Krankengeldberechnung Dienstwagen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Buckstar
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Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Buckstar » 02.10.2019, 11:32

Moin moin liebe Gemeinschaft,

ich bin am verzweifeln und hoffe, einer von Ihnen kann mir helfen.
Ich habe Krankengeld bezogen, bin aber der Meinung, zu wenig.
Hier die Fakten:
Brutto Verdienst: 4000€ / Monat
Sachbezug KFZ (1%): 400€
Sachbezug KFZ Whg/Betr: 45,00
Sachbezug Kfz Whg/Betrieb p.St.: 27,00
Insgesamt also: 4472,00 Brutto je Monat
Nach Abzüge: 2.715,05€ netto verdienst
Minus KFZ Sachbezug: 2.243,05 netto

Den Dienstwagen musste ich bei Beginn des Krankengeldes allerdings abgeben.
Mein Krankengeld wurde bezogen auf 2.243,05 netto berechnet = EUR 59,16 je Tag

Nun die entscheidende Frage:
Wie verhält es sich mit dem Dienstwagen, des geldwerten Vorteils? Da ich diesen ja abgeben musste, und dementsprechend keinen Vorteil hatte, muss dieser nicht on top angerechnet werden?
Ich habe gelesen, dass der sich (in diesem Falle) EUR 472,00 / 30 = EUR 15,73 je Tag on top berechnet. Aber meine TK Krankenkasse weiß davon nichts.

Außerdem habe ich letztes Jahr einen Bonus in Höhe von 6000€ bekommen (monatlich ausgezahlt von Juni - Dezember). Auch dieser wurde nicht berücksichtigt.

Was kann ich tun, bzw. was würden Sie an meiner Stelle tun?

Danke und viele Grüße,
Sebastian Buck

Czauderna
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Czauderna » 02.10.2019, 11:47

Hallo und herzlich willkommen im Forum.
leider kann ich selbst da konkret nicht weiterhelfen, da ich nicht mehr selbst aktiv damit befasst bin. Sicher wird sich das noch ein aktiver Experte dazu äussern.
Was ich gefunden habe - https://www.wirtschaftswissen.de/finan ... an-das-ab/
da geht es genau um dieses Thema - vielleicht hilft dir das schon etwas weiter.
Grundsaetzlich gilt, was vom Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, gehört auch zum Krankengeld.
Bei der Bonuszahlung ist aber zu beachten, wann sie gezahlt wurde (Bemessungszeitraum)
Gruss
Czauderna

Buckstar
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Buckstar » 02.10.2019, 12:12

Moin Moin,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
In meiner ersten Frage beziehe ich mich genau auf den Link, den Sie mir geschickt haben.

Viele Grüße,
Sebastian Buck

sundancere20j
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von sundancere20j » 03.10.2019, 09:37

Dein Bruttoverdienst liegt insgesamt bei 4000,00 EUR.

Darauf zahlst Du Steuern und Sozialabgaben und Dein Arbeitgeber entsprechend den Arbeitgeberanteil.

Der Betrag in Höhe von 472,00 EUR ist nicht beitragspflichtiges Einkommen, weswegen Du hierauf auch keine Ansprüche erwirbst in Form von Krankengeld. Betrifft im übrigen auch Deine Rentenansprüche und ALG.

Worum es in dem in Link genannten Beitrag geht, ist die Beitragsfreiheit des sogenannten geldwerten Vorteils.

Dein Krankengeld dürfte im Monat maximal um 50 EUR durch Überlassung des Fahrzeugs überschritten werden, ohne das dieser Vorteil als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt werden müsste. Der Wert der dabei angesetzt wird ist fiktiv und berechnet sich eben aus der 1%-Regel des Listenpreises. Das hat nichts damit zu tun, dass Dir nun mehr Geld von der Kasse zustehen würde.

Der Vorteil Sozialabgaben zu sparen, wird so also schnell zum Bumerang. Entgeltumwandlung für ein Leasingfahrzeug lohnt sich im Regelfall nur dann, wenn Dein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze deutlich überschreitet und übervorteilt, wie man an Deinem Beispiel gut erkennen kann, den Arbeitgeber. Der spart nämlich ordentlich dabei.

Im Übrigen kann die Kasse nur auf Grundlage der vom Arbeitgeber übermittelten Werte das Krankengeld berücksichtigen. Hast Du den Bonus ggf. auch gewandelt, in Form von betrieblicher Altersvorsorge?

Hoffe das klingt irgendwie logisch.

Viele Grüße
sundancere20j

RHW
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von RHW » 05.10.2019, 11:54

Hallo Buckstar,

ich würde von Arbeitgeber und/oder Krankenkasse einen Ausdruck der elektronischen Meldung für die Krankengeldberechnung anfordern. Das für das Krankengeld maßgebende Brutto ist das, was für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (kann man anhand der Gehaltsabrechnungen nachrechnen). Das Netto ist das Brutto nach Abzug der Steuern und der AN-Anteile zur Sozialversicherung. Das Netto kann in Geld oder Sachbezügen bestehen.

Die Krankenkasse richtet sich nach den gemeldeten Werten des Arbeitgebers.

In Sonderfällen liest die Kasse hier nach:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 6.2018.pdf
-> ab Seite 115

Gegen den Bescheid über die Krankengeldhöhe kann man auch Widerspruch einlegen (Frist steht auf dem Bescheid; sonst gelten 12 Monate).

Gruß
RHW

Buckstar
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Buckstar » 09.10.2019, 13:34

Moin moin,

vielen Dank für die Antworten.
Allerdings bin ich noch nicht so viel schlauer, was wohl an mir liegt.

Ich weiß ja was Brutto und Netto bedeutet.
Ich möchte nur darauf hinaus, dass mein Krankengeld auf mein Netto bezogen ist. NUR: Mein Netto ist vergleichsweise ja sehr gering, weil mein Dienstwagen da schon quasi "bezahlt" ist. Ohne Dienstwagen hätte ich ungefähr 300€ mehr Netto, sprich ungefähr 2550, anstatt 2250. Hätte ich den Dienstwagen weiterhin fahren dürfen, hätte ich ja gar kein Problem mit dem Krankengeld. Aber ich musste den ja abgeben. Also erscheint es mir einfach nicht logisch, mein Krankengeld auf das netto von 2250€ zu berechnen.

Ich hoffe, jetzt konnte ich mich verständlich ausdrücken.

Danke und viele Grüße,
Sebastian Buck

Czauderna
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Czauderna » 09.10.2019, 13:55

Hallo,
Problerm verstanden - die Frage ist - wurde für die Überlassung des Dienstwagens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt - Hier zu dem Thema in gute Erklärung - https://www.haufe.de/personal/haufe-pe ... 41174.html
Demnach gilt, wenn für den Duenstwagen (Sachbezug - Geldwerter Vorteil) auch Krankenversicherungsbeiträge entrichtet wurden ist dieser Anteil auch bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen. Ich würde die Kasse dazu gezielt befragen, wenn dem so ist.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von RHW » 13.10.2019, 09:08

Hallo Buckstar,

das Problem ist häufig, dass gerade nicht klar ist, was netto bedeutet.

Brutto-SV ist der Wert , von dem die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden (inkl. Dienstwagenbenutzung).
Netto-SV ist definiert als Brutto, von dem die Steuern und die SV-Beträge abgezogen wurden.
In der Umgangssprache wird als Netto das bezeichnet, was auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt. Das ist aber in der Fachsprache nicht korrekt. Probleme entstehen häufig, wenn der Mitarbeiter in der Personalabteilung das Netto in der umgangssprachlichen Bedeutung angibt. Es ist aber in den Gehaltsangaben immer nach dem Netto in der Fachsprache gefragt.
Die Krankenkasse kann sich nur darauf verlassen, dass der Arbeitgeber die Angaben korrekt macht.

Gruß
RHW

Klinger
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Klinger » 06.02.2020, 21:01

Gelöscht.
Zuletzt geändert von Klinger am 17.02.2020, 01:46, insgesamt 5-mal geändert.

Czauderna
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Re: Krankengeldberechnung Dienstwagen

Beitrag von Czauderna » 07.02.2020, 10:46

Hallo,
ich will den aktiven Experten nicht vorgreifen, aber was ich dir schreiben kann, eine Berechnung deines Krankengeldes ist erst dann wirklich annähernd richtig möglich, wenn wir wissen, ob in den letzten 12 Monaten eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld beispielsweise) vorgelegen hat, für die auch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Die würde nämlich bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Auch, wenn es sich um schwankende Gehälter handeln sollte, wäre die Berechnung eine andere.
Gruss
Czauderna

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