Krankenkasse verweigert weiterzahlung von Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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grauerwolf4711
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Krankenkasse verweigert weiterzahlung von Krankengeld

Beitrag von grauerwolf4711 » 22.12.2009, 17:22

Hallo,
ich brauche dringend Rat und hoffe das man mir hier weiterhelfen kann.
Folgende Situation:
Mein Lebensgefährte ist seit knapp 2 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt (2 x Jahresvertrag). Seit dem 27.07.09 ist er Arbeitsunfähig erkrankt. Seit 06.09.09 erhält er Krankengeld. Nach einer durchgeführen Reha-Maßnahme steht fest, das er in senem Beruf nicht mehr arbeiten kann und das im Januar zunächst eine OP durchgeführt werden muss. Das bedeutet das er noch einige Zeit nicht arbeitsfähig ist. Nun läuft am 15.01.10 sein noch bestehender Arbeitsvertrag aus und wird natürlich auch nicht verlängert. Ende Oktober hat er sich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dort lautete dann allerdings die Auskunft, er brauche sich erst wieder zu melden wenn er auch arbeitsfähig sei. Bis dahin sei er nicht vermittelbar und hätte deshalb auch keinen Anspruch auf Leistungen.
Gestern musste er dann zu einem Gespräch zur KK. Dort sagte man ihm, er müsse sich nun was einfallen lassen, da sein Arbeitgeber ihn ja dann am 15.01.10 bei der KK abmelden würde und er dann nicht mehr dort versichert sei. Deshalb würde dann auch die Zahlung von Krankengeld eingestellt.
Ist dieses Vorgehen der KK überhaupt rechtens? Und wenn ja, wo bekommt er dann überhaupt Geld zum leben her? Denn so wie es jetzt aussieht, wird weder die KK noch die Agentur für Arbeit zahlen und arbeitsfähig ist er auch nicht.
Ich bin für jede Info sehr dankbar.

Liebe Grüße und natürlich ein frohes Fest.

grauerwolf4711

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 22.12.2009, 17:37

Hallo,

ganz richtig ist die Aussage der Krankenkasse nicht. Ein Arbeitgeber hat zwar einen Beschäftigten abzumelden, der ausscheidet, aber § 192 SGB V sieht vor, dass die versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten bleibt. Somit ändert sich de facto nichts für Deinen Lebensgefährten - auch nach dem 15.1. ist er versichert und am Krankengeldanspruch ändert sich nichts.

Nicht bange machen lassen, Zeugen immer dabei haben und ggf. Anwalt oder VDK einschalten, wenn Druck ausgeübt wird.

LG, Fee

grauerwolf4711
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Beitrag von grauerwolf4711 » 22.12.2009, 17:50

Hallo nochmal,

erst mal schon mal vielen, vielen Dank für die superschnelle Antwort. Den genannten § hab ich mir gleich rausgesucht und Ausgedruckt. Denn abgesehen von dem beits geschilderten käme auch noch ein weiters Problem hinzu. Da er geschieden ist aber seine Tochter noch über ihn familienversichert ist wäre sie ja dann auch nicht mehr versichert.
Wie lange bleibt die Versicherung denn jetzt auch nach ende des Arbeitsvertrags bestehen? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Wir haben nämlich keine Ahnung wie lange die arbeitsunfähigkeit noch bestehen bleibt.
Zudem ist gestern auch von der KK ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben an die BfA gestellt worden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.12.2009, 20:57

grauerwolf4711 hat geschrieben:Hallo nochmal,

erst mal schon mal vielen, vielen Dank für die superschnelle Antwort. Den genannten § hab ich mir gleich rausgesucht und Ausgedruckt. Denn abgesehen von dem beits geschilderten käme auch noch ein weiters Problem hinzu. Da er geschieden ist aber seine Tochter noch über ihn familienversichert ist wäre sie ja dann auch nicht mehr versichert.
Wie lange bleibt die Versicherung denn jetzt auch nach ende des Arbeitsvertrags bestehen? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Wir haben nämlich keine Ahnung wie lange die arbeitsunfähigkeit noch bestehen bleibt.
Zudem ist gestern auch von der KK ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben an die BfA gestellt worden.
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Hallo, die Mitgliedschaft krankenversicherungspflichtiger und damit auch die Familienversicherung bleibt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bei Krankengeldbezug erhalten.
Wieso stellt die Krankenkasse einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, das kann die nicht ohne deine Eiwilligung - der geht aber u.U. nur dann durch wenn ab Beginn dieser Massnahme auch Arbeitsfähigkeit bestünde.
Jetzt diesen Antrag zu stellen wo noch im Januar eine Op. ansteht -erscheint mir etwas voreilig.
Gruß
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 23.12.2009, 13:35

Hallo,

naja eine Wiedereingliederung nach einer Reha-Maßnahme geht doch zu Lasten der Rentenversicherung. Daher sicher für die Kasse immer sinnvoll, weil sie die Krankengeldzahlung sparen.

aber in dem Fall etwas sinnlos, denn was soll denn da in den letzten 3 Wochen des Arbeitsverhältnisses noch eingegliedert werden? Für den Arbeitgeber ist der Mitarbeiter sicher schon ausgegliedert.

Nicht bange machen lassen. Solange Krankengeld bezogen wird (innerhalb von 3 Jahren maximal für 1,5 Jahre) passiert da nichts. Ausser vielleicht dem Krankengeldmanagement wie Anrufen, MDK-Vorladungen... Dreh den Spieß doch mal um. Frag doch mal, was die Kasse dir bieten kann! Ob sie integrierte Versorgung für Rückenerkrankungen anbieten wioe FPZ oder Novotergum :-)
Krankengeldmanagement bedeutet nämlich nicht nur drangsalieren, bis der Kunde arbeitsfähig ist, entnervt zur Arbeitsagentur rennt oder Rente beantragt, sondern auch Hilfe und Unterstützung bei der Gesundung und Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Therapien.

Lg, Fee

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