Hallo,
meine Krankengeldzahlung wurde duch die Beurteilung des MDK eingestellt.
Beurteilung (Gutachten) des MDK nur nach Aktenlage ( keine persönliche Untersuchung )
Mein Facharzt und ich haben Widerspruch eingereicht, der nun, so die Aussage der Krankenkasse vom Widerspruchsausschuss geprüft wird.
Seit der Einstellung der Krankengeldzahlung sind bisher 5 Wochen vergangen und ich bin immer noch arbeitsunfähig.
Nach welchen Gesichtspunkten wird/ muss/ darf der Widerspruchsausschuss entscheiden.
Vielen Dank für euere Antworten
Krankengeldzahlung - Widerspruchsverfahren
Moderator: Czauderna
Hallo,
nun, wenn es schon beim Widerspruchsausschuß liegt, dann muss dem ein formeleer Bescheid über die Beendigung des Krankengeldes bzs. über die Aufhebung des Verwaltungsaktes für die Zukunft vorausgegangen sein.
Der Widerspruchsausschuß orientiert sich grundsätzlich (natürlich gibt es auch Ausnahmen) am MDK-Gutachten.
MDK-Gutachten können auch erstellt werden ohne das der Betreffende sich persönlich beim MDK vorstellen muss. Der MDK entscheidet nach den aktuellen vorliegenen Befundberichten, gibt seine Entscheidung an die Kasse weiter und die entscheidet dann endgültig.
Deshalb geht der Widerspruch auchng egen die Kasse und nicht gegen den MDK.
Gruß
Czauderna
nun, wenn es schon beim Widerspruchsausschuß liegt, dann muss dem ein formeleer Bescheid über die Beendigung des Krankengeldes bzs. über die Aufhebung des Verwaltungsaktes für die Zukunft vorausgegangen sein.
Der Widerspruchsausschuß orientiert sich grundsätzlich (natürlich gibt es auch Ausnahmen) am MDK-Gutachten.
MDK-Gutachten können auch erstellt werden ohne das der Betreffende sich persönlich beim MDK vorstellen muss. Der MDK entscheidet nach den aktuellen vorliegenen Befundberichten, gibt seine Entscheidung an die Kasse weiter und die entscheidet dann endgültig.
Deshalb geht der Widerspruch auchng egen die Kasse und nicht gegen den MDK.
Gruß
Czauderna