Nebengewerbe und Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Starlight

Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Starlight » 14.11.2019, 08:59

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich habe eine etwas speziellere Frage im Zusammenhang mit Krankengeld.

Meine Frau und ich haben beide ein kleines Nebengewerbe; in beiden Fällen ist es im weiteren Sinne Dienstleistung und Bürotätigkeit. Ich beziehe eine vorgezogene Rente, meine Frau ist in Teilzeit mit 20 Wochenstunden angestellt. Die Grenzen für Flexirente und für eine gewerbliche Nebentätigkeit sind uns bekannt und werden eingehalten. Arbeitgeber und Krankenkasse meiner Frau wissen über die Nebentätigkeit.

Jetzt ist meine Frau schon länger krank und bezieht Krankengeld. Seit Beginn der Krankheit hat sie keine Rechnungen mehr gestellt, da sie ja arbeitsunfähig ist.

Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie ist die Situation, wenn ich die Arbeitsleistung bei den Kunden meiner Frau übernehme und unter ihrem Gewerbe dann eine Rechnung schreibe? Kann die Krankenkasse berechtigterweise etwas dagegen haben? Sollte ich diese Rechnungen besonders verfassen; wie?

Die zweite Frage bezieht sich auf die Höhe des Einkommens im Nebengewerbe meiner Frau. Bisher musste dieses unter dem Einkommen als Angestellte liegen. Dieses Jahr hat sie einige Monate normal gearbeitet, dann kam Lohnfortzahlung und jetzt Krankengeld. Wie wird jetzt die Einkommensgrenze ermittelt? Sicher erscheint mir Lohn plus Lohnfortzahlung, aber wie verhält es sich mit dem Krankengeld?

Ich hoffe, jemand kann etwas Licht in die Sache bringen.
Viele Grüße

Czauderna
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Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.11.2019, 11:54

Hallo und willkommen im Forum,
wenn ich es richtig gelesen ist sowohl deine Ehefrau als auch Du nicht hauptberuflich Selbständig. Damit sind die Einkünfte aus dieser nebenberuflichenTätigkeiten auch beitragsfrei. Es kommt für die Krankenkasse nur auf diesen Fakt an.
Wenn du jetzt Auträge deiner Ehefrau übernimmst, die Bezahlung aber trotzdem an deine Ehefrau gehen, dann werden diese Einnahmen auch deiner Ehefrau zugerechnet und tauchen im Einkommensteuerbescheid entsprechend auch bei deiner Ehefrau auf. Auf das Krankengeld deiner Ehefrau
hat das keine Auswirkungen. Ich gehe auch davon aus, dass ihr nicht regelmässig der Kasse den Einkommensteuerbscheid vorlegen muesst, da dies bei einer nebenberuflichen Tätigkeit eigentlilch nicht üblich ist
Gruss
Czauderna

Starlight

Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Starlight » 14.11.2019, 13:42

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine erste Einschätzung.
Wir sind beide nicht hauptberuflich selbständig; das habe ich ausführlich geprüft und auch mit der Krankenkasse meiner Frau abgestimmt.
Bisher wurde auch keine Einkommensteuererklärung meiner Frau von der KK angefordert.
Als Rentner zahle ich Beiträge für mein Nebeneinkommen. Hier ist alles klar.

Mir ist nur unklar, wie im Falle meiner Frau die jährliche Einkommensgrenze für die Nebentätigkeit berechnet wird?
Gehalt und Lohnfortzahlung ist wohl klar. Wird das Krankengeld hinzugerechnet? ich möchte diese Grenze nicht verletzen, um den Status der Nebentätigkeit nicht zu riskieren.

Ist es kritisch, wenn Rechnungen mit einem Datum während der Arbeitsunfähigkeit erstellt werden?
Muss ich irgendwie nachweisen, dass ich die Arbeit ausgeführt habe? Wenn ja, wie?

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.11.2019, 14:34

Hallo,
du übersteigst also die Einnahmengrenze für Arbeitseinkommen neben der Rente und zahlst dafür - okay.
Bei deiner Ehefrau ist das nicht so, da sie als Arbeitnehmerin klrankenversicherungspflichtig ist - auch okay.
Die Beurteilung, ob hauptberuflich Selbständig oder nicht, hängt in erster Linie nicht vom Arbeitseinkommen ab sondern eher mehr von anderen Faktoren, z.B. der wöchentlichen Arbeitszeit.
Ich weiss jetzt nicht von wieviel Arbeitseinkommen hier gesprochen werden kann im Monat, aber wenn bisher schon keine hauptberufliche Selbständigkeit vorgelegen hat, wird durch die Erkrankung deiner Ehefrau sich daran nichts ändern. Es gibt da auch keine starre Grenze, bei der man sagen kann - bis hierhin nebenberuflich selbständig und ab da hauptberuflich - vielmehr gilt hier die wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitseinkommens.
Das Krankengeld spielt für die Beurteilung keine Rolle - das bekommt sie als Lohnersatzleistung weil sie Arbeitnehmerin ist.
So, wie geschildert, bin ich der Meinung, dass du dir da keine Gedanken machen musst - es wird sich nichts ändern, ausgenommen, es handelt sich um wirklich hohe Summen an Arbeitseinkommen, aber davon ist nicht auszugehen.
Ach ja - wenn du die Arbeit machst, das Geld aber an deine Frau geht - spielt es keine Rolle wer die Arbeit verrichtet hat - das Einkommen zählt für deine Frau und gilt für die Zeit, in der das Geld zugeflossen ist, also nicht, wann die Rechnung geschrieben wurde.
Die Krankenkasse interessiert bei der Statusfeststellung nicht ob der oder die Betroffene die Arbeitsleistung wirklich selbst erbringt, wichtig ist, wer es vom Kunden bezahlt bekommt.
Gruss
Czauderna

Starlight

Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Starlight » 14.11.2019, 15:25

Hallo,

ich versuche, unter 6300,- € im Rahmen der Flexirente zu bleiben. Dadurch gibt es keine Anrechnung auf meine Rente.
Trotzdem muss ich für den Gewinn Krankenkassenbeiträge leisten; meine Frau eben nicht, solange es ein Nebengewerbe ist.

Die Frage der Hauptberuflichkeit ist nur bei meiner Frau relevant. Die Faktoren dafür sind mir bekannt und wir bleiben immer darunter; sowohl finanziell als auch zeitlich.
Wie Du richtig erkannt hast, geht es auch nicht um hohe Beträge; wir möchten nur Ärger mit der KK vermeiden.

Wenn es auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nebeneinkommens ankommt, müsste doch auch auf der anderen Seite das Krankengeld als Lohnersatzleistung die wirtschaftliche Bedeutung des Haupteinkommens erhöhen.
Wie siehst Du das? Gibt es dafür eine Quelle?

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.11.2019, 17:12

Hallo,
da es beim Krankengeld um eine Lohnersatzfunktion handelt, gilt es anstelle des Nettoarbeitseinkommens als Einkommen, welches allerdings, was Krankenversicherung angeht, beitragsfrei ist. Vom Bruttokrankengeld werden aber die Arbeitnehmeranteile zur Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung abegezogen - die Arbeitgeberanteile übernimmt die Krankenkasse.
Was deine Frage betrifft liegt damit der weitaus höhehre Wert des Krankengeldes beim Krankengeld und damit sollte sich an der wirtschaftlichen Bedeutung des Arbeitseinkommens nichts ändern.
Gruss
Czauderna

Starlight

Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Starlight » 14.11.2019, 17:47

Hallo,

deinen letzten Satz verstehe ich leider nicht so ganz.

Grundsätzlich geht es bei meiner Frage nicht um die KK-Beiträge, sondern nur um die Frage, wieviel maximal im Gewerbe verdient werden kann, ohne dass das Gewerbe zur Haupttätigkeit wird. Brutto und Netto lasse ich der Einfachheit halber, und da es sich nur um eine grundsätzliche Betrachtung handelt, weg.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbetätigkeit ergibt sich aus dem steuerlichen Gewinn; das ist klar.
Wenn das Krankengeld als Einkommen gilt, müsste sich die wirtschaftliche Bedeutung der Angestelltentätigkeit aus den gezahlten Gehälter plus der Summe der gezahlten Lohnfortzahlung plus der Summe der gezahlten Krankengelder ergeben.
Jedenfalls würde ich das so sehen.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.11.2019, 20:45

Hallo,
genauso sehe ich es auch
Gruss
Czauderna

Starlight

Re: Nebengewerbe und Krankengeld

Beitrag von Starlight » 14.11.2019, 21:59

Hallo,

alles klar soweit; mal sehen, wie es sich entwickelt.

Vielen Dank und viele Grüße

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