Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Nordlicht19
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Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von Nordlicht19 » 18.06.2019, 06:15

Hallo ins Forum,

ich habe folgende Frage. Im März 2016 war ich nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung für eine Woche im Krankengeldbezug. Im November 2018 wurde ich wegen derselben Erkrankung (identische ICD) für 3 Monate krankgeschrieben.

War es korrekt, dass meine Krankenkasse erst nach 6 Wochen Krankengeld gezahlt hat? Ich hätte eine sofortige Krankengeldzahlung erwartet und nicht erst eine Lohnfortzahlung meines, inzwischen anderen, Arbeitgebers.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 18.06.2019, 09:04

Hallo und willkommen im Forum,
Wenn zwischen Ende der letzten Arbeitsunfaehigkeit und dem Beginn einer neuen Arbeitsunfaehigkeit wegen der gleichen Erkrankung mehr als sechs Monate liegen, muss der Arbeitgeber ( wenn es der gleiche ist) erneut für sechs Wochen Entgelt fortzahlen und dann erst ( wieder) die Krankenkasse. nebenbei noch, Zeiten der Entgeltfortzahlung werden auf die Gesamtdauer des Krankengeldes angerechnet weil in dieser Zeit der Anspruch auf Krankengeld nur ruht.
Wegen die neue AU. früher Eintritt, dann zahlt die Kasse sofort.
Gruß
Czauderna

Nordlicht19
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Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von Nordlicht19 » 18.06.2019, 15:33

Hallo Czauderna,

danke für die freundliche Begrüßung im Forum und deine Antwort.

Noch eine kurze Frage zum Thema. Wenn zwischen dem Ende des Krankengeldbezuges und dem Beginn einer erneuten Krankschreibung mit derselben Diagnose, beim gleichen Arbeitgeber, weniger als 6 Monate vergangen sind. Wird dann direkt Krankengeld gezahlt?

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 18.06.2019, 15:37

Hallo,
richtig - dazu ein beispiel - Arbeitsunfähig vom 15.03. - 30.04.2019 = 47 Tage - ab dem 43. Tag zahlt die Kasse Krankengeld weil der Arbeitgeber für 42 Tage Lohn gezahlt hat.
Erneute AU. ab dem 10.06.2019 - sofortige Krankengeldzahlung druch die Kasse weil Arbeitgeber nicht noch einmal für sechs Wochen zahlen muss.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von RHW » 20.06.2019, 09:02

Hallo Nordlicht,

bei einem Arbeitgeberwechsel sind beim Thema Entgeltfortzahlung alle bisherigen Arbeitsunfähigkeitszeiten für den neuen Arbeitgeber ohne Bedeutung. Die Krankenkasse darf dann dem neuen Arbeitgeber darüber wegen des Datenschutzes auch keine Auskunft erteilen.

Bei einem Betriebsübergang übernimmt der neue Betriebsinhaber alle Arbeitnehmer mit den bisherigen Rechten und Pflichten. Dann kann er auch die geleistete Entgeltfortzahlung durch den Vorbesitzer auf die 42 Tage anrechnen.

Wenn man in den letzten 6 Monaten bereits Krankengeld bezogen hat, sollte man auf diese Punkte achten:
1) die Krankenkasse zahlt Krankengeld frühestens ab Tag der ärztlichen Festststellung (§ 46 SGB V)
2) die AU ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach AU-Beginn zu melden. Sonst zahlt die Krankenkasse erst ab Tag der AU-Meldung. § 49 SGB V

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 21.06.2019, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

Nordlicht19
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Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Beitrag von Nordlicht19 » 21.06.2019, 07:30

Hallo Czauderna, hallo RHW,

vielen Dank für eure Erläuterungen und zusätzlichen Informationen. Das hat mir sehr geholfen.

Viele Grüße

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