Krankenkasse will für 12 Tage kein Krankengeld zahlen.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Ania
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Krankenkasse will für 12 Tage kein Krankengeld zahlen.

Beitrag von Ania » 16.07.2015, 15:10

Hallo,

ich hoffe wirklich das mir hier jemand helfen kann.
Ich wurde am 30.05.2015 zum 30.06.2015 betriebsbedingt gekündigt.
Bin seit dem 01.06.2015 wegen starken Depressionen krank geschrieben.
Ich habe trotzdem gegen die Kündigung geklagt. In einem Gütertermin haben wir uns jedoch geeinigt das ich eine kleine Abfindung (wirklich klein) bekomme. Meine Anwältin hat mich auch beraten es dabei zu belassen und nicht weiter zu klagen, da ich verlieren würde. Meine ehemaligen Arbeitgeber konnten dringende betriebliche Erfordernisse darlegen so das ich keinen Erfolg gehabt hätte. Kurz gesagt, der Betrieb ist bankrott.
Nun will die Krankenkasse den Zeitraum vom 01.07.2015 - 12.07.2015 nicht zahlen, da ich durch diesen Vergleich angeblich mit der Kündigung einverstanden bin. Es ist aber nicht so! ich hätte zu 100 % verloren.

Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll. ICh bekomme von keinem Geld für diese 12 Tage. Ich habe sowieso nicht viel verdient. Nun bekomme ich durch das Krankengeld weniger und jetzt dadurch bisschen mehr als die Hälfte für den Monat Juli. Ich weiss nicht was ich machen soll. Kann man nicht dagegen angehen? Ich habe schon mit der IKK telefoniert, aber denen bin ich anscheinend egal.
Kann mir jemand bitte ein paar Tipps geben?

VG

mister t
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Beitrag von mister t » 16.07.2015, 15:34

Die KK muß trotzdem zahlen,sogar wenn du selber gekündigt hättest.
Verlange einen rechtsfähigen Bescheid und erhebe Widerspruch!

KKA
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Beitrag von KKA » 16.07.2015, 16:33

Hier handelt es sich m.E. um eine, rechtlich betrachtet, 'echte Abfindung', also eine Einmalzahlung des AG als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust. Dein Widerspruch gegen den AG hat meiner Meinung nach auf den Krankengeldanspruch keinen Einfluss.

Diese Form der Abfindung fällt nicht unter § 49 SGB V Abs.1 Nr. 3a (Sperrzeit) und ist damit zwar steuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig. Eine Anrechnung auf das Krankengeld ist daher nicht zulässig, Du hast Anspruch auf Krankengeld wie im Regelfall.

Schriftlich Widerspruch einlegen und zunächst einen rechtsfähigen Bescheid anfordern. Kann Deine Rechtsanwältin helfen? Wenn nicht, oder es ist Dir zu teuer, kann ich Dir die Formulierung (per PN) schreiben.

Gruß
KKA

Ania
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Beitrag von Ania » 16.07.2015, 17:30

Oh, vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das beruhigt mich sehr.
Bis jetzt hat mir die Frau von der kk per Email mitgeteilt das sie das so machen wird. Auch ein Anruf bei ihr hat nichts gebracht.

Ich habe meine Rechtsanwältin gefragt, sie müsste hier einen neuen Fall eröffnen und somit musste ich wieder Geld bezahlen. Leider kann ich mir das im Moment nicht leisten.

KKA, es wäre echt super lieb von dir wenn du mir mit der Formulierung helfen könntest

Liebe Grüße
Ania

Ania
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Beitrag von Ania » 16.07.2015, 18:01

Vielleich noch ein kurzer Nachtrag. Es geht hier nicht um die Abfindung. Diese wird nicht angerechnet. Es handelt sich hier das ich nicht weiter geklagt habe und somit mit der Kündigung einverstanden bin.
Sie hat folgendes geschrieben:

"Dann verstehe ich das so, dass es bei dem Gütetermin zu einem Vergleich gekommen ist, der u. a. zum Inhalt hat, dass Sie einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2015 zustimmen..

Dies bedeutet aber auch, daß Sie auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung, die erst am 12.07.2015 geendet hätte, zum Teil verzichten.
Für Ihre Krankengeld bedeutet dies, dass wir erst ab dem 13.07.2015 zahlen können. Die Berechnung werde ich nach der Abrechnung vornehmen."

Ich habe ihr probiert zu erklären das ich natürlich nicht einverstanden mit der Kündigung bin, aber das meine ehemaligen Arbeitgeber mich nicht mehr einstellen können, da das Geld dafür nicht vorhanden ist. Und das sie dieses vor Gericht vorgelegt haben und ich verlieren würde.
Ihr war das aber alles egal. 😔

KKA
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Beitrag von KKA » 16.07.2015, 18:04

Ok, kein Problem.

Zunächst benötige ich eine Kopie der E-Mail und gegebenenfalls den rechtsfähigen Bescheid, sofern dieser vorliegt. Deine pers. Daten bitte vorher schwärzen!!

Kannst Du mir per PN schicken. Ich schreibe Dir dann den Text für den Widerspruch und sende ihn ebenfalls per PN.

Gruß
KKA

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.07.2015, 21:06

Ich würde das Krankengeld zunächst schriftlich beantragen und auf eine schriftliche Antwort unter Angabe der Rechtsgrundlagen bestehen. Mir fällt gerade nicht ein, wie man sich die passend zurecht zimmern könnte.

billy
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Beitrag von billy » 16.07.2015, 22:30

Ich meine, es gibt ein uraltes BSG-Urteil zu dem Thema, dass zugunsten des TE spricht. Ich werde morgen mal suchen. Komme allerdings erst am Wochenende wieder hierher.

Grüße
billy

Ania
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Beitrag von Ania » 17.07.2015, 09:38

Das Urteil würde mich wirklich interessieren. Wäre super wenn du es hier verlinkst :)

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 17.07.2015, 20:36

BSG-Urteil vom 16.12.1980, Aktenzeichen 3 RK 27/79:
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/1980-12-16/3-RK-27_79

"Verzicht" auf Entgeltfortzahlungsanspruch führt nur dann zum Ruhen des Krankengeldanspruchs, wenn der Versicherte schuldhaft oder zumindest grob fahrlässig zum Nachteil der Kasse handelt - z. B. wenn man bewusst mit dem Arbeitgeber den Deal vereinbart "zahl du mir nichts, ich hol mir das Geld von der Krankenkasse", im vollen Bewusstsein dass damit eine Verpflichtung des Arbeitgebers auf die Kasse abgewälzt werden soll.

Die Paragraphen sind heute andere, die Rechtslage ist die gleiche.

Gruß
Swantje

Ania
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Beitrag von Ania » 07.08.2015, 12:58

Hallo liebe Forummitglieder,

ich wollte mich nur kurz melden und Bescheid geben das die Krankenkasse mein Krankengeld nun ab dem 01.07 zahlen wird.
Dank eurer Hilfe, ganz speziell die von Michael (DANKE!), hat die Krankenkasse den "Fall" wieder geprüft. Rausgekommen ist das ich doch Anspruch habe.

Bitte wehrt euch gegen die Krankenkassen. Die meisten nehmen das nur so hin, deshalb werde die Kassen das immer wieder probieren!

Liebe Grüße
Ania

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2015, 20:35

Ania hat geschrieben:Hallo liebe Forummitglieder,

ich wollte mich nur kurz melden und Bescheid geben das die Krankenkasse mein Krankengeld nun ab dem 01.07 zahlen wird.
Dank eurer Hilfe, ganz speziell die von Michael (DANKE!), hat die Krankenkasse den "Fall" wieder geprüft. Rausgekommen ist das ich doch Anspruch habe.

Bitte wehrt euch gegen die Krankenkassen. Die meisten nehmen das nur so hin, deshalb werde die Kassen das immer wieder probieren!

Liebe Grüße
Ania
Hallo,
herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg, aber bitte die verallgemeinern , das was deine Kasse mit dir gemacht hat ist nicht üblich. denn wenn es so wäre, gäbe es keine Kassenmitarbeiter, die in Foren, speziell in diesem hier, Ratschläge und Hilfe erteilen würden.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 08.08.2015, 11:41

Czauderna hat geschrieben:
Ania hat geschrieben:Hallo liebe Forummitglieder,

ich wollte mich nur kurz melden und Bescheid geben das die Krankenkasse mein Krankengeld nun ab dem 01.07 zahlen wird.
Dank eurer Hilfe, ganz speziell die von Michael (DANKE!), hat die Krankenkasse den "Fall" wieder geprüft. Rausgekommen ist das ich doch Anspruch habe.

Bitte wehrt euch gegen die Krankenkassen. Die meisten nehmen das nur so hin, deshalb werde die Kassen das immer wieder probieren!

Liebe Grüße
Ania
Hallo,
herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg, aber bitte die verallgemeinern , das was deine Kasse mit dir gemacht hat ist nicht üblich. denn wenn es so wäre, gäbe es keine Kassenmitarbeiter, die in Foren, speziell in diesem hier, Ratschläge und Hilfe erteilen würden.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,

da haben wir ihn wieder, den Vorwurf der Verallgemeinerung (den ich in Ania's Beitrag nicht entdecken kann) und das es hier um einen Einzelfall geht. Einigen wir uns darauf, dass niemand die eine oder andere Version statistisch belegen kann.
Ratschläge und Hilfeleistung sind natürlich willkommen und ihr engagiert euch demgemäß hier in diesem Forum. Der kleine Unterschied ist, dass ihr -wie in diesem Fall- die Situation korrekt an alysiert, also das 'Was' (..die Kasse falsch gemacht hat usw.) beschreibt, aber das 'Wie' (z.B. detaillierte Textvorlage/bausteine zum Widerspruch -( nicht jedermann ist in der Lage zielorientiert zu formulieren)) verständlicherweise nicht liefern (dürft/könnt). Das ist KEIN Vorwurf oder negative Feststellung, aber eine nachvollziehbare Vorgehensweise.

In diesem Fall habe ich mir erlaubt, diese Lücke zu schließen.

Gruß
KKA

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