Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

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Moderator: Czauderna

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Pseudonym
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Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Pseudonym » 26.12.2022, 00:39

Liebe Helfende,

ich habe am 24.12.2022 von der KK eine Anhörung nach § 24 SGB X (Ausstellungsdatum: 21.12.2022) erhalten und benötige bitte dringend Hilfe wie ich die Stellungnahme formuliere.


Ich bin im Jahr 2015 zu dieser KK gewechselt (zuvor bin ich nur in einer einzigen anderen KK gewesen, über 30 Jahre lang).

Meine jetzige Krankenkasse hat mich bereits einmal zum Ende des Krankengeld, mittels Anhörung am 05.02.2018 angeschrieben, darauf hatte ich mich aber nie gemeldet. In dem Schreiben wurde mittgeteilt, das meine jetzige Krankheit erstmals am 29.04.2013 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 29.04.2016 - 28.04.2019 verläuft. Diese Angaben sind demzufolge von der anderen KK übernommen worden. Leider leide ich unter dieser Krankheit aber bereits seit 1999 wo ich tatsächlich erstmals AU war.

Dies führte auch am 02.05.2018 zur Aussteuerung

In der jetzigen Anhörung steht, das meine jetzige Krankheit erstmals am 21.10.2021 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 21.10.2021 - 20.10.2024 verläuft. Und der Anspruch auf Krankengeld am 19.04.2023 endet.

Es handelt sich jedesmal um die gleiche Diagnose, sind nur noch ein paar mehr dazugekommen, die aber auch im Zusammenhang stehen.

Kann denn meine Krankenkasse nach Aussteuerung wieder neue Blockfristen festlegen?

Mir wurde hier schon sehr geholfen und ich hoffe erneut darauf, dazu noch ein paar wichtige Daten.

Ab dem 03.05.2018 habe ich ALG1 erhalten, in 03.07/2018 - 20.08/2018 habe ich eine 7 wöchige Reha mit Bezug von Übergangsgeld gemacht, AU entlassen, dann wieder ALG1.
Ende 2018 Antrag auf LTA gestellt der aber abgelehnt wurde "nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu.
14.01.2019 - 15.02.2019 sozialversicherungspflichtiges BV auf. Das schaffte ich dann aber nicht und wurde gekündigt, bekam wieder ALG1.
Dann habe ich ab 03/2019 über die Agentur für Arbeit eine Maßnahme gemacht, mit ALG1 Bezug, währenddessen bin ich wieder erkrankt.
Ab 13.06.2019 wieder dieselbe AU und ab 01.07.2019 bekam ich wieder KG, da ALG Anspruch erschöpft.
Ab 11. August 2019 wieder sozialversicherungspflichtiges BV.

Seit 21.10.2021 bin ich nun wieder AU und verstehe überhaupt nicht warum es wieder neue Blockfristen gibt!

Mein Arzt riet mir bereits im Oktober ist soll einen Antrag auf EMR stellen, habe ich bis heute noch nicht gebacken bekommen.

Aber das sagt mir auch, das die Prognose nicht lautet, dass ich bis 19.04.2023 (Ende KG Bezug?) wieder fit bin und ich bin der Meinung das mir über diesen Zeitpunkt hinaus noch KG zusteht, weil ich damit rechne dass dieser Antrag auch wieder eine sehr lange Bearbeitungszeit haben wird, möchte ich der KK schreiben, weiß aber nicht wie.

Für den Antrag auf Reha habe ich in 2018 auch die AUD Belege meiner ersten KK eingeholt, der Zeitraum betraf die letzten fünf Jahre (da fand ich auch den 29.04.2013
Ich gehe davon aus, das bei meinem einzigen KK Wechsel in 02/2015 auch nur die letzten 5 Jahre übermittelt wurden? Von 2010 bis 2013 war meine Krankheit auch latent und ich nicht AU geschrieben. Jetzt werden die Abstände aber immer kürzer und die AU dauern immer länger.

Ich will jetzt nicht darauf hinaus, das ich in 1999 erstmalig erkrankt bin, (diese AU dauerte 15 Monate am Stück). Ausgesteuert wurde ich einmalig (02.05.2018 bei der jetzigen Kasse)

Ich sollte aber doch jetzt eine Blockfrist vom 29.04.2019 - 28.04.2022 haben in denen ich keine 546 Tage AU war und somit im Zeitraum vom 29.04.2022 - 28.04.2025 wieder einen Anspruch von 78 Wochen haben.

Wer hilft mir bitte, ich habe hieran bereits 2 Tage geschrieben und ich weiß, dass es umständlich und langwierig geschrieben ist und Angst habe die KK folgt so meinem Anspruch nicht.

Schon mal herzlichen Dank überhaupt fürs Lesen

Czauderna
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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Czauderna » 26.12.2022, 12:00

Hallo,
sehr kompliziert.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Datum der ersten Erkrankung mit dem 29.04.2013 zutrifft, dann lief die erste Blockfrist vom
29.04.2013 - 28.04.2016 (In dieser Zeit trat kein Leistungsende ein ?! bei der neuen Krankenkasse ab 2015 ?!).
Die zweite Blockfrist lief dann vom 29.04.2016 - 28.04.2019
Theoretisch wäre der Krankengeldanspruch vom 29.04.2016 - 28.10.2017 - praktisch war es aber der 02.05.2018
die nächste Blockfrist wäre dann 29.04.2019 - 28.04.2022.
Theoretisch (Krankengeldanspruch ab 29.04.2019) würde das Krankengeld bis zum 28.10.2020 laufen (überschlägige Schätzung 78 Wochen)
festgesetzt wurde ab das Leistungsende durch die Kasse auf den 19.04.2023.
Die Kasse führt nun als erste Erkrankung den 21.10.2021 an, was einem theoretischen Krankengeldanspruch 20.04.2023 (überschlägige Schätzung 78 Wochen) entsprechen würde.
Für mich ergeben sich aus der Fallkonstellation folgende Problemfrage

Wie kommt die Kasse auf den 21.10.2021, wenn doch die nachfolgende Blockfrist, aufgrund derer die Aussteuerung zum 02.05.2018 erfolgte, vom 29.04.2019 - 28.04.2022 laufen müsste ?

Das sollte bei der Kasse direkt angefragt und geklärt werden
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Pseudonym » 26.12.2022, 17:20

Nein in der erste Blockfrist vom 29.04.2013 - 28.04.2016 trat kein Leistungsende ein. AU bis 11.04.2014
Gescheiterte Arbeitsaufnahme, ALG1 bis erneute Aufnahme sozialversicherungspflichtiges BV ab 15.02/2015

Die erste und einzige Aussteuerung (bislang) wurde durch die Erkrankung seit 03.11.2016 begründet und führte zum Leistungsende am 02.05.2018

Ja, bei der neuen Krankenkasse seit 2015.

Ja ganz genau wie kommt die Kasse auf den 21.10.2021, aber wie formuliere ich diesen Mist, habe auch diese Frist zur Stellungnahme und fühle mich völlig überfordert.
In der zweite Blockfrist vom 29.04.2016 - 28.04.2019 (59 Tage AU 13.06.2019 - 10.08.2019) + (190 Tage AU 21.10.2021 – 28.04.2022)

Seit 29.04.2022 sollte der Anspruch noch nicht erschöpft sein, oder? Diese 6 Monate über den 19.04.2023 hinaus werde ich dringend benötigen um die EMR zu klären. Ich könnte so heulen, dass mich die Ablehnung der DRV ( NACH der Reha ) nicht zur Antragstellung EMR veranlasst hat; diese schrieb dann auch noch (nachdem sie der Auffassung sei, das mein gesundheitlicher Zustand dies derzeit nicht zulasse, mich mit meinem Arzt in Verbindung zu setzen, sollte ich zu einem späteren Zeitpunkt diese Leistung erneut beantragen wollen.
Inzwischen bin ich aber selbst überzeugt, dass das mit meinem derzeitigen Zustand das definitiv nicht vereinbar ist.

Ja ist kompliziert, ich bekomme es nicht hin

Czauderna
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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Czauderna » 26.12.2022, 18:12

Hallo,
Seit 29.04.2022 sollte der Anspruch noch nicht erschöpft sein, oder? Diese 6 Monate über den 19.04.2023 hinaus werde ich dringend benötigen um die EMR zu klären. Ich könnte so heulen, dass mich die Ablehnung der DRV ( NACH der Reha ) nicht zur Antragstellung EMR veranlasst hat; diese schrieb dann auch noch (nachdem sie der Auffassung sei, das mein gesundheitlicher Zustand dies derzeit nicht zulasse, mich mit meinem Arzt in Verbindung zu setzen, sollte ich zu einem späteren Zeitpunkt diese Leistung erneut beantragen wollen.
Inzwischen bin ich aber selbst überzeugt, dass das mit meinem derzeitigen Zustand das definitiv nicht vereinbar ist.

Hallo,
lege Widerspruch ein und beantrage Einsichtnahme in deine Versichertenkarte, besonders in den Nachweis, den die Kassa dazu veranlasste
die erste Blockfrist auf den Beginn 21.10.2021 zu legen, vor allen Dingen unter dem Aspekt, dass die erste Aussteuerung bereits durch die gleiche Kasse 2018 vorgenommen wurde.

Ach ja, dass du diese sechs Monate benötigst, das spielt hier keine Rolle - hier geht es nur um die Klärung des logischen Ablaufs.
Gruß
Czauderna

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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Pseudonym » 26.12.2022, 18:44

Vielen lieben Dank, dass du dir an Weihnachten erneut die Zeit nimmst um fremden Menschen zu helfen.

In idesem Satz "In der zweite Blockfrist vom 29.04.2016 - 28.04.2019 (59 Tage AU 13.06.2019 - 10.08.2019) + (190 Tage AU 21.10.2021 – 28.04.2022)
"
habe ich übrigens ganz viel Mist erzählt, brauche dringend Pause, mache morgen noch mal weiter. Ich vergaß hier die Reha über fast 2 Monate aus der ich auch AU entlassen wurde, was noch andauerte. Aber dennoch war in der Frist das Leistungsende ja bereits am 02.05.2018 erreicht

Der Teil war auf die "3te Blockfrist" gemünzt (59 Tage AU 13.06.2019 - 10.08.2019)+ alles ab 21.10.2021

Es ist bislang erst die Anhörung, vielleicht schaffe ich es ja morgen, darf ich es hier zum Korrekturlesen einstellen? Bei der ganzen Aktenwühlerei ist meine ich auch festgestellt zu haben, dass die Höhe mienes KG falsch berechnet wurde. Ich hatte zwar eine 33 Stunden Woche, aber in meinem Vertrag werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt, der AG gerät nicht in Annahmeverzug wenn es weniger sind. Aufgrund der Anzahl der Arbeitstage hatte ich aber sogar eine tatsächliche Durchschnittliche Arbeitsleistung von 149 Stunden die auch bescheinigt wurde, aber halt auch die Angabe der wöchentlichen SOLLArbeitsstunden.
Und genau die Entgelte für diese 143 Stunden habe ich gerade mal in den Krankengeldrechner eingegeben, was dann auch nur berücksichtigt wurde.

Aber ich kann gerade nicht mehr

Vielen Dank dir nochmal

Pseudonym
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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Pseudonym » 29.12.2022, 15:08

Glaubst du meine nachfolgende Stellungnahme an die Krankenkasse ist so verständlich und gut formuliert?

Anhörung nach § 24 SGB X, ihr Schreiben v. 21.12.2022
Krankenversichertennummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nutze ich die Gelegenheit zur Stellungnahmen bevor über das Anspruchsende entschieden wird.

Mit Bescheid vom 20.02.2018 teilten Sie mir mit, dass meine jetzige Krankheit am 29.04.2013 erstmals zur Arbeitsunfähigkeit führte und

in meinem Fall die Blockfrist vom 29.04.2016 bis 28.04.2019 verläuft.
Die nachfolgende Blockfrist, aufgrund derer die Aussteuerung zum 02.05.2018 erfolgte,
in meinem Fall vom 29.04.2019 bis 28.04.2022 verläuft

In dieser Zeit trat kein Leistungsende ein, da der Anspruch keine 546 Tage bestand oder ruhte.

Für die Entscheidung des Anspruch auf Krankengeld für längstens 78 Wochen, bitte ich, um Überprüfung der derzeitigen

Blockfrist vom 29.04.2022 bis 28.04.2025
und diese zugrunde zu legen um über das Anspruchsende zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen


Ich habe hier echt Probleme, die haben mir zu Beginn für 12/2021 noch wie im Bescheid ausgewiesen 35,60 gezahlt, aber seit 2022 dann auf einmal 35,55 ohne neuen Bescheid und die Berechnung verstehe ich auch nicht. Ist denn im Jahr 2022 das KG gesunken?


Liebe Grüße, wäre nett wenn ich ein Feedback bekomme

Czauderna
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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Czauderna » 29.12.2022, 16:40

Hallo,
ja, würde ich auch so schreiben.
Was die Höhe des Krankengeldes angeht, kann ich mir die 0,05 € Kürzung auch nicht erklären. Wenn du keinen neuen Bescheid erhalten hast, dann ist der alte gültig und die Kasse müsste dann auch die 0,05€ pro Tag nachzahlen.
Gruß
Czauderna

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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Pseudonym » 29.12.2022, 17:45

Hättest du da bitte einen Nachsatz für mich wie ich das formuliere?

Czauderna
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Re: Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose

Beitrag von Czauderna » 29.12.2022, 18:57

Pseudonym hat geschrieben:
29.12.2022, 17:45
Hättest du da bitte einen Nachsatz für mich wie ich das formuliere?
Hallo,
tut mir leid, aber ich formuliere hier selbst keine Texte - einfach nur darauf hinweisen, dass du seit Anfang des Jahre tgl. 0,05€ zuwenig an Krankengeld erhalten hast, das solle bitte überprüft werden und ggf. nachgezahlt werden.
Gruss
Czauderna

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