Krankengeldberechnung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Horst
Beiträge: 3
Registriert: 15.03.2010, 21:01

Krankengeldberechnung

Beitrag von Horst » 23.03.2010, 18:27

Guten Tag !

Ich habe mal eine Frage zur Berechnung von Krankengeld.

Ich war von 17.11.09 bis o5.01.10 Arbeitunfähig und habe die ersten 6 Wochen( bis 29.12.09 die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen. Vom 29.12.09 bis 05.01.10 Krankengeld von der Krankenkasse .
Ich Verdiene mein Geld als Kraftfahrer mit 260 Stunden im Monat, war auch bei der Krankengeldberechnung so Berechnet worden. da ich Monat für Monat die Stunden verechnet bekomme. Nur bei Krankheit hab ich mit der Firma eine Vereinbarung, das nur 210 Stunden Bezahlt werden. Nun bin ich 9 Wochen später wieder mit der selben Diagnose Arbeitunfähig. Im Dezember hab ich durch die Lohnfortzahlung und den Krankengeldbezug meine normalen Stunden nicht ableisen können, im Jannuar konnte ich durch den Krankengeldbezug die Stunden auch wieder nicht erreichen.Im Februar hab ich den ersten Monat wieder voll Arbeiten können.

Meine Frage: Wird das Krankengeld nach meinen letzten vollen Lohn berechnet oder darf ich jetzt Abstriche machen?

MfG Horst

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 23.03.2010, 19:14

Die Krankenkasse prüft folgende Punkte:
- Welche Arbeitszeit wurde vertraglich vereinbart?
(eine Verringerung bei Krankheit ist ungewöhnlich und in der Regel auch verboten :!: )
- Welche Arbeitszeit lag im Oktober, September und August jeweils vor?
(= die letzten 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit)

Horst
Beiträge: 3
Registriert: 15.03.2010, 21:01

Beitrag von Horst » 23.03.2010, 19:43

Danke für die antwort! Ich glaub ich hab die frage nicht so Richtig formuliert.

Bei der ersten Au wurde das Krankengeld Richtig berechnet= Oktober 260 Stunde, September 260 Stunden, August 260 Stunden.

Eine feste wöchentliche Arbeitszeit gibt es nicht.

Im November , Dezember und Januar konnte ich durch Entgeltforzahlung und Krankengeld meine normalen Stunden nicht erreichen, erst im Februar konnte ich den ersten Monat nach meiner ersten Au wieder voll Arbeiten.

Im März wurde ich mit der selben Diagnose wieder Au.

Da nach Auskunf meiner KK das Krankengeld wieder neu berechnet wird fürchte ich erhebliche finanzielle Einbußen, weil ich im Dez. und Jan nicht bzw. nicht voll Arbeiten konnte und erheblich weniger Einkommen hatte.

Meine Frage kann die Kk den Dez. und den Jan für die Berechnung des Kg mit heranziehen?

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 24.03.2010, 20:50

Die letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn der (erneuten) Arbeitsunfähigkeit sind maßgebend:
Einzelheiten: Seite 12->
http://www.sf-medien.de/images/content/ ... 112005.pdf
2.1.1.4.2 Durchschnittliche Arbeitszeit
Ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus
der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden
der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen (Ausgangszeitraum), die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
abgerechnet wurden, der wöchentliche Durchschnitt festgestellt. Die sich daraus ergebende
Zahl ist die sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
Beispiel 1:
Ausgangszeitraum
April 108 Std.
Mai 127 Std.
Juni 103 Std.
insgesamt 338 Std. : 13 Wochen = 26 Std.
Aus der tatsächlichen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ergibt sich eine durchschnittliche wöchentliche
Arbeitszeit von 26 Stunden.
Liegen in dem Ausgangszeitraum von 3 Monaten (13 Wochen = 91 Tage) unbezahlte Fehltage (z. B. Krankengeldbezugszeiten),
ist die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wie folgt vorzunehmen:
Beispiel 2:
Ausgangszeitraum
September 150 Std.
Oktober 75 Std.
November 75 Std.
insgesamt 300 Std. (in diesem Zeitraum liegen 31 Kalendertage als Fehltage)
300 Std. x 7 Kalendertage
91 Tage - 31 Fehltage = 35 Arbeitsstunden
Im Ausgangszeitraum sind durchschnittlich 35 Arbeitsstunden je Woche geleistet worden

Horst
Beiträge: 3
Registriert: 15.03.2010, 21:01

Beitrag von Horst » 25.03.2010, 10:28

Tausend dank für die beantwortung meiner Frage :D

Antworten