Hallo,
ich beziehe derzeit Krankengeld, meine AU ist ausgestellt bis 11.07.10.
Mein Arbeitgeber hat mir noch nicht gekündigt. Ich denke aber das ich auf Grund meines Zustandes dort nicht mehr arbeiten werde.
Ich könnte jetzt evtl. eine neuen Job antreten. Meine Frage:
Wenn ich jetzt kündige müsste ich ja die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten, wobei ich denke das ich das nicht schaffen werde. Was wird die Kasse davon halten? Also wenn ich auch die 4 Wochen Kündigsfrist lang krankgeschrieben bin. Werden die Schwierigkeiten machen, so wie jetzt waren sie krank und jetzt plötzlich neuer Job?
Vielleicht lässt mich ja mein Arbeitgeber sofort raus. Dann könnte ich die neue stelle sofort antreten.
Bitte nicht missverstehen, ich habe sehr große Probleme in meinem alten Job. Da ich aber eigentlich arbeiten will wäre die neue Stelle ideal, da nur Teilzeit und mein Arzt meint ich müßte etwas runterschrauben.
LG, Pola
Krankengeldbezug ,jetzt neuen Job gefunden
Moderator: Czauderna
Hallo,
die Krankenkasse hat immer dann ein Problem, wenn man während der Entgeltfortzahlung kündigt und nach dem Beschäftigungsende Krankengeld beantragt. (Die Entgeltfortzahlung endet mit dem Beschäftigungsende).
Dann kommt meistens von der Kasse ein Brief, dass man durch die Kündigung bewusst auf die Entgeltfortzahlung verzichtet hat und daher Krankengeld erst ab dem 43. AU-Tag gezahlt wird.
Wenn diese beschriebene Konstellation nicht eintritt, ist für die Kasse alles in Ordnung.
Gruß
RHW
die Krankenkasse hat immer dann ein Problem, wenn man während der Entgeltfortzahlung kündigt und nach dem Beschäftigungsende Krankengeld beantragt. (Die Entgeltfortzahlung endet mit dem Beschäftigungsende).
Dann kommt meistens von der Kasse ein Brief, dass man durch die Kündigung bewusst auf die Entgeltfortzahlung verzichtet hat und daher Krankengeld erst ab dem 43. AU-Tag gezahlt wird.
Wenn diese beschriebene Konstellation nicht eintritt, ist für die Kasse alles in Ordnung.
Gruß
RHW
Hallo,
bei einer Kündigung (egal, ob durch AG oder AN) kommt häufig einige Tage später eine Einladung zum MDK.
Hintergrund ist folgender: Wenn man als AN wieder gesund ist, ist das Entgelt vom AG höher als das Krankengeld. Es gibt also einen finanziellen Anreiz, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Wenn man arbeitslos wird, ist das Arbeitslosengeld deutlich niedriger als das Krankengeld. Es gibt keinen finanziellen Anreiz, wieder arbeitsfähig zu sein.
Wenn der MDK einen wieder arbeitsfähig schreibt, wird das Krankengeld eingestellt.
Evtl. macht es Sinn, die Kasse über die Einzelheiten zu informieren, bevor die MDK-Einladung kommt.
Gruß
RHW
bei einer Kündigung (egal, ob durch AG oder AN) kommt häufig einige Tage später eine Einladung zum MDK.
Hintergrund ist folgender: Wenn man als AN wieder gesund ist, ist das Entgelt vom AG höher als das Krankengeld. Es gibt also einen finanziellen Anreiz, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Wenn man arbeitslos wird, ist das Arbeitslosengeld deutlich niedriger als das Krankengeld. Es gibt keinen finanziellen Anreiz, wieder arbeitsfähig zu sein.
Wenn der MDK einen wieder arbeitsfähig schreibt, wird das Krankengeld eingestellt.
Evtl. macht es Sinn, die Kasse über die Einzelheiten zu informieren, bevor die MDK-Einladung kommt.
Gruß
RHW
besteht noch Resturlaubsanspruch beim alten AG? wenn ja-->nehmen in der Kündigungsfrist
ansonsten mit AG Aufhebungsvertrag vereinbaren, wenn du eh au bist und da nicht wieder hinwillst wird der AG sicher sofort zustimmen, durch den Aufhebungsvertrag verzichten beide Seiten auf irgendwelche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, was besseres kann dem AG doch nicht passieren
ich hab auch noch nie erlebt, dass ein AG einen Arbeitnehmer belangt hat, nur weil der Kündigungsfristen nicht eingehalten hat, vllt. gibst ja hier nen Juristen der uns da aufklären kann, wäre ein neuer Job evt. ein ausserordentlicher Kündigungsgrund für den Arbeitnehmer?
ich habe die gesetzlichen Kündigungsfristen bisher immer als Arbeitnehmerschutz gesehen, wenn dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, warum soll er dann nicht auch sofort kündigen können?
ansonsten mit AG Aufhebungsvertrag vereinbaren, wenn du eh au bist und da nicht wieder hinwillst wird der AG sicher sofort zustimmen, durch den Aufhebungsvertrag verzichten beide Seiten auf irgendwelche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, was besseres kann dem AG doch nicht passieren
ich hab auch noch nie erlebt, dass ein AG einen Arbeitnehmer belangt hat, nur weil der Kündigungsfristen nicht eingehalten hat, vllt. gibst ja hier nen Juristen der uns da aufklären kann, wäre ein neuer Job evt. ein ausserordentlicher Kündigungsgrund für den Arbeitnehmer?
ich habe die gesetzlichen Kündigungsfristen bisher immer als Arbeitnehmerschutz gesehen, wenn dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, warum soll er dann nicht auch sofort kündigen können?
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber eine neue Stelle ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Die Fristen gelten für AN und AG (wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regeln). Wenn eine neue Stelle ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den AN wäre, dann wäre es für den AG auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund, dass er einen besser geeigneten (oder billigeren) AN gefunden hat. Zum Glück ist das nicht so!
Außerordentliche Kündigungsgründe:
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/kuendgrund.html
Bei einem Aufhebungsvertrag verzichtet man bewusst auf Forderungen (auch Entgeltfortzahlung). Wenn dann Krankengeld innerhalb der normalen Kündigungsfristen bzw. der 6-Wochen-Frist beantragt wird, wird es wahrscheinlich Probleme mit der Kasse geben.
Wenn dem AG durch die unerlaubte Kündigung Schäden entstehen (z.B. Vertragsstrafe bei nicht eingehaltenem Liefertermin), kann der AG versuchen, diesen Schaden beim ehemaligen AN einzuklagen.
Gruß
RHW
ich bin kein Jurist, aber eine neue Stelle ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Die Fristen gelten für AN und AG (wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regeln). Wenn eine neue Stelle ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den AN wäre, dann wäre es für den AG auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund, dass er einen besser geeigneten (oder billigeren) AN gefunden hat. Zum Glück ist das nicht so!
Außerordentliche Kündigungsgründe:
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/kuendgrund.html
Bei einem Aufhebungsvertrag verzichtet man bewusst auf Forderungen (auch Entgeltfortzahlung). Wenn dann Krankengeld innerhalb der normalen Kündigungsfristen bzw. der 6-Wochen-Frist beantragt wird, wird es wahrscheinlich Probleme mit der Kasse geben.
Wenn dem AG durch die unerlaubte Kündigung Schäden entstehen (z.B. Vertragsstrafe bei nicht eingehaltenem Liefertermin), kann der AG versuchen, diesen Schaden beim ehemaligen AN einzuklagen.
Gruß
RHW