Psychische AU nach orthopadische ReHa arbeitsf.weiter gültig

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Moderator: Czauderna

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holgerkoeln
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Psychische AU nach orthopadische ReHa arbeitsf.weiter gültig

Beitrag von holgerkoeln » 27.09.2018, 21:11

Liebe Gemeinde,
ich brauche bitte eure Hilfe und fachmännischen Rat...
Rahmenbedingung ist folgende....
Ich bin Arbeitssuchend und während dessen Arbeitsunfähig geschrieben worden. 1. Rangig Psychosomatisch und 2. Rangig Orthopädisch...
Bin mittlerweile im Krankengeld und habe die Aufhebung der AU durch den MDK erfolgreich widersprochen. Aktuell Arbeitsunfähig bis 11.18. Paralell dazu habe ich vor der AU einen Antrag zur Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt. Dieser wurde vor kurzem abgelehnt aber einer orthopädischen ReHa statt gegeben. Ich muss diese am 4.10. beginnen.
Jetzt meine Fragen.
Wenn ich aus der ReHa arbeitsfähig entlassen werde, gilt dann meine AU noch vom Psychiater? Ich befürchte das dieses so kommt da meine orthopädischen Probleme nicht so gravierend sind wie die psychischen...
Die Krankenkasse hat mir den Tip gegeben am Anfang der orthopädischen ReHa auch die psychischen Probleme hinzuweisen um dieses Umfeld auch zu beleuchten... Aber soll ich diese Beurteilung nicht lieber meinem vertrauten Facharzt überlassen?
Also rundum habe ich die Sorge das in der orthopädischen ReHa nur meine Bandscheibenprobleme beurteilt werden und ich gesund entlassen werden obwohl ich erhebliche psychische Probleme habe..., vom Facharzt attestiert...
Zudem weißt die Krankenkasse mich darauf hin dass wenn ich arbeitsfähig entlassen werden das Urteil aktueller ist als die AU vom Facharzt. Also dann geltend...
Aussserdem mußte ich das Gutachten der ReHa innerhalb meiner Mitwirkungspflicht der KK frei geben...
Also wie sollte ich mich verhalten?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Meinung!
Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2018, 09:33

Hallo,
ich würde hier dem Rat der Kasse folgen, denn es könnte genau so kommen wie du es vermutest - du wirst arbeitsfähig aus der Reha entlassen und aus ist es mit dem Krankengeld. Mein Rat wäre, dir vor Ablauf der Reha von deinem behandelnden Arzt vorsorglich eine, über das Ende der Reha hinausgehende Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, die belegt, dass er dich auch weiterhin wegen deiner psychischen Probleme für Arbeitsunfähig hält. Es ist tatsächlich nicht gesagt, dass sich die Reha-Klinik (Orthopädie) ernsthaft mit deiner anderen Diagnose befassen wird.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.09.2018, 12:07

Ich würde das weder bei der ambulanten Behandlung noch in der Reha trennen. Nicht umsonst heißt es, der Rücken sei der Spiegel der Seele. Anscheinend wurde auch beim LTA-Antrag nicht die gesamte Problematik angegeben, wenn eine rein orthopädische Reha bewilligt wurde, obwohl das psychische Problem nach eigener Einschätzung gravierender ist.

Bei psychischen Problemen wird leider oft versucht, sie isoliert zu lösen und anderen Ärzten nichts davon zu erzählen. Damit ist meiner Meinung nach die Behandlung massiv erschwert. Nehmen wir mal an, neben deinen Rückenproblemen hättest du noch Herzprobleme. Dir würde nun eine orthopädische Reha bewilligt, ohne dass dein behandelnder Kardiologe oder du auf eine bestehende Herzschwäche hinweisen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das eine Option für dich wäre. Warum dann bei der Kombi Rücken und Psyche?

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 28.09.2018, 13:53

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Einschätzungen!
Das die gemeinsame Betrachtung auf gesundheitliche Hinsicht sinnvoll ist sehe ich auch so.
Die Frage ist ob es bezüglich des Krankengeld auch Sinn macht da ich voraussichtlich aus der Reha gesund entlassen werde.Wie so die ReHas entscheiden. Dann hätte ich ein Problem mit der weiteren AU vom Facharzt. Wenn ich aber hinsichtlich der Psychosomatik nicht beurteilt wurde wäre es vielleicht für den Facharzt einfacher mich krank zu schreiben, da ja dann kein psychisches Gutachten sondern nur ein orthopädisches Gutachten von der Reha dem entgegen spricht. sonst muss der Facharzt gegen das Reha Gutachten und MDK-Gutachten gewinnen können.
Wie gesagt bezüglich der Genesung bin ich vollkommen derselben Meinung aber hinsichtlich des Krankengelds weiß ich nicht wie es da optimal werde ich zu halten.
Zudem steht ja noch die Frage ob nach gesund Entlassung aus der Reha noch die aktuell geltende Krankmeldung bis nach ReHa Gültigkeit hat?
Lieben Dank für eure Einschätzung und Hilfe!
Holger

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.09.2018, 19:08

holgerkoeln hat geschrieben: Die Frage ist ob es bezüglich des Krankengeld auch Sinn macht da ich voraussichtlich aus der Reha gesund entlassen werde.Wie so die ReHas entscheiden. Dann hätte ich ein Problem mit der weiteren AU vom Facharzt. Wenn ich aber hinsichtlich der Psychosomatik nicht beurteilt wurde wäre es vielleicht für den Facharzt einfacher mich krank zu schreiben, da ja dann kein psychisches Gutachten sondern nur ein orthopädisches Gutachten von der Reha dem entgegen spricht. sonst muss der Facharzt gegen das Reha Gutachten und MDK-Gutachten gewinnen können.
Wie gesagt bezüglich der Genesung bin ich vollkommen derselben Meinung aber hinsichtlich des Krankengelds weiß ich nicht wie es da optimal werde ich zu halten.
Zudem steht ja noch die Frage ob nach gesund Entlassung aus der Reha noch die aktuell geltende Krankmeldung bis nach ReHa Gültigkeit hat?
Lieben Dank für eure Einschätzung und Hilfe!
Holger
Auch die Genesung und das Krankengeld würde ich nicht trennen. Dieses Taktieren in Richtung Krankengeld führt dazu, dass du in der Reha nicht adäquat behandelt werden kannst und hinterher keine auf dich passende Prognose bzw. Empfehlung gegeben werden kann. Vor kurzem hatten wir hier jemanden, der auch mit allen Mitteln versucht (und es dann auch geschafft hat) den Krankengeldanspruch bis zum Ende auszureizen. Dumm nur, dass dann nicht nur das Krankengeld weg war, sondern auch alle mögichen Alternativen und er sich komplett zwischen alle Stühle gesetzt hat.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 28.09.2018, 22:15

Sorry,
ich glaube da kam was falsch rüber.
ich bin definitiv psychisch erkrankt was durch und einem fachärztlichem und hausarztlichem Attest bescheinigt wird.
Nun habe ich Sorge dass durch die Übereifrigkeit einer Reha die mich dann nebenbei psychisch beurteilen soll der berechtigte Anspruch auf Krankengeld verloren geht, da es für ein Facharzt schwerer ist gegen den MDK und einem Gutachten der Reha anzugehen ist!
Nochmals sorry wenn es einen anderen Eindruck erweckt hat...
Liebe Grüsse
Holger

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.09.2018, 22:32

Hallo Holger,

wenn die DRV den Sachverhalt insgesamt angemessen berücksichtigte,
wird die Reha wohl in ein einer Rehaklinik für Orthopädie und Psychosomatik
stattfinden. Damit wäre deinen Zweifeln hinsichtlich der Beurteilungsfähigkeit
der AU vorgebeugt.

Welches Ziel die Rehaklinik verfolgen wird, liegt nahe. Mit einer gegenteiligen
Beurteilung werden sich deine behandelnden Ärzte anschließend schwer
tun. Und die Krankenkasse hätte sicherlich Akzeptanz-Probleme.

Schönen Gruß
Anton Butz

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Beitrag von holgerkoeln » 29.09.2018, 01:52

Hallo Anton,
es ist sehr wahrscheinlich eine rein orthopädischer Eva da der Antrag für der psychischen Erkrankung gestellt wurde. Darum ja meine Sorge der einseitigen Beurteilung!
Liebe Grüße
Holger

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.09.2018, 07:45

Moin Holger,

in welche Reha-Klinik fährst du denn nächste Woche?

Schönen Gruß
Anton

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 29.09.2018, 10:05

Hallo,
Bad Mergentheim. Keine psychosomatische Klinik.
Liebe Grüsse
Holger
P.S. Hat einer noch eine Idee wegen meiner Frage zur Gültigkeit der Krankmeldung?

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.09.2018, 10:36

holgerkoeln hat geschrieben:Hallo Anton,
es ist sehr wahrscheinlich eine rein orthopädischer Eva da der Antrag für der psychischen Erkrankung gestellt wurde. Darum ja meine Sorge der einseitigen Beurteilung!
Liebe Grüße
Holger
Verstehe ich das richtig, dass der Antrag aufgrund der Psyche gestellt wurde und dann in einer rein orthopädischen Einrichtung bewilligt wurde? Da frag ich mich ernsthaft, warum vom Facharzt nicht widersprochen und eine anderes Haus verlangt wurde.

Rein rechtlich:
Die vorliegende Krankschreibung ist eine vorläufige "Voraussichtlich arbeitsunfähig bis". Das heißt, sie gilt nicht automatisch bis über die Reha hinaus. Wenn du heute bereits bis November 2018 krank geschrieben ist, ist die Krankschreibung länger als laut Arbeitsunfähigkeitkeitsrichtlinien vorgesehen erfolgt (grundsätzlich für maximal 2 Wochen im voraus, in Ausnahmefällen bis zu einem Monat). Meine Einschätzung: Auf diese Bescheinigung kannst du dich nach der Reha nicht mehr berufen.

Wirst du nun arbeitsfähig entlassen und der Arzt stellt weiterhin Arbeitsunfähigkeit fest, so muss er das begründen. Und für die Begründung fehlt mir die Phantasie, wenn du eine 3wöchige oder längere Reha durchgeführt hast, ohne dass psychische Probleme auftraten oder zur Sprache kamen. Denn man muss auch den Bewertungsmaßstab für eine Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitssuchenden beachten. Diese sind nur arbeitsfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt haben.

Fragen, die meiner Meinung nach auftauchen werden:

Warum wurde bei einer vorliegenden, behandlungsbedürtigen Erkrankung vom Psychiater nicht gegen eine rein orthopädische Reha votiert?

Wie erfolgte die Behandlung der psychiatrischen Erkrankung vor der Reha?

Warum war während der Reha plötzlich keine Behandlung mehr erforderlich?

Wenn die Reha aus psychiatrischer Sicht ohne psychiatrische Mitbehandlung möglich war, warum soll nun eine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sein?

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 29.09.2018, 23:13

Hallo GerneKrankenVersichert,
Zur Klärung:

Verfasst am: Sa Sep 29, 2018 10:36 am Titel:
holgerkoeln hat folgendes geschrieben::
Hallo Anton,
es ist sehr wahrscheinlich eine rein orthopädischer Eva da der Antrag für der psychischen Erkrankung gestellt wurde. Darum ja meine Sorge der einseitigen Beurteilung!
Liebe Grüße
Holger


Verstehe ich das richtig, dass der Antrag aufgrund der Psyche gestellt wurde und dann in einer rein orthopädischen Einrichtung bewilligt wurde? Da frag ich mich ernsthaft, warum vom Facharzt nicht widersprochen und eine anderes Haus verlangt wurde.

Weil die ReHa im Zuge eines LTA Antrags gewährt wurde anstatt den LTA Antrag genehmigen. Die Psychiatrische Behandlung ist erst später dazu gekommen...

Rein rechtlich:
Die vorliegende Krankschreibung ist eine vorläufige "Voraussichtlich arbeitsunfähig bis". Das heißt, sie gilt nicht automatisch bis über die Reha hinaus. Wenn du heute bereits bis November 2018 krank geschrieben ist, ist die Krankschreibung länger als laut Arbeitsunfähigkeitkeitsrichtlinien vorgesehen erfolgt (grundsätzlich für maximal 2 Wochen im voraus, in Ausnahmefällen bis zu einem Monat). Meine Einschätzung: Auf diese Bescheinigung kannst du dich nach der Reha nicht mehr berufen.

Danke. Der Psychiater behauptet das sie AU in Ordnung ist, da er vorher keinen Termin hat. Wurde auch von der KK das letzte mal akzeptiert....

Wirst du nun arbeitsfähig entlassen und der Arzt stellt weiterhin Arbeitsunfähigkeit fest, so muss er das begründen. Und für die Begründung fehlt mir die Phantasie, wenn du eine 3wöchige oder längere Reha durchgeführt hast, ohne dass psychische Probleme auftraten oder zur Sprache kamen. Denn man muss auch den Bewertungsmaßstab für eine Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitssuchenden beachten. Diese sind nur arbeitsfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt haben.

Wieso muss man in einer orthopädischen ReHa die Psyche auffallen. Ich muss da ja nicht heulend rum laufen, oder? Die psychiatrischen Probleme kann man gut verstecken... Da ist ja genau meine Sorge das nur orthopädisch betrachtet wird.... Und wenn nebenbei bei einer orthopädischen ReHa die Psyche beurteilt wird, nicht richtig diagnostiziert wird. Also die ReHa den orthopädischen Teil machen lassen und danach vom Facharzt den psychischen Teil beurteilen lassen, bevor in der orthopädisxhen ReHa ein falsches psychiatrisches Urteil getroffen wird....

Fragen, die meiner Meinung nach auftauchen werden:

Warum wurde bei einer vorliegenden, behandlungsbedürtigen Erkrankung vom Psychiater nicht gegen eine rein orthopädische Reha votiert?

Wie oben erwähnt kam der Psychiatrischen Anteil erst nach der LTA Antrag Begutachtung dazu...

Wie erfolgte die Behandlung der psychiatrischen Erkrankung vor der Reha?

Durch FA und Psychologe und Medikamente

Warum war während der Reha plötzlich keine Behandlung mehr erforderlich?

Medikamente werden eingenommen, Psychologe Zwangspause und Psychiater war sowieso alle drei Monate...

Wenn die Reha aus psychiatrischer Sicht ohne psychiatrische Mitbehandlung möglich war, warum soll nun eine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sein?

Wegen einer Belastungsstörung und Mittelgrafiken Depressivitat....

Liebe Grüsse
Holger

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