Krankengeldberechnung in der Insolvenz

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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felixx
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Krankengeldberechnung in der Insolvenz

Beitrag von felixx » 26.01.2010, 15:44

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Krankengeldes in der Insolvenz.

Als langjährige Quelle-Mitarbeiterin wurde ich, wie die meisten meiner Kollegen, zum 01.11.2009 wegen Insolvenz freigestellt und das ohne vorherige Kündigung.

Ich hatte zu dieser Zeit Urlaub und deshalb wurde die Freistellung wegen Insolvenz als Einwurfeinschreiben am 31.10.2009 zugestellt.

Seit 02.11.2009 bin ich krank geschrieben und bekomme, wegen vieler Unklarheiten und damit ich vorerst nicht ohne Einkommen dastehe, von der Arbeits-Agentur erst einmal Arbeitslosengeld, da der Insolvenzverwalter nicht mehr zahlen kann.

Meine Kündigung wegen Insolvenz erhielt ich dann am 20.11.2009 zum 28.02.2010.

Nachdem ich noch weiter krank geschrieben bin, wird ab der 7. Woche meine Krankenkasse das Krankengeld bezahlen.

Kann mir jemand erklären, ob sich das Krankengeld nach dem letzten Gehalt berechnet? Denn die Krankenkasse schreibt mir, dass sie nur Krankengeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes zahlt.

Bei meiner Recherche im Internet konnte ich leider keine rechtlichen Grundlagen für meinen Fall finden.

Kann mir vielleicht jemand einen TIP geben, wo man das erfragen kann, denn die Mitarbeiter der AA wissen darüber auch nichts.

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