Somit besteht der Krankengeldanspruch wirklich nur im Rahmen des nachgehenden Anspruches.

LG, Fee

Keek
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Beitrag von Keek » 20.01.2010, 17:57

Jepp, richtige Entscheidung der Krankenkasse!

Kg wäre maximal im nachgehenden Leistungsanspruch zu zahlen gewesen,
aber nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb eines Monats nach Ende der Beschäftigung ( sprich: bis 30. Dezember ) eine Arbeitsfähigkeit eingetreten wäre und eine neue Pflichtmitgliedschaft zustande gekommen wäre ( Bezug von Arbeitslosengeld oder neue Beschäftigung) dies ist aber beides nicht der Fall.

Weitere Voraussetzung wäre zudem, dass keine Möglichkeit der Familienversicherung besteht. Da aber auch der nachgehende Leistungsanspruch in diesem Fall nicht mehr greift, besteht definitiv kein Krankengeldanspruch.
Ich würde raten,dass er sich das ganze von der KK schriftlich geben lassen soll und sich damit ans Jobcenter/ArGe wendet, zu Beantragung von ALG 2 o.ä für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit..dadrüber dürfte dann auch der Versicherungsschutz gegeben sein.

Gruß

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