MDK hebt AU auf - Krankengeldzahlung wird eingestellt

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Moderator: Czauderna

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duda
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MDK hebt AU auf - Krankengeldzahlung wird eingestellt

Beitrag von duda » 09.10.2013, 16:08

Hallo Forum,

bin neu hier und habe auch viele Hinweise in diesem guten Forum gelesen, die auf meine Situation wohl zutreffen könnten. Da ich jedoch keinen Fehler machen möchte, eröffne ich in neues Thema.

Kurz zu meiner Situation:
Seit dem 26.07.13 bin ich durchgehend krankgeschrieben - zunächst wegen einer Augenentzündung durch die Augenklinik. Ab dem 09.08.13 wegen Depression durch den Hausarzt mittels Zahlschein - das Arbeitsverhältnis wurde durch den AG zum 31.07.13 gekündigt.
Einen Termin beim Neurologen habe ich am 18.10.13. Beim Internisten bin ich wegen einer Darmentzündung in Behandlung. Es soll ein Zusammenhang bestehen zwischen den teils schweren Entzündungen und der Depression.

Nun habe ich heute von der KK ein Schreiben mit folgenden Wortlaut erhalten (verkürzt):
"... seit dem 26.07.13 sind Sie arbeitsunfähig krank und beziehen seit dem 01.08.13 Krankengeld von uns.
Nach einer Stellungnahme des MDK können Sie aus medizinischer Sicht eine Tätigkeit *** oder ähnlich der Tätigkeit wieder aufnehmen, die Sie vor Ihrer AU ausgeübt haben. Deshalb gelten Sie nicht mehr als arbeitsunfähig.
Die Zahlung des Krankengelds stellen wir mit dem 10.10.13 ein."
Dann folgt ein Hinweis zur Meldepflicht bei der Arbeitsagentur.

Heute morgen war ich beim Hausarzt, der mich per Zahlschein "voraussichtlich weiter arbeitsunfähig" bis 23.10.13 geschrieben hat. Den Zahlschein hatte ich gleich an die KK gesendet.

Wenn ich es richtig verstehe, hat mich der MDK augrund der Aktenlage für arbeitsfähig erklärt. Und nun muß ich einen Widerspruch formulieren.
Gleichzeitig muß ich mich morgen wohl bei der Arbeitsagentur melden - mit der Kopie meines aktuellen Zahlscheins und dem Widerspruch - liege ich da richtig?

Es wäre sehr freundlich, wenn mir jemand bei der Formulierung des Widerspruchs behilflich sein möchte. Den Widerspruch möchte ich als Fax versenden - ist das ausreichend?

Für Tipps und Hilfestellungen vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße.

duda
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Beitrag von duda » 09.10.2013, 17:10

nun habe ich von dem Forumsmitglied KKA hier einen formulierten Widerspruch gefunden, den ich angepasst wie folgt verwenden möchte:
Fristgerecht erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung, die Arbeitsunfähigkeit per 10.10.2013 aufzuheben und die Leistungszahlung mit gleichem Datum einzustellen.

Sofern der MDK die Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage aufgehoben hat, stellen Sie mir bitte unverzüglich Kopien der Ihnen vorgelegten Fernbegutachtung vor. Ich mache hier von meinem Recht auf Akteneinsicht gem. §v 25 SGB X Gebrauch.

Ferner ist eine Gesundschreibung per Ferndiagnose bei psychisch bedingten Krankheiten weder durch den MDK noch der Krankenkasse zulässig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LSG Kassel vom 18.10.07, Aktenzeichen L8 KR 228/06 und § 4 Abs. 1 AU-Richtlinien.

Darüberhinaus sind Sie der Anhörungspflicht gem. § 24 SGB X, der Pflicht zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts gem. § 20 SGB X und der Begründungspflicht nach § 35 SGB X nicht nachgekommen.

In diesem Sinne stehen Sie in der Verpflichtung, die Krankengeldzahlung *** der Ihnen vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fortzusetzen.

Ich bitte angesichts der finanziellen Umstände um unverzügliche Bearbeitung und Wiederaufnahme der Zahlungsleistung.
kann ich das so schreiben?
genügt es den Widerspruch per Fax zu senden - oder doch per Einschreiben?

P.S.
und danke an KKA...

P.P.S.
sollte ich vielleicht in den Widerspruch noch reinnehmen, dass ich für eine persönliche Untersuchung durch den MDK jederzeit selbstverständlich zur Verfügung stehe?

KKA
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Beitrag von KKA » 09.10.2013, 21:09

Hallo duda,

sofern deine Krankschreibung auf 'Depressionen' zurückzuführen ist, bedarf es der fachärztlichen Diagnosestellung, d.h. die Krankschreibung sollte von einem Neurologen/Psychiater oder Facharzt für Psychosomatik erfolgen.

Dennoch auf jeden Fall fristgerechten Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass

1. du dem MDK zwecks Begutachtung jederzeit z. Vfg. stehst

2. du einen Termin beim Neurologen hast

Den Text kannst du so wie geschrieben übernehmen.

Leider zahlt die Kasse bis zur Abschlussbearbeitung des Widerspruchs keinen Cent.

Fax ist i.d.R. ok, ich bevorzuge Einschreiben mit Empfangsbestätigung.

Gruss
KKA

broemmel
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Beitrag von broemmel » 09.10.2013, 21:22

Wenn der behandelnde Arzt dem MDK Gutachten nicht widerspricht bringt das nix.

Wichtig ist das der behandelnde Arzt mit im Boot ist

Poet
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Beitrag von Poet » 09.10.2013, 21:30

@duda: "sollte ich vielleicht in den Widerspruch noch reinnehmen, dass ich für eine persönliche Untersuchung durch den MDK jederzeit selbstverständlich zur Verfügung stehe?" Ja, das würde ich mit reinnehmen aber ich würde es anders formulieren, nämlich dass Du sogar darauf bestehst. Bitte unbedingt den Tipp von broemmel beherzigen.

KKA
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Beitrag von KKA » 09.10.2013, 21:45

broemmel hat geschrieben:Wenn der behandelnde Arzt dem MDK Gutachten nicht widerspricht bringt das nix.

Wichtig ist das der behandelnde Arzt mit im Boot ist
Richtig, broemmel. Nur, ohne FACHÄRZTLICHE Einflussnahme, bzw. bei Vorlegen einer ('nur') hausärztlichen Widersprechung, dürfte das Ergebnis vorhersehbar sein. Er/sie hat ja einen Termin beim Neurologen...und dieser sollte der Kassen/MDK Entscheidung mittels Gegengutachten widersprechen. Daher mein Hinweis, der Kasse den anstehenden Termin im Widerspruch zu erwähnen.

Gruss
KKA

Poet
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Beitrag von Poet » 09.10.2013, 21:49

@KKA: Beides richtig, nur muss der bisher behandelnde Arzt welcher die AU attestiert hat, aktiv werden. Der Neurologe kann natürlich nach dem Termin mit dazu beitragen.

KKA
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Beitrag von KKA » 09.10.2013, 23:20

Poet hat geschrieben:@KKA: Beides richtig, nur muss der bisher behandelnde Arzt welcher die AU attestiert hat, aktiv werden. Der Neurologe kann natürlich nach dem Termin mit dazu beitragen.
Selbstredend! Ich verwies auf das i.d.R. mögliche Resultat, sofern keine fachärztliche Kompetenz den Widerspruch begleitet.

Gruss
KKA

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.10.2013, 07:17

Hallo,

und unbedingt musst Du Dich heute beim Arbeitsamt erst mal melden und ALG 1 beantragen. Lass Dich da nicht wegschicken. Sie sind verpflichtet Deine Meldung anzunehmen. Machst Du das nicht und verlässt Dich darauf, dass Dein Widerspruch Erfolg hat, kann das (wenn es schief geht) bedeuten, dass Du am Ende ohne Geld da stehst.

Parallel würde ich natürlich das mit dem Widerspruch versuchen. Aber das klappt nur, wenn der Arzt auch mitmacht und was schreibt. Er weiß aber schon, dass Du gekündigt bist, oder?

LG, Fee

duda
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Beitrag von duda » 10.10.2013, 13:31

Hallo,

vielen Dank für die gut gemeinten Tipps und Hilfestellungen.
Der Widerspruch ist raus, und ich habe eure Anmerkungen in den Text eingearbeitet.

Heute war ich bei der Agentur für Arbeit.
Ein Antrag auf ALG konnte nicht gestellt werden, da infolge weiterer AU keine Verfügbarkeit vorliegt - so der originale Wortlaut, in der "schriftlichen Bestätigung der Vorsprache".
Der Sachbearbeiter hat mich an das Jobcenter verwiesen - na toll.

An das Jobcenter möchte ich mich erstmal nicht wenden. Zunächst muss ich diese neue Situation gedanklich verarbeiten - ich fühle mich schon sehr unter Druck gesetzt...

Ein Bekannter hat mir den Hinweis zum "nachgehenden Leistungsanspruch" gegeben. Demnach ich über dem 10.10. hinaus vier Wochen krankenversichert bin. Es stellt sich mir die Frage, ob die vier Wochen genügen. dass der Widerspruch zu meinen Gunsten entschieden werden kann?

Nun habe ich in dem Widerspruch Kopien der Fernbegutachtung angefordert, um diesen in Abstimmung mit dem Hausarzt und dem Neurologen zu begründen.

Mal sehen wie es weiter geht...

Gruß
duda

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.10.2013, 14:30

Hallo,
die Ablehnung des ALG-! Antrags - hast du den schriftlich ??
Wenn ja, diesen als Ergänzung zu deinem Widerspruch der Kasse einreichen.
Das mit dem nachgehenden Leistungsanspruch würde nur dann dem Grundsatz nach zutreffen wenn innerhalb eines Monats nach Ende der Krankengeldzahlung erneut Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Gruss
Czauderna

duda
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Beitrag von duda » 10.10.2013, 15:32

Czauderna hat geschrieben:die Ablehnung des ALG-! Antrags - hast du den schriftlich ??
Hallo Czauderna,

es ist ein formloses Schreiben, in dem ich mir bestätigen lassen habe, dass ich heute bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ALG stellen wollte - hier der genau Wortlaut:
Ein Antrag auf Arbeitslosengeld konnte nicht gestellt werden, da infolge weiterer Arbeitsunfähigkeit keine Verfügbarkeit vorliegt.
Eine Kopie kann ich der KK senden - sicher.

Carola
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Beitrag von Carola » 10.10.2013, 17:29

Schwachsinn, ALG1 beantragen morgen sofort !
MDK hat begutachtet das du Gesund bist ! also Gesund.
(Klar bist du krank und führst die ganze Zeit den Widerspruch gegenüber
der Krankenkasse weiter, aber das müssen die nicht wissen)
AFA nutzt selber MDK über den geht nur DRV, da MDK sagt Gesund bekommste erstmal ALG1, bis ihrgend eine andere Entscheidung getroffen wurde (Rechtskräftig) und du Krankengeld dann vieleicht nachgezahlt bekommst (AFA holt sich das Geld von der KK natürlich zurück).
Du bist Gesund und willst ALG1, fertig, legst den Bescheid von der KK vor und gut is.
Krankmeldungen weiter führen, Ja, geht sollange du die nur bei KK abgibst und nicht bei AFA, dort eben zur Not dann Bewerbungen schreibst.
Dieser Verschiebebahnhof ist einfach nur zum Kotzen ! Aber schlag sie mit ihren eigenen Waffen, Das MDK Gutachten.
Sollst mal sehen wie schnell du zum ÄD der AFA eingeladen wirst, der natürlich feststellt das du AU bist und kein ALG1 erhalten kannst das eben AU.
Du verstehst das Spiel ?
Aber die Gutachten kosten nichts, und du hast vollen Anspruch wenn das Gericht diese Gutachten sieht..
Morgen hin, Krankenkassenbescheid mitnehmen da das Gutachten sagt du bist Gesund dann bist du Gesund und willst Kohle. !
Ob du wiederspruch oder klage gegen die KK am laufen hast geht die garnichts an, kannst ja sagen das du eingesehen hast wenn ein Arzt was
sagt hat er immer recht und fertig !.
Lass dich nicht verarschen, gegen den MDK kommt die AFA nicht an.
Wird leider so wie bei dir oft versucht, aber wenn du so wie ich geschrieben habe, es darlegst das du es ja Schriftlich hast das du gesund bist.....du verstehst, wie gesagt, um den MDK zu überstimmen muss ein Arzt des ÄD der AFA schon sehr seltsam drauf sein.
Der ÄD der AFA passt alle seine Gutachten vom MDK,DRV an, das heisst sie schliessen sich deren Meinung immer an, so z.b §145 da steht das durch die Blume..keine Doppelgutachten, und DRV/MDK hat mehr zu sagen, und deren Gutachten sind zu folgen.
Viel Glück.
Carola.
PS. Ein Rechtsanwalt mit Beratungshilfeschein (also Kostenlos) wäre meine erste Wahl, Forum nur zum Tipgeben.

Ausserdem sollte man den Krankenkassenmitarbeitern verbieten solche
Tips zu geben.
Geh zur AFA sach das wir nicht mehr zahlen sach das du Krank bist..
Kein Wunder das die AFA sagt wir zahlen nicht.
Sagt euren Kunden sie sollen zur AFA gehen und sagen das sie gesund sind und sich im Rahmen ihrer Verfügbarkeit für 15 std min im Monat arbeitsfähig fühlen. (auch wenn sie im Widerspruch gegen das Gutachten der KK sind, das ist fair)
Ob danach die KK doch zahlen muss juckt die AFA nicht, sie freuen sich nur über das Geld der KK.

duda
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Beitrag von duda » 10.10.2013, 18:41

Hallo Carola,

danke für deine Tipps und Meinung - ich bin augenblicklich etwas irritiert.
Ich habe auch schon gedacht, wenn ich gegenüber der Agentur für Arbeit angebe arbeitsfähig zu sein, und den Antrag auf ALG stellen kann, und dann nach ein paar Wochen wieder krank bin...
Aber das ist doch irgendwie alles Schwachsinn.

P.S.
ich denke, wenn mein Doc mitbekommt, für welche Zwecke ich ihn "missbrauche", ist der ziemlich sauer - und mit recht, wie ich meine.

Carola
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Beitrag von Carola » 10.10.2013, 19:13

Nicht dein Doc wird missbraucht, nur du.
Dein Doc hat mit der AFA rein garnix am Hut, du und dein Doc
kämpfen für dein Krankengeld. Punkt aus.
AfA is was ganz anders, versteh, du machst das nur genauso wie sie...
Du bist Gesund geschrieben also bekommst du dein Geld was du als Versicherungsleistungs jahrelang eingezahlt hast.
Solltest du und dein Doc im nachhinein Recht bei der Krankenkasse bekommen wird die AFA sich einfach ihr Geld zurückholen, (von der KK) mehr wird nicht geschehen.
Ansonsten bist du klar ein Fall für den Rechtsanwalt, den soll die KK auch noch obendrauf zahlen, den musst du egal was geschieht nicht zahlen, wenn du den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holts.
lg

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