Kündigung seitens KK sowie Einstellung der Zahlg. von KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Anja72
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Kündigung seitens KK sowie Einstellung der Zahlg. von KG

Beitrag von Anja72 » 19.04.2010, 09:31

Hilfe , Hilfe, es brennt!!! :( :( :(

Auch bei mir hat die KK zugeschlagen. Meine Mitgliedschaft wurde gekündigt und die Zahlung meines Krankengeldes wurde sofort eingestellt.
Also : Ich bin krank geschrieben und beziehe seit 15.02. KG ( Krankengeld ). Mit dem Zahlschein bin ich immer zum Hausarzt um mir die AU bescheinigen zu lassen. So hat mir mein Hausarzt auch den Zahlschein vom 15.03. -31.03. verlängert. Am 01.04. bin ich wieder zum Hausarzt um den Zahlschein dann wieder verlängern zu lassen. Nach Ostern bekam ich Post von der IKK mit einem Schreiben, das meine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt ist UND die Zahlungen meines KG auch eingestellt wird. Die Begründung lautete das ich VOR ABLAUF DER BESCHEINIGTEN AU meinen Zahlschein verlängern lassen muss. Also hätte ich SPÄTESTENS am 31.03. zum Arzt gemusst und nicht erst am 01.04.!!!!! Dieses hat die KK mir auch in einem Info Schreiben mitgeteilt. Ich habe es gelsesen aber LEIDER nicht abgespeichert!! Ich laufe durch die Schmerzen und Medikamente etwas neben der Spur. Und für mich war es normal das ich am 01.04. zum Arzt gehe um den Schein verlängern zu lassen!! Klar, für die KK habe ich gegen die " Regeln " verstoßen. Mein Verschulden!! Aber ich hätte nicht damit gerechnet das die KK mich gleich raus schmeißt und die Zahlungen einstellt. !!
Mit dem Schreiben von der KK bin ich zu meinem Hausarzt gegangen in der Hoffnung das er mir helfen kann. Er war suuuper wütend und hat mir auf dem Schreiben bescheinigt das ich aufgrund der Quartalsabrechnung am 31.03. nicht zu ihm in die Sprechstunde kommen konnte. Dieses verwendet der Anwalt nun auch erstmal als Begründung!!
Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter war erfolglos. Die Menschlichkeit ist bei ihm verloren gegangen glaube ich.
Ich habe dann einen Anwalt aufgesucht und dieser hat einen Widerspruch eingelegt. Er fand die Sache auch seeehr seltsam und haarsträubend. Die KK hat schon auf diesen Widerspruch reagiert ( er war am Freitag bei mir in der Post ) und so wie ich das sehe haben die " scharf zurück geschosssen " !
Arbeitslos kann ich mich nicht melden da ich ja krank geschrieben bin und Hartz IV bekomme ich auch nicht ( mein Mann " verdient zu viel" ) Ich versuche überall Informationen her zu bekommen was ich noch tun kann. Aber viel habe ich noch nicht erreicht. Man weiss ja auch nicht in wie weit die Sache erfolgversprechend ist. Denn der Anwalt will ja auch für seine Arbeit bezahlt werden und OHNE EINKOMMEN ist das nicht so einfach. Der Mensch vom Arbeitsamt hat nur mit dem Kopf geschüttelt und fand die Sache sehr heftig und ebenfalls haarsträubend. Er meint da geht es um juristische Spitzfindigkeiten.
Klar habe ich an der Misere selber Schuld und ich ärger mich so dermaßen über mich. Eigentlich bin ich mit sowas immer sehr gewissenhaft aber ich habe da nicht an das Info Schreiben gedacht. Und ich denke eine Abmahnung der KK wäre in erster Linie auch ersteinmal o.k. gewesen!!!

Ich hab das Gefühl mir platzt mein Kopf da ich 24 Stunde nachdenke wie ich aus der Nummer raus komme. Wenn man auf einmal knapp 900,-€ weg sind dann ist das hart. Auch wenn es mein Verschulden ist. Aber da MUSS es doch irgendwas geben!!

Bin für jeden Tipp suuuuper dankbar

Anja

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.04.2010, 10:01

Hallo,
und wieder so ein Fall wo man sich seitens der Kasse auf die Rechtsprechung beruft und den Versicherten ins offene Messer laufen lässt.
Der behandelnde Arzt hat meiner Auffassung nach genau richtig gehandelt.
Die Kasse wird im Klageverfahren nicht dem Versicherten eine "Schuld" zuweisen können. Ich bin auch ganz sicher dass es die Kasse nicht soweit kommen lässt und zurückhufen wird. Mein Ratr -dran bleiben - aber weiul schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist keine Alleingänge machen - hoffentlöich ist es ein Antwalt der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt.
Gruß
Czauderna

silverblue
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Beitrag von silverblue » 19.04.2010, 11:19

Den so dargestellten Fall kann ich nicht glauben. Die Krankenkasse hat dich nicht gekündigt, sondern dich nur in den ruhenden Leistungsanspruch versetzt. Es werden somit nur noch Notfälle (also lebensnotwendige Behandlungen) versichert. Dieses Vorgehen passiert nur, wenn keine Beiträge gezahlt wurden. Außerdem gibt es ja noch den §19 SGB V Abs. 2 ( http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0501900 ). Somit würdest du 4 Wochen noch KG bekommen.

Wie gesagt, den Fall glaube ich so nicht. Wie lautet die genaue Begründung des Schreibens deiner KK? Bitte mehr Informationen.

Bitte dazu auch AURL beachten! §6 im Besonderen.
3. Absatz: "... Die Bescheinigung über die letzte Arbeitsunfähigkeitsperiode ist dann zu versagen, wenn der Kranke entgegen ärztlicher Anordnung und ohne triftigen Grund länger als eine Woche nicht zur Behandlung gekommen ist und bei der Untersuchung arbeitsfähig befunden wird. ..."
http://beck-online.beck.de/default.aspx ... LINIEN.htm

Anja72
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Beitrag von Anja72 » 19.04.2010, 11:38

Hallo

diesen Fall kann man nicht glauben aber so wie ich es geschildert habe ist es geschehen.
Ich schreibe nun den Inhalt des Schreibens der IKK :

Guten Tag,

für die Krankengeldzahlung ist das Datum der Feststellung Ihrer AU maßgebend ( § 46 Sozialgesetzbuch V, BSG-Rechtsprechung bspw. Urteil v. 26.06.207-B1 KR 37/06 R ) Die Voraussetzungen des Krankengeldanspruches werden bei jeder KG-Zahlung erneut geprüft.

Das bedeutet für Sie :
Vor ablauf der bescheinigten AU ist eine rechtzeitige Verlängerung Ihrer Au ärztlich festzustellen. Sie müssen sich spätestens am letzten Tag Ihrer bescheinigten AU beim Arzt vorstellen, unabhängig davon ob dieser Tag auf einen Samstag,Sonntag oder Feiertag fällt.

Mit Schreiben vom 15.02. haben wir Sie darauf hingewiesen, das eine verspätete Vorstellung beim Arzt zum Wegfall des KG und auch zum Ende Ihrer Mitgliedschaft führen kann ( nach § 192 SGB V ) .

Sie haben sich am 15.03. bei Ihrem Arzt vorgestellt. Dieser hatte die AU zunächst bis zum 31.03. auf dem Zahlschein bescheinigt. Ihre weitere AU wurde jedoch erst wieder am 01.04. festgestellt.

Ihre Mitgliedschaft und Ihr Anspruch auf KG endet somit am 31.03.10.

So, das ist der Inhalt des Schreibens der IKK!!!! Es ist echt übelst was da abgeht obwohl ich ja eigentlich selber Schuld bin. Aber jemanden soo ins offene Messer laufen zu lassen....nicht nachvollziehbar. Ich bin absolut hilflos. Der Anwalt ist weiterhin dran an der Sache. Und ich bete zum Herrgott das ich ne Chance habe den Kampf zu gewinnen.

LG Anja

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.04.2010, 16:47

der Tipp mit den 4 Wochen nach § 19 SGB V ist leider falsch, mal abgesehen davon, dass der nachgehende Leistungsanspruch nach §19 SGB V einen Monat beträgt und nicht 4 Wochen, beginnt dieser 1 Monat unmittelbar nach tatsächlichem Ende der Beschäftigung bzw. des ALG-Bezuges, so wie ich sie verstanden habe ist sie derzeit arbeitslos, sprich die Mitgliedschaft besteht bereits seit 15.02.10 gemäß §192 SGB V fort und der 1 Monat endete am 14.03.10 (bitte korrigiere mich Anja, falls ich das jetzt falsch verstanden habe)

m.E. ist aktuell alles Mögliche getan, gegen den Bescheid wurde Widerspruch durch einen Anwalt eingelegt, auf diesen Widerspruch muss die Kasse entweder mit RÜcknahme ihrer Entscheidung oder mit klagefähigem Bescheid reagieren, evt. könnte hier der Anwalt einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, allerdings liegt es nicht in meiner Kompetenz juristische Ratschläge zu verteilen

eine Abmahnung seitens der Krankenkasse sollte man allerdings nicht erwarten, schon gar nicht wenn die Kasse (ob nun zu recht oder nicht) über eventuelle Folgen eines "Fehlverhaltens" im Vorfeld informiert hat

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 19.04.2010, 21:27

@grampa,

Deine Aussage zum nachgehende Leistunganspruch ist falsch. Tatsächlich beginnt ein nachgehende Leistungsanspruch nicht im Anschluss an das Beschäftigungsende sondern im Anschluss an eine Pflichtmitgliedschaft (§ 19 Abs. 2 SGB V).

Allerdings wäre ein Familienversicherungsanspruch vorrangig.

MfG
ratte1

Grampa
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Beitrag von Grampa » 20.04.2010, 07:21

meine Aussage war auf den Sachverhalt zugeschnitten, da die Fragestellerin im KRG-Bezug steht und offenbar der Fortbestand der Mitgliedschaft endet aufgrund des KG-Endes (nur so kann die Kasse die Mitgliedschaft "beenden") habe ich die beiden Möglichkeiten (Ende Beschäftigung bzw. ALG-Bezug) genannt, Kernaussage war im Übrigen, dass in diesem Fall keine weiteren 4 Wochen KG gezahlt werden können

Der Fortbestand der Mitgliedschaft nach § 192 kann keine "neuen" Leistungsansprüche, wie z. B. einen Leistungsanspruch nach § 19, auslösen, die Monatsfrist beginnt defintiv mit dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung

Anja72
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Beitrag von Anja72 » 20.04.2010, 10:15

Guten morgen,

danke erstmal für die vielen Antworten und mögliche Klärung der Sache.
Die KK hat mich familienversichert. LEIDER ist auch mein Mann bei der Signal Iduna IKK versichert so dass ich gleich wieder bei dem Verein versichert bin. Klar, ging ja auch nicht anders. Hätte ja nicht zu einer anderen KK gehen können.
Die KK hat in ihrem Schreiben an meinen Anwalt geschrieben das das BSG bereits mehrfach entschieden hat das der Anspruch auf KG mit jedem Tag der KG-Zahlung neu geprüft wird.
Mein Anwalt hat daraufhin an die KK geschrieben das die ihm die Aktenzeichen der zitierten Entscheidung des BSG mitteilen sollten da ihm nur anderslautende Entscheidungen des Landessozialgerichtes bekannt sind, die eine gegenläufige Rechtsauffassung darstellen.
Ebenfalls hat mein Anwalt der KK die Bestätigung meines Hausarztes übersandt in der ja steht das ich am 31.03. aufgrund der Quartalsabrechnung nicht von ihm untersucht werden konnte!!

Nun mal abwarten was die Gegenseite antwortet. Rechne morgen mit neuer Post.

Liebe Grüße
Anja

Anja72
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Beitrag von Anja72 » 20.04.2010, 10:29

Ich bin`s nochmal.
Habe gerade mal die anderen Themen zum Krankengeld gelesen bzw. durchsucht. Einen ÄHNLICHEN Fall gibt es auf Seite 2, Thema Krankengeldzahlung eingestellt vom Autor HansHuckebein!! Zumindest habe ich parallelen gefunden. Dort sagt der Autos das der HA gesagt habe das wäre Unsinn seitens der KK und er als HA bestimmt wann er den Pat. wieder einbestellt. In dem Fall sind auch die Zahlungen des KG wieder aufgenommen worden.
Sicher ist jeder Sachverhalt anders. Aber ich greife im Moment nach jedem Strohhalm!!!

Anja

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