Mitwirkungspflicht Arbeitsplatzbeschreibung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Siedler
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Mitwirkungspflicht Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Siedler » 02.05.2018, 15:19

Hallo Leute,

ich bin seit Mitte Januar krankgeschrieben und beziehe nun Krankengeld. Am 11.04 hat mich meine Krankenkasse angeschrieben, dass sie noch eine Arbeitsplatzbeschreibung von mir braucht, damit sie mich individuell beraten kann.

Ich sehe mich im Moment allerdings nicht in der Lage Kontakt zum AG aufzunehmen und bräuchte einfach noch mehr Zeit zu gesunden, statt direkt Schritte für eine schnelle mögliche Wiedereingliederung zu beginnen. Ich weiß noch nicht, ob ich diesen Job weitermachen kann und möchte mich nun auch nicht sofort dem Stress durch die Arge aussetzen. So habe ich erstmal den Brief nicht an meinen AG weitergeleitet.

Am 26.04 wurde ich nun von meiner Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht, dass die Weiterleitung zu meinen Mitwirkungspflichten zählt und ich der Kasse mitteilen soll, wann ich diesen nachgekommen bin.

Bisher wurde noch nichts von Streichung oder Kürzung angedroht. Nun habe ich dazu einige Fragen.

1. Muss ich tatsächlich der Aufforderung nachkommen oder macht die Kasse einfach nur Druck um nicht länger zahlen zu müssen?

2. Könnte sich die Krankenkasse nicht einfach selbst an den AG wenden?

Fragen, wenn ich der Aufforderung nackommen muss

3. Ist mein Grund legitim (dass ich zur Zeit überfordert bin), so dass ich der Aufforderung im Moment nicht nachkommen kann? Hilft vielleicht die Meinung meines Arztes dabei?

4. Habe ich noch Zeit mit der Weiterleitung, da noch keine Konsequenzen angedroht wurden?

Beste Grüße Josef

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.05.2018, 18:03

Hallo,
herzlich willkommen im Forum.
Nein, du bist nicht verpflichtet der Kasse eine Arbeitsplatzbeschreibung zu liefern bzw. zu besorgen - wenn die Kasse so etwas haben möchte, wobei das Argument bzgl. der besseren Beratung hier wohl nicht zutrifft, sondern eher für den MDK zur Beurteilung der weiteren Arbeitsunfähigkeit genutzt werden soll, dann kann sie sich an den Arbeitgeber direkt wenden - so kenne ich es jedenfalls aus meiner ehemaligen Tätigkeit. Mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme hat dies direkt eigentlich nichts zu tun. Wenn eine solche Maßnahme angezeigt wäre, dann ginge die Initiative wohl eher vom behandelnden Arzt aus, der, zusammen mit dem Patienten einen Wiedereingliederungsplan erstellt, der dann vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse bewilligt werden muss. Mein Rat - ich würde der Kasse schreiben, dass sie sich doch bitte direkt an den Arbeitgeber wenden solle wegen der Arbeitsplatzbeschreibung - sicher gäbe es für diesen Wunsch auch eine rechtliche Begründung, welche von der Kasse dem Arbeitgeber dann auch genannt werden könne, auch hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Erstellung einer solchen Beschreibung.
Es gehört nicht zu deiner Mitwirkungspflicht dich selbst um diese Beschreibung zu kümmern, denn deine Arbeitsunfähigkeit wird durch einen solchen Bericht selbst zeitlich weder verkürzt noch verlängert
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.05.2018, 19:22

Ich sehe hier schon die Mitwirkungspflicht. Die Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach dem bisherigen Arbeitsplatz, da ist es zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit schon wichtig, die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes zu kennen. Dass krankschreibende Ärzte das selten bis nie hinterfragen, steht auf einem anderen Blatt. Der Arbeitgeber darf die Auskünfte m. E. nicht einfach so erteilen.
§ 60 SGB I
Angabe von Tatsachen

(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.05.2018, 20:15

Hallo,
Ja, ist doch okay, wenn er seiner Kasse schreibt, dass dieses ich an den Arbeitgeber wenden soll, dann hat er doch seine Zustimmung erteilt, passt doch, oder ?
Gruß
Czauderna

Siedler
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Beitrag von Siedler » 03.05.2018, 18:28

Hallo zusammen,

Danke erstmal für eure schnellen Antworten. Wenn es etwas neues gibt, werde ich mich nochmal melden. Ich denke ich warte noch auf die nächste Aufforderung und bitte dann die Kasse die Beschreibung einzuholen.

Beste Grüße Josef

billy
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Beitrag von billy » 03.05.2018, 21:03

Bist du sicher, dass du alle nötigen Informationen hast?

Grundsätzlich ist die Kasse verpflichtet, den sogenannten einfachsten und direkten Weg zu wählen. Das bedeutet, die Arbeitsplatzbeschreibung bei deinem Arbeitgeber direkt anzufordern.

Reagiert dieser aber nicht darauf, dann kommst du ins Spiel - dann fordern sie deine Mitwirkung. Und da hat mein Vorredner Recht. Da bist du dann zur Mitwirkung verpflichtet.

Ich würde auf die Aufforderung insofern doch reagieren und nachfragen, ob die Kasse den Arbeitgeber denn schon erfolglos kontaktiert hat. Sich erst einmal „tot“ stellen könnte auch nach hinten losgehen.

Gruß
billy

Anton Butz
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Re: Mitwirkungspflicht Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Anton Butz » 03.05.2018, 21:11

Siedler hat geschrieben:
Bisher wurde noch nichts von Streichung oder Kürzung angedroht.
Also dürfte beim "tot stellen" nichts passieren, § 66 Abs. 3 SGB I
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html
.

billy
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Beitrag von billy » 03.05.2018, 21:24

Doch, Herr Butz......es kann Stress geben. Denn die Kasse wird die Versagung androhen. Und wenn ich den Threadsteller korrekt verstanden habe, kann er Stress aus gesundheitlichen Gründen gerade gar nicht gebrauchen.

Da hilft ein wenig Kooperation und die wenig aufwändige Nachfrage und Verweisung an den Arbeitgeber. Dann herrscht Ruhe und niemand hat Stress.

Siedler
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Beitrag von Siedler » 08.06.2018, 11:53

Hallo Leute, wollte Euch nun ein Update geben.
Danke nochmal für eure Antworten.
Habe nach ca. 4 Wochen nach Erhalt der Nachricht den Schrieb nun doch weitergeleitet, da ich mir unklar über die Konsequenzen war. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt einen Brief geschrieben, in welchem er mir ein Angebot zum betrieblichen Eingliederungsmanagement macht.

Dies werde ich zunächst noch nicht wahrnehmen und bin jetzt auf der Suche nach einem Therapeut, der mir die nötige Zeit gibt mich von der Psyche her zu erholen bevor ich mich dem Arbeitsprozess bzw. Bewerbungsprozess stelle.

Bisher konnte ich mir die nötige Zeit noch ohne Therapeut nehmen (da keiner einen Therapieplatz verfügbar hatte). Denke aber, dass der Druck der KK nach 6 Monaten größer wird, wenn die Krankschreibung "nur" über den Hausarzt läuft.

Beste Grüße Josef

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