Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

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Moderator: Czauderna

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Stephan_K
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Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Beitrag von Stephan_K » 30.08.2023, 16:19

Hallo Czauderna,

ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer (Jahreseinkommen über der Beitragsmessungsgrenze).

Die Höhe meines Krankengelds beträgt 97 EUR brutto (84 EUR netto).

Kann dies sein?

Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass das Krankengeld den Maximalbetrag von 116,38€ aufweisen müsste, der von der Beitragsbemessungsgrenze abgeleitet wird.

Würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen.

Dankeschön.

Czauderna
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Re: Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Beitrag von Czauderna » 31.08.2023, 10:43

Hallo und willkommen im Forum

hier der Grundsatz zur Krankengeldhöhe -

Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Vom geringeren dieser beiden Werte werden die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen.

Die Krankenkasse ermittelt die Höhe des Krankengeldes aufgrund der vom Arbeitgeber übermittelten Beträge.

Wenn wir mal rechnen - das Bruttokrankengeld beträgt 97,00 € - wenn diese 70 % entsprechen, dann beträgt das gemeldete Bruttoentgelt
ca. 4157,00 €.
Wenn wir vom Netto ausgehen - würden 97,00 € 90% des Nettos ausmachen, was einem Gesamt netto von 3233 € entsprechen würde.
Ob das in deinem Fall so ist, das kann ich dir leider nicht sagen, da solltest du deine Kasse befragen und dich erkundigen, was dein Arbeitgeber übermittel hat.
Das Höchstkrankengeld beträgt 116,38 € Brutto (2023), welches aber auch nur dann gezahlt wird, wenn auch das entsprechende Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum (letzter abgerechneter Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit) entsprechend gemeldet wurde.
Gruss
Czauderna

Stephan_K
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Re: Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Beitrag von Stephan_K » 31.08.2023, 13:54

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.

Wie lange geht denn der Bemessungszeitraum zurück?

Im Jahr 2022 hatte ich ein Einkommen von 72k brutto und 43k netto.

Dieses Jahr komme ich auf 75k.

Grüße

Stephan

Czauderna
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Re: Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Beitrag von Czauderna » 31.08.2023, 15:34

Hallo,#ich hatte oben geschrieben -
....Das Höchstkrankengeld beträgt 116,38 € Brutto (2023), welches aber auch nur dann gezahlt wird, wenn auch das entsprechende Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum (letzter abgerechneter Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit) entsprechend gemeldet wurde.

Nehmen wir mal an, dass du im Juli 2023 arbeitsunfähig wurdest, dann wäre der Bemessungszeitraum grundsätzlich der Juni 2023, bei schwankenden Entgelten, könnten es auch ggf. die Monate April, Mai und Juni sein, dazu käme dann auch noch eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt) der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit dazu.
Das gesamte Jahreseinkommen spielt keine Rolle bei der Berechnung
Gruss
Czauderna

Stephan_K
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Re: Krankengeldhöhe als freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Beitrag von Stephan_K » 01.09.2023, 07:42

Dann macht das Sinn.

Vielen Dank für Dein Support.

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