Reha Antrag durch Krankenkasse §51 SGB V
Moderator: Czauderna
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Reha Antrag durch Krankenkasse §51 SGB V
Hallo die Krankenkasse TK hat im mich aufgefordert einen Reha Antrag zustellen.Genauer Wortlaut:Sehr geehrte Frau ......wir möchten dazu beitragen,dass es ihnen bald wieder besser geht.Aus diesem Grund haben wir den MDK der Krankenversicherung beratend hinzugezogen.Der MDK schätz Ihre Erwerbsfähigkeit zurzeit als erheblich gefährdert oder gemindert ein.Meine Frage an die Experten:Da ich von keinen Gutachter (MDK )untersucht worden bin,muß ich den Antrag stellen ?Wonach beurteilen Die MDK die Erwerbsfähigkeit ein ?Wie ist die Rechtsgrundlage ohne vorher von den MDK untersucht worden bin?
Hallo,
das Gesetz sieht als Voraussetzung für die Aufforderung ein Gutachten vor. Ob dieses Gutachten nach Aktenlage oder nach persönlicher Untersuchung vom MDK oder einem anderen Arzt (z.B. Krankenhausarzt) erstellt wurde, ist hier ohne Bedeutung.
Es gibt ein Gerichtsurteil, dass ein Kreuz auf einem Arztfragebogen aber nicht die Kriterien eines Gutachtens erfüllt.
Häufig nimmt der MDK ausführliche Berichte einer Kurklinik oder eines Krankenhauses als Grundlage für sein Gutachten. Wenn der MDK hierbei nicht sicher ist, wird es immer zu einer persönlichen Untersuchung beim MDK kommen.
Gruß
RHW
das Gesetz sieht als Voraussetzung für die Aufforderung ein Gutachten vor. Ob dieses Gutachten nach Aktenlage oder nach persönlicher Untersuchung vom MDK oder einem anderen Arzt (z.B. Krankenhausarzt) erstellt wurde, ist hier ohne Bedeutung.
Es gibt ein Gerichtsurteil, dass ein Kreuz auf einem Arztfragebogen aber nicht die Kriterien eines Gutachtens erfüllt.
Häufig nimmt der MDK ausführliche Berichte einer Kurklinik oder eines Krankenhauses als Grundlage für sein Gutachten. Wenn der MDK hierbei nicht sicher ist, wird es immer zu einer persönlichen Untersuchung beim MDK kommen.
Gruß
RHW
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Hallo ,nein ich bin nicht von einen Arzt untersucht worden.Und nach Krankenhausakten können die auch nicht begutachtet haben ,da ich mit den Krankkheiten nie im Krankenhaus war.Ich habe nie ein MDK Arzt zur sicht bekommen.Nach welchen Pragraf muß der MDK denn handeln?Wo im SGB kann man das nachlesen?Kann die krankenkasse einfach im Schreiben erläutern ,das sie den MDK hinzugezogen haben ,und vielleicht garnicht gemacht haben?
Hallo,
hier einige Hinweise zu Begutachtungen aus Sicht des MDK (Nordrhein):
http://www.mdk-nordrhein.de/744.htm
Hier die offiziellen Richtlinien vom MDS (Dachverband der einzelnen MDK´s):
http://www.mds-ev.de/media/pdf/ABBA_2004(1).pdf
Man kann sich eine Kopie des Gutachtens auch bei der Krankenkasse anfordern (Recht auf Akteneinsicht). In der Regel wird zu Beginn des Gutachtens auch angegeben, auf welche Unterlagen sich das Gutachten stützt.
Gruß
RHW
hier einige Hinweise zu Begutachtungen aus Sicht des MDK (Nordrhein):
http://www.mdk-nordrhein.de/744.htm
Hier die offiziellen Richtlinien vom MDS (Dachverband der einzelnen MDK´s):
http://www.mds-ev.de/media/pdf/ABBA_2004(1).pdf
Man kann sich eine Kopie des Gutachtens auch bei der Krankenkasse anfordern (Recht auf Akteneinsicht). In der Regel wird zu Beginn des Gutachtens auch angegeben, auf welche Unterlagen sich das Gutachten stützt.
Gruß
RHW
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Gutachten der MDK angefordert.
Hallo RHW ,habe Akteneinsicht in das Gutachten der MDK gefordert.Warte jetzt auf das Gutachten eine Woche.Wie sieht es aus ,ist die Krankenkasse verpflichtet mir das Gutachten zuzusenden?Soll ich nocheinmal schreiben und Frist setzen?Die 10 Wochen Frist verlängert sich doch dann ,wenn ich das Gutachten nicht vorlegen habe ?Oder sehe ich es falsch?Die Krankenkasse ist doch auch zur Mitwirkungspflicht verpflichtet?