Nur noch ORIGINAL AU Bescheinigungen akzeptiert

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Luna66
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Nur noch ORIGINAL AU Bescheinigungen akzeptiert

Beitrag von Luna66 » 27.09.2019, 17:53

Meine KK teilte mir heute mit, dass sie seit dem 01.09 nur noch ORIGINAL AU Bescheinigungen akzeptiert. Übersendungen per Mail oder Fax sind nicht mehr gültig.

Meine Frage:
Kann sie das so verlangen?
Was passiert wenn solch ein Brief verloren geht?
Selbst mit dem teuren Einschreiben gibt es ja keine 100% Garantie. Laut KK würde der kostenlose Freiumschlag ausreichen.

Vielen Dank vorab.
Luna

Czauderna
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Re: Nur noch ORIGINAL AU Bescheinigungen akzeptiert

Beitrag von Czauderna » 27.09.2019, 18:09

Hallo,
ich kann zwar momentan keine Rechtsgrundlage dafür benennen, aber wenn es kein Original ist, was der Kasse eingereicht wird, also per FAX oder E-Mail, dann kann eine solche Meldung auch manipuliert sein, allgemein betrachtet. Aus dem Grund wäre das Ansinnen der Kasse nachvoillziehbar und wird wahrscheinlich ab dem 01.09. generell zu gehandhabt bei dieser Kasse. Ob das bei anderen Kasse genau so ist, vielleicht können uns die anderen Experten weiterhelfen.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir Meldungen per Fax oder E-Mail zwar akezeptiert haben, was in erster Linie die Fristeninhaltung betraf, wir aber auch auf Einreichung der Originale bestanden haben.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Nur noch ORIGINAL AU Bescheinigungen akzeptiert

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.09.2019, 09:21

Für die Zahlung von Krankengeld ist das Original als zahlungsbegründende Unterlage erforderlich. https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz ... BeiKK.html (letzter Absatz).

Es gibt Kassen, die alternative Wege anbieten (einfach mal googlen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online). Das ist dann in einer Dienstanweisung geregelt.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 518001.htm

Zukünftig sollen die Bescheinigungen automatisch online von den Ärzten übermittelt werden, dann hat sich das Problem glücklicherweise erledigt.

Die Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb einer Woche gemeldet sein, damit es nicht zu einem Ruhen des Krankengeldes kommt. Ich würde 3 Tage, nachdem die Bescheinigung abgeschickt wurde, bei der Kasse anrufen und fragen, ob sie angekommen ist. Wenn nicht, kannst du die weitere Arbeitsunfähigkeit dann telefonisch melden. Alternativ kannst du dir eine Kasse mit Geschäftsstelle vor Ort suchen und die Bescheinigung dort abgeben, wenn du Angst hast, dass ein Brief verloren geht.

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