MDK schreibt gesund
Moderator: Czauderna
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Da hatte die KK ja gute Laune im Mai.
Ich werde mich mal dort anmelden und den User kontaktieren.
Ich war heute noch mal bei der Gewerkschaft bei der Rechtsanwältin.ich hatte folgende Unterlagen die ich auf die schnell bekommen konnte.
-Einladung zur stationären Aufnahme
-Einladung zur Schmerztherapie in einer renommierten Klinik die sehr gefragt ist.
-Attest+Behandlungbestätigung der Psychotherapeuten
-Attest vom Hausarzt mir der Bestätigung der aktuellen AU + zweitbegutachtung.
Sie sagte mir das meine KK selten zurückrudert und ich mich drauf einstellen so das es ggf. Vor Gericht geht. Sie hat direkt die Berufsgenossenschaft mit Eilantrag informiert. Laut ihrer Aussage bin ich nicht krankenversichert und es kann passieren das die KK mich Ende des Monats kontaktiert wegen einer Pflichtversicherung welche sich auf circa 300euro pro Monat beläuft. Desweitwen könnte ich mich beim Arbeitsamt melden um die Pflichtversicherung zu umgehen falls ich das richtig verstanden habe.
Sie sagte das es ganz wichtig ist die AU und Bescheinigungen dem AG und KK zu kommen und bestätigen oder gegenzeichnen zu lassen damit keine Lücken entstehen.
Gruß an alle und danke noch mal für eure Hilfe.
Ich werde mich mal dort anmelden und den User kontaktieren.
Ich war heute noch mal bei der Gewerkschaft bei der Rechtsanwältin.ich hatte folgende Unterlagen die ich auf die schnell bekommen konnte.
-Einladung zur stationären Aufnahme
-Einladung zur Schmerztherapie in einer renommierten Klinik die sehr gefragt ist.
-Attest+Behandlungbestätigung der Psychotherapeuten
-Attest vom Hausarzt mir der Bestätigung der aktuellen AU + zweitbegutachtung.
Sie sagte mir das meine KK selten zurückrudert und ich mich drauf einstellen so das es ggf. Vor Gericht geht. Sie hat direkt die Berufsgenossenschaft mit Eilantrag informiert. Laut ihrer Aussage bin ich nicht krankenversichert und es kann passieren das die KK mich Ende des Monats kontaktiert wegen einer Pflichtversicherung welche sich auf circa 300euro pro Monat beläuft. Desweitwen könnte ich mich beim Arbeitsamt melden um die Pflichtversicherung zu umgehen falls ich das richtig verstanden habe.
Sie sagte das es ganz wichtig ist die AU und Bescheinigungen dem AG und KK zu kommen und bestätigen oder gegenzeichnen zu lassen damit keine Lücken entstehen.
Gruß an alle und danke noch mal für eure Hilfe.
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O. K. Guenter, auch wenn sich beides schwerlich trennen lässt: verschoben
http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#88703
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O. K. Guenter, auch wenn sich beides schwerlich trennen lässt: verschoben
http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#88703
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Moin BB,babyborn1122 hat geschrieben: Ich werde mich mal dort anmelden und den User kontaktieren.
hier wäre noch jemand in ähnlicher Situation, den du kontaktieren könntest.
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ost2300351
Schönen Gruß
Anton Butz
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Um in künftigen vergleichbaren Fällen etwas strukturierter an die Sache heranzugehen - als Diskussionsbasis:
1.
a. gegen Krankengeld-Einstellungen aufgrund von „Glaskugel-Ferndiagnosen“ des MDK sind förmliche Rechtsbehelfe unverzichtbar
b. der Widerspruch sollte bereits am Tag des Zugangs des Krankengeld-Einstellungsbescheides – zunächst (nur) zur Fristwahrung – versandt / erhoben werden
c. für die Widerspruchsbegründung wird gleichzeitig die Anfrage der Krankenkasse beim MDK und dessen Antwort mit der Bitte um kurzfristige Zuleitung (binnen 3 Tagen) angefordert (Akteneinsichtsrecht, § 25 SGB X, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html ; „Dokumentation“, S. 63 der Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit, http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_170515.PDF )
d. wer schon Krankengeld bewilligt erhielt, sollte unter Hinweis auf diese Urteile des Sozialgerichts Speyer
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
und das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 3 KR 14/17 R (voraussichtlicher Termin: 04.07.2018) – vgl. z. B. http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23909
sowie auf diese Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... iben49.pdf
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... iben61.pdf
die Berücksichtigung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs verlangen und eine Bestätigung (binnen 3 Tagen) erbitten sowie andernfalls einen anschließenden Antrag an das Sozialgericht auf einstweiligen Rechtsschutz (aufschiebende Wirkung, hilfsweise einstweilige Anordnung) ankündigen
2.
a. der nächste Weg führt zum behandelnden Arzt, der bisher die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte
b. Klärung zu § 6 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
c. unverzüglicher Antrag der Vertragsärztin / des Vertragsarztes an die Krankenkasse auf erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens unter schriftlicher Darlegung von Gründen
d. Kopien eines evtl. Anschreibens der Krankenkasse an die Ärztin / den Arzt (mit Anlagen) und zusätzliche Exemplare des Antrags mit Begründung auch für das Widerspruchsverfahren bzw. die Widerspruchsbegründung erbitten
3. …
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Um in künftigen vergleichbaren Fällen etwas strukturierter an die Sache heranzugehen - als Diskussionsbasis:
1.
a. gegen Krankengeld-Einstellungen aufgrund von „Glaskugel-Ferndiagnosen“ des MDK sind förmliche Rechtsbehelfe unverzichtbar
b. der Widerspruch sollte bereits am Tag des Zugangs des Krankengeld-Einstellungsbescheides – zunächst (nur) zur Fristwahrung – versandt / erhoben werden
c. für die Widerspruchsbegründung wird gleichzeitig die Anfrage der Krankenkasse beim MDK und dessen Antwort mit der Bitte um kurzfristige Zuleitung (binnen 3 Tagen) angefordert (Akteneinsichtsrecht, § 25 SGB X, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html ; „Dokumentation“, S. 63 der Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit, http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_170515.PDF )
d. wer schon Krankengeld bewilligt erhielt, sollte unter Hinweis auf diese Urteile des Sozialgerichts Speyer
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
und das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 3 KR 14/17 R (voraussichtlicher Termin: 04.07.2018) – vgl. z. B. http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23909
sowie auf diese Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... iben49.pdf
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... iben61.pdf
die Berücksichtigung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs verlangen und eine Bestätigung (binnen 3 Tagen) erbitten sowie andernfalls einen anschließenden Antrag an das Sozialgericht auf einstweiligen Rechtsschutz (aufschiebende Wirkung, hilfsweise einstweilige Anordnung) ankündigen
2.
a. der nächste Weg führt zum behandelnden Arzt, der bisher die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte
b. Klärung zu § 6 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
c. unverzüglicher Antrag der Vertragsärztin / des Vertragsarztes an die Krankenkasse auf erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens unter schriftlicher Darlegung von Gründen
d. Kopien eines evtl. Anschreibens der Krankenkasse an die Ärztin / den Arzt (mit Anlagen) und zusätzliche Exemplare des Antrags mit Begründung auch für das Widerspruchsverfahren bzw. die Widerspruchsbegründung erbitten
3. …
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Hallo Leute
Erst mal danke für die ganzen Beiträge.
Also leider gibt's von der KK oder MDK noch keine Rückmeldung. Meine Anwältin hat noch die BG mit ins Boot geholt weil sie nicht glaubt das die KK zurück rudert.
Bisher habe ich Beschwerde-Schreiben an die Behörde der KK,MDk und an meinen sachbearbeiter rausgeschickt. An den presse Sprecher der Audi BKK werde ich mich heute noch mal telefonisch melden um das ganze etwas zu erklären.
1.Mit den betroffen Leuten bin ich grade noch im Kontakt Aufbau um ggf. Eine sammelklage aufzunehmen falls dies eine gute Idee ist?.
2.Kann mir jemand sagen ob die KK das Geld rückwirkend nachzahlen muss ? Oder wird erst ab den Tag der Festung der AU wieder gezahlt.
3. Sollte ich beim Sozialgericht ein Verfahren eröffnen um das Geld zu erwirken?
Gruß und danke an alle
Erst mal danke für die ganzen Beiträge.
Also leider gibt's von der KK oder MDK noch keine Rückmeldung. Meine Anwältin hat noch die BG mit ins Boot geholt weil sie nicht glaubt das die KK zurück rudert.
Bisher habe ich Beschwerde-Schreiben an die Behörde der KK,MDk und an meinen sachbearbeiter rausgeschickt. An den presse Sprecher der Audi BKK werde ich mich heute noch mal telefonisch melden um das ganze etwas zu erklären.
1.Mit den betroffen Leuten bin ich grade noch im Kontakt Aufbau um ggf. Eine sammelklage aufzunehmen falls dies eine gute Idee ist?.
2.Kann mir jemand sagen ob die KK das Geld rückwirkend nachzahlen muss ? Oder wird erst ab den Tag der Festung der AU wieder gezahlt.
3. Sollte ich beim Sozialgericht ein Verfahren eröffnen um das Geld zu erwirken?
Gruß und danke an alle
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Hallo BB,
viel ist das nicht, und präzise auch nicht. Deswegen ebenfalls nur kurz:
Die Aufsicht über den MDK Niedersachsen führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung.
Hier geht´s zur Homepage https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/ und das ist der Orgi-Plan
https://www.ms.niedersachsen.de/downloa ... z_2018.pdf
Ich rege an, die Nummer von Frau Heidrun Kofahl-Langmack vom Referat 403, Grundsatzfragen der
Sozialversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, 0511/120-5868, anzurufen und dich mit Herrn
Thomas Kehe verbinden zu lassen. Auf Wunsch schicke ich dir dessen Kontaktdaten per PN.
Schönen Gruß
Anton Butz
viel ist das nicht, und präzise auch nicht. Deswegen ebenfalls nur kurz:
Die Aufsicht über den MDK Niedersachsen führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung.
Hier geht´s zur Homepage https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/ und das ist der Orgi-Plan
https://www.ms.niedersachsen.de/downloa ... z_2018.pdf
Ich rege an, die Nummer von Frau Heidrun Kofahl-Langmack vom Referat 403, Grundsatzfragen der
Sozialversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, 0511/120-5868, anzurufen und dich mit Herrn
Thomas Kehe verbinden zu lassen. Auf Wunsch schicke ich dir dessen Kontaktdaten per PN.
Schönen Gruß
Anton Butz
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Ja das wäre super wenn du mir die Sachen schicken könntest
Kleines Update wie dem MDK und KK Mitgeteilt habe ich morgen meine OP. Heute hat mich eine Einladung zur Begutachtung beim MDK erreicht. Der Termin soll Freitag stattfinden obwohl sie inzwischen wissen müssten das ich eine stationäre OP mit 10 Tagen Testphase vor mir habe.
Gruß
Kleines Update wie dem MDK und KK Mitgeteilt habe ich morgen meine OP. Heute hat mich eine Einladung zur Begutachtung beim MDK erreicht. Der Termin soll Freitag stattfinden obwohl sie inzwischen wissen müssten das ich eine stationäre OP mit 10 Tagen Testphase vor mir habe.
Gruß