nach Ende des KG-Bezugs

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

nach Ende des KG-Bezugs

Beitrag von julchen » 05.02.2010, 21:04

Hallo,
beziehe nach einem Unfall seit dem 2.12.2008 Krankengeld. Nun werde zum 24.März bei meiner KK ausgesteuert.
Hätte noch Anspruch auf 12 Monate ALG I.

Wann sollte ich mich bei der Agentur f. Arbeit "zurückmelden".
Genau zum 24. 3. oder schon einige Tage eher? Mit dem Schreiben der Krankenkasse?

Wenn ich dann wieder ALGI beziehe, bleibe ich dadurch in meiner Krankenkasse?

Danke

Pupsi
Beiträge: 6
Registriert: 04.10.2009, 11:33

Beitrag von Pupsi » 05.02.2010, 23:00

Hallo Julchen,

melde Dich am besten so bald wie möglich bei der Agentur für Arbeit. Es müsste auch ein Hinweis zu den Meldefristen in dem Bescheid von der Krankenkasse (KK) stehen. Bitte nimm den Bescheid von Deiner KK mit, damit dort gleich bekannt ist, warum Du Dich meldest. Du wirst dann alle erforderlichen Antragsunterlagen erhalten. In den Unterlagen ist dann eine Bescheinigung die Deine KK ausfüllen muss. In der Regel wird diese immer ca. 2-4 Wochen vor dem Leistungsende des Krankengeldes ausgefüllt.

Die Mitgliedschaft wird dann bei Deiner jetzigen KK fortgeführt, es sei denn, Du hast die Mitgliedschaft dort gekündigt.

VG
Pupsi

julchen
Beiträge: 21
Registriert: 24.12.2008, 14:42

Beitrag von julchen » 07.02.2010, 13:28

Vielen Dank für die umfassende Antwort.
Also, am Montag gleich zur Agentur f. Arbeit mitsamt
dem Schreiben der KK.

LG

Antworten