Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung

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Moderator: Czauderna

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schmutzi
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Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung

Beitrag von schmutzi » 27.02.2019, 16:36

Hallo ich habe folgendes Problem, mein Krankengeld wurde wie folgt berechnet und ich verstehe die Berechnung nicht:

Werte angenommen

Gehalt 1.500,00€
DV Entgeltunwandlung 100,00€

Bruttobezüge 1.600,00€

ges. Abzüge ges. 390,00€

Netto: 1.210,00€
abz. DV Versicherung 100,00€

Auszahlbetrag: 1.110,00€



Berechnung Krankengeld:
1.500€ / 30 Tage = 50,00€
Entgeltumwandlung 1.200€/360 Tage = - 3,33€

Brutto 46,67€
davon 70% 32,67€


und beim Nettokrankengeld ist die Krankenkasse von den 1.110,00€ (Auszahlbetrag) ausgegangen

1.100,00€ / 30 Tage = 36,67€
abzügl. Entgeltumwandlung (angenommen) -2,90€
Netto 33,27€
davon 90% 30,39€


von den 30,29€ werden dann ALV/PflegeVS/RentenVS abgezogen, was mir klar ist.


Was ich nicht verstehe ist, das mir vom Gehalt ( 1.500,00€) und vom Auszahlbetrag (1.100€ ) die direkt VS (100,00€) noch abgezogen wird.

vielen Dank für die Rückantworten

SoFaLeistung
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Registriert: 08.06.2015, 18:21

Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung

Beitrag von SoFaLeistung » 27.02.2019, 16:53

Hallo,

ich nehme an dieser Bezug ist steuer und sozialversicherungsfrei.
Da hieraus keine Beiträge zur KV gezahlt werden werden diese rausgerechnet aus dem KG

VG

schmutzi
Beiträge: 2
Registriert: 27.02.2019, 14:50

Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung

Beitrag von schmutzi » 27.02.2019, 18:21

Hallo,
das ist richtig die Bezüge sind steuerfrei, aber man ist ja bei der Berechnung sowieso schon vom Gehalt 1.500 € ausgegangen und hat davon die 100€ nochmal abgezogen, und das ist mir nicht logisch?

MfG

RHW
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Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung

Beitrag von RHW » 02.03.2019, 12:49

Hallo schmutzi,

die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach den vom Arbeitgeber gemachten Angaben.
Denkbar sind mehrere Varianten:
1) Gehalt: 1500
abzüglich DV: 1400 (=SV-Brutto)
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.

2) Gehalt: 1500
AG zahlt 100 Euro in DV
AG zieht zusätzlich 100 vom Gehalt für DV ab
(DV erhält also 200 Euro monatlich)
Bruttobezüge (aus AG-Sicht): 1600
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.

Beim Netto-Arbeitsentgelt werden die Zahlungen an die DV nicht berücksichtigt (da ja keine Krankenversicherungsbeiträge davon entrichtet wurden).

Ungewöhnlich finde ich die 3,33 Euro pro Tag. Normalerweise ergibt sich durch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld für die Sonderzahlungen ein positiver Wert. Ein negativer Wert ist sehr auffällig. Wegen der 3,33 Euro würde ich nachfragen.

Vermutlich steckt die Lösung in diesem Rundschreiben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 6.2018.pdf
-> Seite 104 - 115

Gruß
RHW

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