muss ich eine Krankmeldung bei der Kasse einreichen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Spatzl
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muss ich eine Krankmeldung bei der Kasse einreichen

Beitrag von Spatzl » 22.02.2010, 11:29

Hallo alle zusammen,
Ich habe ein etwas verwirrendes Problem.
Nachdem ich ein Freistellungsgehalt (Aufhebungsvertrag) bis Juni 2010 erhalte und ich (gesetzlich gesehen,laut Anwalt) keine Krankmeldung an den Arbeitgeber schicken muss wenn ich erkranke, weil das Gehalt in jedem Fall bezahlt wird ist jetzt folgendes geschehen.
Im Vorfeld war es so, das ich nach Aussteuerung bis April 09 vom Arbeitsamt mein Geld bekommen habe, danach wurde ein Freistellungsgehalt mit meiner Firma vereinbahrt (hatte also das Krankengeld ausgeschöpft) Jetzt müsste eine erneute OP erfolgen.
Dem Arbeitgeber muss ich keine Krankmeldung abgeben, aber da ich mich bereits arbeitssuchend melden musste, verlangt die Agentur für Arbeit eine Krankheitsbescheinigung (nimmt aber auch eine Kopie oder nur Bestätigung)
Das Problem ist, das dies ja auch dann bei der Krankenkasse landet (OP-Kosten usw.) und ich nicht weiß, was ich jetzt tun soll.
Wird das als Folgeerkrankung angesehen (ähnlich wie die letzte OP, Krank bis 31.4.09)und trotz meines Freistellungsgehaltes die Firma angeschrieben, so das die dann das Gehalt einstellen und ich dann evtl. wieder zum Arbeitsamt muss, was natürlich ein großer Verlust für mich wäre und lange Wartezeit und somit auch kein Geld für mich, bedeutet, oder muss ich dies der KK melden, obwohl ich mein Gehalt auch so weiter bekomme? weil keine Krankmeldung bei einer Freistellung verlangt wird?
es ist so verzwickt, das ich nicht mehr weiß was ich tun soll/darf/kann
und mir schon überlegt habe, die OP abzusagen und die Schmerzen aushalte, damit ich hier keinen finanziellen Verlust habe.
wer kann mir hier weiterhelfen
Ich bedanke mich im Voraus
euer Spatzl

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2010, 11:46

Hallo,
ja, die Meldung muss auch an die Kasse, denn ein Krankengeldanspruch besteht grundsätzlich auch dann wenn Entgelt gezahlt wird - er ruht nur in dieser Zeit - in deinem Fall kommt noch hinzu, dass wegen dieser Erkrankung bereits eine Aussteuerung eingetreten ist - eine erneute Erkrankung hat aber auch Einfluss auf den grundsätzlichen Wiedereintritt des Krankengeldanspruchs - deshalb bitte Krankmeldung an Kasse.
Unabhängig davon gilt eine Krankenhausaufnahme (stationär) selbstverständlich auch als Krankmeldung.
Gruß
Czauderna

Spatzl
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Beitrag von Spatzl » 22.02.2010, 11:54

Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich muss also oder soll, der Krankenkasse melden, das ich auch bei Krankheit mein Gehalt bekomme und dann ruht das eventuelle KG?
Durch diesen Freistellungsvertrag/Gehalt, müsste ja die Kasse auf keinen Fall etwas bezahlen, daher verstehe ich das nicht so ganz und wollte eigentlich alles noch vor einer eventuellen Arbeitsvermittlung zum Juni das alles hinter mich bringen.
Habe in einem anderen Bericht gelesen, das es eine sogenannte Blockvorschrift (hab ich nicht ganz verstanden) gäbe, wenn man in den letzten 6 Monaten nicht erkrankt ist (nach der Aussteuerung) ist es etwas anders...dieser Dschungel ist wirklich schwer zu verstehen aber auch ein wenig unlogisch, weil doch die Kasse in keinem Fall zahlen müsste?

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