Hallo zusammen,
Ich habe rückwirkend zum 1.1.23 eine befristete volle EM Rente bekommen.
2023 habe ich Krankengeld erhalten und diese wurde mit der DRV mit meiner gesetzlichen Rente schon ausgeglichen und erledigt.
Nun habe ich auch rückwirkend meine Betriebsrente erhalten einmal als Einmalzahlung für 2023 und ab 1.01.24 als monatliche Zahlung .
Jetzt zu meiner Frage , da mein Krsnkengeld ja damals höher war als meine gesetzl. Rente wird nun das Krankegeld auch auf meine Betriebsrente rückwirkend angerechnet ?
So das ich jetzt die Difenrenz zwischen Krankengeld und meiner gesetzlichen Rente von meiner Betriebsrente zurückzahlen muss ?
Hoffe meine Frage ist verständlich und bedanke mich schonmal herzlich für eure Antworten.
Habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten wo u.a gefragt wird ob ich eine betriebrente erhalte und ab wann ...
Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente
Moderator: Czauderna
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente
Hallo,
nein, für die Betriebsrente gilt das nicht - einen Erstattungsanspruch hat die Krankenkasse ggf. nur gegen den gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Was die Anfrage der Kasse betrifft, so muss die Kasse entscheiden, ob und ab wann Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug besteht und dies der Zahlstelle entsprechend mitteilen.
Gruss
Czauderna
nein, für die Betriebsrente gilt das nicht - einen Erstattungsanspruch hat die Krankenkasse ggf. nur gegen den gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Was die Anfrage der Kasse betrifft, so muss die Kasse entscheiden, ob und ab wann Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug besteht und dies der Zahlstelle entsprechend mitteilen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente
Hallo! Czauderna, ich habe SGB V so verstanden, dass seitens der Zahlstelle die Betriebsrente an die Krankenkasse gemeldet werden muss. Wird die Betriebsrente der KK nicht automatisch gemeldet?
MfG Kehlchen
MfG Kehlchen
Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente
Hallo,
ja, grundsätzlich ist die Zahlstelle verpflichtet eine solche Meldung abzugeben, trotzdem fragen die Kassen (vorsichtshalber) nach.
Gruss
Czauderna
ja, grundsätzlich ist die Zahlstelle verpflichtet eine solche Meldung abzugeben, trotzdem fragen die Kassen (vorsichtshalber) nach.
Gruss
Czauderna