Krankengeldzahlung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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hakuna_matata
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Krankengeldzahlung

Beitrag von hakuna_matata » 03.04.2018, 13:35

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer 5 Tage Woche. Vom Arzt wurde mir eine (letzte) Krankmeldung dummerweise bis 1.4.18 ausgestellt. Da am (Kar)Freitag Feiertag war, am (Oster)Montag ebenso, zahlt die Krankenkasse mir das Krankengeld nur bis Donnerstag, 29.3.18. :roll:
Ist das Rechtens? Wo finde ich etwas darüber geschrieben?

Vielen Dank für Eure Antwort
claudia

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2018, 14:40

Hallo,
Willkommen im Forum - hat sie gezahlt oder will sie nur zahlen ?
Grundsätzlich gilt, wenn da der 01.04 steht dann muss sie auch bis 01.04 zahlen und ab 02.04. wieder der Arbeitgeber.
Gruß
Czauderna

hakuna_matata
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Beitrag von hakuna_matata » 03.04.2018, 15:13

Danke für das Willkommen und Deine Antwort! Hast Du mir eine Quelle dazu? Ist das allgemeingültig oder kann das je nach Krankenkasse verschieden sein?

Sie haben bis einschließlich 29.3. gezahlt und mir dies auch schriftlich mitgeteilt. Ein (unfreundliches und unerfreuliches) Telefonat mit dem Stellvertreter der Sachbearbeiterin brachte mir die Aussage, dass dies so Rechtens sei und ich war leider so angefressen ob der unfreundlichen Art, dass ich vor lauter Schreck vergessen habe, ihn nach der Grundlage seiner Aussage zu fragen.

Eh ich aber nun weiter nerve, wollte ich mich doch lieber kundig machen. Weißt Du, an welcher Stelle eine rechtsverbindliche Aussage darüber zu finden ist? Ich finde nichts, weil ich wohl mit falschen Stichworten suche?!

Schöne Grüße
claudia

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2018, 17:20

Hallo,
na ja, die Quelle bin ich selbst, denn ich habe jahrzehntelang u.a. auch solche Fälle bearbeitet und entschieden. Meine Auffassung und so wie ich es auch immer gehalten habe, war und ist - wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bis zum Sonntag schriftlich bestätigte, dann bestand auch bis zum Sonntag der Krankengeldanspruch - es gibt keinerlei rechtliche Begründung dafür, dass eine Kasse die Krankengeldzahlung für Samstag und Sonntag verweigern kann. Es sei denn, und das scheint immer mehr in Mode zu kommen, die Kasse "bekniet" den Arzt zu einer anderen Aussage. Mein Rat - Widerspruch bei der Kasse einlegen und nach der rechtlichen Begründung dafür verlangen, die den Krankengeldanspruch verneint obwohl eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Ausserdem würde ich auch die Kasse fragen, ob sie denn der Auffassung wäre, dass mein Arbeitgeber bereits ab dem 30.03. wieder Gehalt zahlen müsste.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 04.04.2018, 07:03

Hast du eine Wiedereingliederung gemacht?

hakuna_matata
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Beitrag von hakuna_matata » 04.04.2018, 11:09

@ D-S-E,

ja, habe ich.

Die OP war am 28.11.17. AU ab 27.11.17. Im Anschluss war ich vom 11.12.17 in einer Reha-Klinik und wurde von dort arbeitsunfähig am 8.1.18 entlassen. Die Wiedereingliederung/Arbeitsunfähigkeit war dann vom 19.02.-01.04.18. Krankengeld wurde gezahlt vom 09.01.-29.03.18.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.04.2018, 12:36

.
Welche Krankenkasse hat denn solche Praktiken nötig.
Du musst den Namen hier nicht nennen, wahrscheinlich
genügt es schon, wenn du dem Sachbearbeiter mitteilst,
dass das hier diskutiert wird und ihn fragst, ob er sich
evtl. an der Diskussion beteiligen würde.
.

RonMcDon
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Registriert: 15.02.2018, 12:44

Beitrag von RonMcDon » 04.04.2018, 16:54

Die Insider wissen, dass Krankengeldfallmanager bei den Kassen auch einzeln oder im Team gemessen werden, da zählt jeder eingesparte Krankengeldtag. Die haben es nötig und bekommen monatlich/quartalsweise Statistiken um die Ohren gehauen....

Kam denn nun eine Abschlusszahlungsmitteilung in diesem Falle?
War Wiedereingliederungsplan bis 29.03.2018 oder bis 01.04.2018 ausgestellt?
Wenn bis 29.03.2018 ausgestellt, kann ich mir gut vorstellen, dass ein Fallmanager sich hinterfragt, was denn nun nach Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Wiedereingliederung eine weitere AU bis 01.04.2018 begründen soll und der sein Problemchen damit hat (ich versetze mich nur mal in einen Fallmanager...). Seine Unfreundlichkeit bestätigt ja ein Problemchen.

Ich könnte auch vermuten, dass nur bis Ausstellungstag bzw. am Bearbeitungstag (29.03.2018?) bis dahin Krankengeld gezahlt wurde und Vorauszahlungen technisch bzw. rechtlich nicht unbedingt möglich sind und eine Restzahlung noch erfolgt. Schließlich haben Dir ja wohl einige Tage (seit Januar?) Krankengeld gefehlt.

Ich würde nicht nach der Grundlage bei dem Sachbearbeiter fragen, sondern nach einem freundlicheren Vorgesetzten, der die Frage sachlich beantworten kann. Oder evtl. gibt es bei dieser Kasse eine Service- und Qualitätsmanagement/Hotline. Einfach beschweren, das funktioniert meistens.

Hier noch die Grundlage:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

hakuna_matata
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Beitrag von hakuna_matata » 05.04.2018, 00:06

@ Anton: Den Vorschlag werde ich mit Vergnügen unterbreiten :)

@ Ron: Ja, es kam eine Mitteilung über die Leistung bis 29.3.18 zeitgleich mit der entsprechenden Zahlung.
Der Wiedereingliederungsplan ging ebenso wie die AU bis 1.4.18, wobei die AU als Endbescheinigung gekennzeichnet war.
Es fehlen demnach drei Tage Zahlung. Bis 8.1. erhielt ich ja Lohnfortzahlung (6 Wochen).
Die Frage nach dem Vorgesetzten werde/würde ich dann wohl stellen, sollte ich keine oder eine Antwort ohne rechtsverbindliche Begründung mit Quellenachweis erhalten.

Vielen Dank für Eure mutmachenden Antworten :)

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