Krankengeldberechnung nach Übergangsgeld DRV

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Moderator: Czauderna

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Zwerg Nase
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Krankengeldberechnung nach Übergangsgeld DRV

Beitrag von Zwerg Nase » 29.03.2010, 14:38

Hallo !
Ich beziehe jetzt nach 6 Wochen Krank seit 03.03.10 Krankengeld.
In der Vergangenheit bin ich aus dem AlG 2-Bezug aus gesund. Gründen über die DRV zur Teilhabe am Arbeitsleben gekommen.
Ich hatte versch Weiterbildung /Praktika.
In der Zeit bin ich Krank geworden. Die DRV hat durch die Krankenzeit die Teilhabe erst einmal abgebrochen, med. Reha befürwortet und ich erhalte jetzt seitdem Krankengeld.
Das Übergangsgeld wurde damals nach §48 SGB IX richtig berechnet.
Berechnungsgrundl= SGB IX, §48= 47,12 € und davon 75 %= 35,34 €
Berechnung aus tariflichen Arbeitsentgeld letzer Arbeitgeber.

Die Krankenkasse hat das KG wie folgt berechnet:
§ 48 SGB IX = 47,12 €, davon 80 %=37,70 und davon 70%=26,39 € brutto

Wer hat Recht
Ich habe Info, so sollte es sein: vom tarifl. Entgeld:30=X €x80 %, davon 70 %

Entergebnis= Krankengeld ist fast/höher wie Übergangsgeld Question :lol:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.03.2010, 16:58

Hallo, ich hab da mal ein Beispiel:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben zu Lasten der RV ab 01.01.2009

AU ab 05.06.2009

Weiter­zahlung des Übergangs­geldes bis zum planmä­ßigen Ende 30.06.2009

Der Berechnung des Übergangs­geldes lag ein tarif­liches/ortsüb­liches Brutto­ar­beits­entgelt zugrunde, monatlich 1.650,00 €

Kranken­geld­be­rechnung:

Regelentgelt (1.650,00 € : 30 = 55,00 € davon 80 v. H. = 44,00 €) 44,00 €

Krankengeld (44,00 € davon 70 v. H.) 30,80 €

So kenne ich es !!
Gruß
Czauderna

Zwerg Nase
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Beitrag von Zwerg Nase » 29.03.2010, 17:11

Danke, das bestärkt mich. Ich hoffe die Krankenkasse sieht das mit meinem in Kürze gestellten Widerspruch auch so.
Genau so habe ich es auch nur gefunden, wie Du schreibst.
Meinst du, der Sachbearbeiter im Widerspruch ist eine andere Abteilung? Was macht man, wenn die KK dennoch daran westhält. an Ihre Berechnung?

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