Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

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Moderator: Czauderna

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Audi4everever
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Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Audi4everever » 17.04.2024, 13:00

Hallo zusammen,
Ich habe rückwirkend zum 1.1.23 eine befristete volle EM Rente bekommen.

2023 habe ich Krankengeld erhalten und diese wurde mit der DRV mit meiner gesetzlichen Rente schon ausgeglichen und erledigt.

Nun habe ich auch rückwirkend meine Betriebsrente erhalten einmal als Einmalzahlung für 2023 und ab 1.01.24 als monatliche Zahlung .

Jetzt zu meiner Frage , da mein Krsnkengeld ja damals höher war als meine gesetzl. Rente wird nun das Krankegeld auch auf meine Betriebsrente rückwirkend angerechnet ?

So das ich jetzt die Difenrenz zwischen Krankengeld und meiner gesetzlichen Rente von meiner Betriebsrente zurückzahlen muss ?

Hoffe meine Frage ist verständlich und bedanke mich schonmal herzlich für eure Antworten.

Habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten wo u.a gefragt wird ob ich eine betriebrente erhalte und ab wann ...

Czauderna
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Czauderna » 17.04.2024, 15:15

Hallo,
nein, für die Betriebsrente gilt das nicht - einen Erstattungsanspruch hat die Krankenkasse ggf. nur gegen den gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Was die Anfrage der Kasse betrifft, so muss die Kasse entscheiden, ob und ab wann Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug besteht und dies der Zahlstelle entsprechend mitteilen.
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Kehlchen » 18.04.2024, 19:14

Hallo! Czauderna, ich habe SGB V so verstanden, dass seitens der Zahlstelle die Betriebsrente an die Krankenkasse gemeldet werden muss. Wird die Betriebsrente der KK nicht automatisch gemeldet?
MfG Kehlchen

Czauderna
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Czauderna » 18.04.2024, 19:52

Hallo,
ja, grundsätzlich ist die Zahlstelle verpflichtet eine solche Meldung abzugeben, trotzdem fragen die Kassen (vorsichtshalber) nach.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Audi4everever » 02.05.2024, 18:24

[quote=Czauderna post_id=110273 time=1713359708 user_id=7033]
Hallo,
nein, für die Betriebsrente gilt das nicht - einen Erstattungsanspruch hat die Krankenkasse ggf. nur gegen den gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Was die Anfrage der Kasse betrifft, so muss die Kasse entscheiden, ob und ab wann Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug besteht und dies der Zahlstelle entsprechend mitteilen.
Gruss
Czauderna
[/quote]

Hallo Czauderna ,
Vielen lieben Dank da bin ich schonmal beruhigt , das bei der Betriebsrente kein Erstattungsgeldanspruch geltend gemacht werden kann.

Mein Arbeitgeber (auzahlende Stelle meiner Betriebsrente ) hat mit meiner KK telefoniert um zu erfragen welchen DEV Schlüssel in meinem Fall eingetragen werden muss.

Und es wurde mitgeteilt das sie den 3101 angeben müssen.
Kennen Sie sich da vielleicht auch aus ?

Wäre dieser Schlüssel richtig bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis und einer vollen Erwerbsminderungsrente ?

Und stimmt es das ich somit auf die Betriebsrente dann die ganz normalen SV Abgaben habe wie z. B Rentenversicherung ?

Nochmals Danke und LG

Czauderna
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Czauderna » 02.05.2024, 21:55

Hallo,
hier ist alles super erklärt - https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen ... schluessel
Für die Betriebsrente fällt keine Rentenversicherung und keine Arbeitslosenversicherung an. Die Beiträge werden in der Regel von der Zahlstelle, und das muss nicht zwingend der Arbeitgeber sein, einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Audi4everever » 02.05.2024, 22:48

Hi , danke für den Link jetzt verstehe ich wie der Schlüssel sich zusammensetzt. Aber schau mal dann ist die Aussage und Schlüssel ja richtig bei mir 3101 und Laut Erklärung (siehe unten bei den häufigen schlüssel) ein voller Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten.

Audi4everever
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Re: Krankengeld zurückzahlen bei rückwikender Rente bzw . Betriebsrente

Beitrag von Audi4everever » 02.05.2024, 22:51

Beitragsgruppenschlüssel 3101
Diese Kombination greift, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegt. In der Krankenversicherung wird ein ermäßigter Beitragssatz (Ziffer 3) und in der Rentenversicherung der volle Beitrag ( Ziffer 1) fällig. Während in der Arbeitslosenversicherung in der Beitragsgruppe 3101 kein Beitrag zu zahlen ist, muss in der Pflegeversicherung der volle Beitrag (Ziffer 1) gezahlt werden.

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