Krankengeldanspruch nach Tod?

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Moderator: Czauderna

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Elke
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Krankengeldanspruch nach Tod?

Beitrag von Elke » 02.10.2009, 12:47

Hallo,
ich habe eine schwierige Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Es geht um folgendes: Mein Schwager Rolf, von dem wir 32 Jahre nichts hörten und wußten ob er überhaupt noch lebt tauchte plötzlich wieder auf. Pfingsten 09 ist er zusammengebrochen mit der Diagnose Endstadium Lungenkrebs. Es folgten 2 Chemoblöcke die nichts brachten, Rolf stand unter starken Medis, die ihn sehr stark beeinträchtigten. Das weiß ich von Bekannten von Rolf. Wir hörten erst wieder was von ihm 3 Tage bevor er im Hospitz verstarb. Rolf starb mittellos mit einigen Schulden, somit ist klar, dass die beiden Brüder das Erbe ausschlagen. Leider sind die Brüder bestattungspflichtig, auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Rolf konnte aufgrund seines Zustandes den Antrag auf Krankengeld nicht ausfüllen, ein Freund der sich wohl kümmern wollte, brachte den Antrag zum Arbeitgeber wo er unausgefüllt liegt. Vorhin habe ich mit der IKK gesprochen die nun meinen, Pech gehabt, Rolf ist verstorben und somit gibt es keinen rückwirkenden Anspruch auf Krankengeld. Die Stadt Braunschweig besteht aber auf 2000€ Bestattungskosten die eigentlich gut vom Krankengeld ausgeglichen werden könnten.
Die Brüder wollen nichts vom Krankengeld, das soll die Stadt Braunschweig für die Bestattung bekommen. Wenn Rolf in der Lage gewesen wäre, hätte er den Antrag ausgefüllt und eingereicht, einen Betreuer gab es nicht. Müssen wir jetzt dafür zahlen, obwohl der Anspruch auf Krankengeld bestand. Es geht um 2,5 Monate. Es muss dieses Geld doch auch rückwirkend geben. Wir wollten uns am 21. auch um diese Angelegenheit kümmern, doch an diesem Morgen (Montag) verstarb Rolf. Wie gesagt, wir haben erst 3 Tage vorher erfahren, wo Rolf ist und das war an einem Wochenende. Wenn Erben dieses Geld evtl. bekommen können, dann müsste das doch auch die Stadt Braunschweig kriegen um den Nachlaß auszugleichen.
Ich weiß nicht, was ich machen soll, wir haben noch vom letzten Jahr 5500€ Bestattungskosten zu zahlen... Als Tochter war ich für meine Mutter bestattungspflichtig... Ist aber ein anderes Thema.
Ich hoffe, ich habe das Wichtigste geschrieben.
Danke
Elke

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2009, 13:25

Hallo,

das sieht grundsätzlich schlecht aus mit dem Krankengeld.

Wichtig ist hier feszustellen ab wann die Kasse den Anspruch auf Krankengeld festgestellt hat. Ist dies zweifelsfrei feststellbar geht es um die Frage der Auszahlung.
Wenn der Versicherte, also der Krankengeldempfänger verstirbt und es stehen noch Krankengeldzahlungen aus, dann erfolgen die grundsätzlich auf das bekannte Konto des Verstorbenen - in allen anderen Fällen erfolgt die Auszahlung an die Hinterbliebenen nur gegen Vorlage des Erbscheines.
Hier wurde das Erbe ausgeschlagen, d.h. das Krankengeld wird nicht zur Auszahlung gelangen.
Hier wäre allenfealls eine Verrechnung theoretisch möglich, aber das gilt nur in Verbindung mit Leistungen (Beiträgen) der Rentenversicherung odes des Arbeitsamtes - keinesfalls aber mit Bestattungskosten.

Gruß

Czauderna

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