Krankenkasse erkennt AU nach reha nicht an

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Nord
Beiträge: 6
Registriert: 07.10.2014, 17:14

Krankenkasse erkennt AU nach reha nicht an

Beitrag von Nord » 08.10.2014, 10:39

Guten morgen!
ich bin seid dem 10.01 krank geschrieben aufgrund Bandscheibe und daraus resultieren´den starken schmerzen. Vor der Au war ich in der Altenpflege tätig und dann arbeitslos. Nach einem Seminar mit Praktikum begannen die schmerzen. Also gings dann los mit Kg, massagen und so weiter, dann folgte am 24.08 eine dreiwöchige Reha,in der die schmerzen leider schlimmer wurden. Dies sagte ich dem Arzt,der mir darauf hin mehr Schmerzmittel gab, die nichts brachten, wurde aber dennoch als gesund endlassen. Bin daruf hin noch am endlassungs Tag zu meiner Hausärztin, der ich schilderte was passiert war und die mich dann auch gleich wieder AU schrieb. Das war am 17.09. da ich nicht wusste das die Endlassungsmitteilung zur KK muß,habe ich aufgrund das ich nichts von meinem Sachbearbeiter hörte, dort angerufen. Dieser teilte mir dann mit das ich nun ausgesteuert würde.


Aufgrund der Au kann ich mich schlecht beim Arbeitsamt arbeitslos melden, da ich unter leichter belasstung,trotz Schmerzmittel starke Schmerzen bekomme.

Krankengeld bekomme ich, laut der aussage meines Sachbearbeiters,nicht statt dessen soll ich mich Familien Versichern

Ist das alles so richtig????

Ach so ALG 1 bekämme ich eh nur noch einen Tag, Harz würde mir nicht zustehen. Für nen Wiederspruch müßte ich zum Arzt um einen Bescheinigung von Ihm erstellen zu lassen, kann ich aber ja nicht weil ich ja angeblich nicht mehr KV bin.

Danke schon im vorraus für Eure mühe.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 08.10.2014, 11:29

Hallo,
also, wenn ich es richtig verstanden habe bis du arbeitslos und wurdest arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Am Entlasstag hat dich deine Ärztin erneut arbeitsunfähig geschrieben - wenn es sich um eine Erstmeldung handelte, dann war das der entscheidende Fehler - die Ärztin hätte eine Folgemeldung erstellen müssen, meiner Meinung nach.
Ein Krankengeldanspruch beginnt mit Tag nach ärztlicher Feststellung, d.h. bei dir ab dem auf den Entlasstag folgenden Kalender. Da allerdings war deine Versicherungspflicht schon vorbei und du hattest keine Versicherung mit einem Krankengeldanspruch mehr. Von daher hat die Kasse vom Grundsatz her recht. Mein Rat, Widerspruch einlegen und von der Ärztin bestätigen lassen, dass die Meldung vom Entlasstag irrtümlich als Erstmeldung ausgestellt wurde und es sich um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit handelte und dass sie (Ärztin) auch dem Entlassungsschein der Reha-Klinik widerspricht. Wenn die Kasse dann die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, was zu befürchten ist, wird sie den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten, allerdings hat sie dann erst mal keinen Grund bzw. Möglichkeit dir das Krankengeld zu verweigern.
Ohne deine Ärztin allerdings hast du meiner Ansicht nach keine Chance.
Gruss
Czauderna

Nord
Beiträge: 6
Registriert: 07.10.2014, 17:14

Beitrag von Nord » 08.10.2014, 12:03

esie hat eine folge au ausgestellt,keine neue

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 08.10.2014, 12:15

Nord hat geschrieben:esie hat eine folge au ausgestellt,keine neue
Hallo,

ja, dann so verfahren .......von der Ärztin bestätigen lassen, dass es sich um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit handelte und dass sie (Ärztin) auch dem Entlassungsschein der Reha-Klinik widerspricht .......
Gruss
Czauderna

Nord
Beiträge: 6
Registriert: 07.10.2014, 17:14

Beitrag von Nord » 08.10.2014, 16:15

Aber wie ist das nun bis zur Klärung mit der KV??

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 08.10.2014, 17:00

Hallo,
Versichert bist du in jedem Fall, wenn das mit dem Widerspruch nicht klappt dann greift die Familienversicherung, offenbar hättest du diesen Anspruch.
Wenn es klappt bist als Krankengeldbezieherin versichert und wenn beide Varianten nicht gehen, dann bist du auch weiter versichert, nur kostet es dich dann Geld.
Gruß
Czauderna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 08.10.2014, 19:08

Hallo,

die AU-Richtlinien besagen ganz eindeutig, dass die Entscheidung der Klinik bindend ist. Sollte der Hausarzt eine anderweitige Einschätzung haben, so hat er das zu begründen - und folgerichtig eine Folgebescheinigung auszufüllen.

Nur alleine eine AU vom Arzt auszustellen reicht also nicht. Und die Begründung des Arztes sollte schon aussagekräftig und mit objektivierbaren Befunden sein. Denn in der Klinik haben Fachärzte, die auch wissen, wie man eine AU von Arbeitslosen beurteilt eine Einschätzung abgegeben. Ein lapidarer Satz eines praktischen Arztes reicht da sicher nicht.

Ich kenne das aus der Praxis so, dass man als Kasse den Arzt dann anschreibt und um die Begründung bittet und sich für den MDK den ausführlichen Entlassungsbericht besorgt. Und dann entscheidet der MDK über die med. Belange bzw. die Anerkennung der AU bzw. gibt eine Empfehlung ab.

Bis zur Klärung gibt es kein Krankengeld.

Dumm, dass Dein Arzt die Richtlinien nicht kennt, nach denen er AU attestieren kann. Hoffen wir mal, dass er was Verünftiges zu Papier bringt.

LG, Fee

Nord
Beiträge: 6
Registriert: 07.10.2014, 17:14

Beitrag von Nord » 09.10.2014, 11:59

Bis nu schon mal allen Ratgebern nen mega dank :D , aber eine Frage hätt ich dann doch noch.

Soll ich mich nun gleich Familien Versichern oder warten bis sich der Wiederspruch geklärt hat?

Antworten