Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

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Moderator: Czauderna

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Milan
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Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Milan » 17.02.2021, 19:09

Hallo,
ich bin neu hier, ohne jegliche Foren-Erfahrung, versuche mich kurz und verständlich zu fassen, seht es mir bitte nach, wenn das nicht gleich gelingt :)
Bin 60 Jahre, habe 40 Jahre gearbeitet + 1 Jahr AL(1990), 29 Jahre davon Arbeit in der Psychiatrie, jetzt ziemlich leer.

Ab Jan. 2020: KG-Bezug, Orthopädische- und F-Diagnose
Frühjahr 2020: Orthopädische Reha + WE, erfolgreich
Mai - Juli: Arbeit
Ende Juli - Mitte Dez.: erneut AU mit F-Diagnose
Nov.: Reha-Aufforderung der KK mit 10-Wochen-Frist bis Ende Januar
Mitte Dez. - Anf. Feb. 2021: Arbeit (zwischendurch AU mit Erkältung und Migräne)
Seit 8.2. erneut AU mit F-Diagnose

KK sagte, wenn ich wieder arbeite, sei die Reha-Aufforderung hinfällig. --> Habe ich dann mein Dispositionsrecht wieder?
KK sagte, wenn ich wieder krank werde, habe ich innerhalb von 2 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. --> Ist hierfür eine mündliche Aussageder KK ausreichend?

Am 11.2. kam eine Reha-Aufforderung von der RV mit Datum vom 8.2. und 2-Wochen-Frist, das hat mich verwirrt. Muss ich jetzt den Reha-Antrag zur KK geben, weil die Antragstellung über die KK läuft (Formular G0100, Pkt.16, ganz am Ende)? Ein Telefonat mit der RV konnte das nicht klären. Die sagten nur, die 2-Wochenfrist sei nicht "in Stein gemeißelt", da käme wohl nochmal eine Erinnerung.
Der Antrag ist ansonsten vollständig und absendebereit, wie sieht es unter diesen Umständen mit Antrag auf Wunschklinik aus?

Ich möchte gerne die Reha machen, eine EMR will ich vermeiden.
Danke schon mal für eure Geduld, hoffe auf Antworten!
VG Milan

D-S-E
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von D-S-E » 17.02.2021, 20:21

Hallo Milan,

sind in dem Schreiben mit der 2-Wochen-Frist Rechtsgrundlagen angegeben, z.B. aus dem SGB I?

Dann hat dies keine Gültigkeit, es zählt nur eine Aufforderung nach § 51 SGB V. Es gilt hier der Grundsatz: Lex specialis (die spezielle Vorschrift für eine Reha-Aufforderung ist vorrangig vor den allgemeinen Mitwirkungspflichten).

Wenn die Krankenkasse damals nach dem Eintritt der Arbeitsfähigkeit nicht mehr das Verfahren verfolgt hat, kann sie sich meines Erachtens jetzt auch nicht mehr darauf berufen, dich damals aufgefordert zu haben. Dann müsste sie sich ein neues Gutachten besorgen vom Medizinischen Dienst und dir erneut eine 10-Wochen-Frist setzen. Und erst dann bist du wieder von der Kasse abhängig, vorher bist du frei in deinen Entscheidungen (meint: du hast das Dispositionsrecht).

Ich hoffe, Czauderna, du siehst das auch so?

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Czauderna » 17.02.2021, 20:30

Hallo und willkommen im Forum,
ja, so kenne ich es auch noch aus meiner Tätigkeit bei der Krankenkasse, wenn die 10-Wochen-Frist abgelaufen war in einer Zeit, während dieser der Versicherte wieder gearbeitet hat, dann war für uns die Sache erst mal erledigt, und zwar aus dem Grunde, dass wir ja keinerlei Handhabe zur Verfügung hatten, um diese Nichteinhaltung der gesetzten Antragsfrist zu sanktionieren (Sperrung Krankengeld). Nur wenn in einem relativ kurzen Zeitabstand, erneut eine Arbeitsunfähigkeit mit der alten Diagnose eintrat, haben wir uns mit dem Versicherten in Verbindung gesetzt, ihn darauf aufmerksam gemacht, dass unser Bescheid mit der Fristsetzung nicht zurückgenommen wurde und wir jetzt von ihm die Beantragung der Reha innerhalb der nächsten zwei Wochen erwarten würden. Bis zum Ablauf dieser zwei Wochen haben wir natürlich auch Krankengeld gezahlt. Ich will aber dazu bemerken, dass ich selbst vielleicht drei oder vier Fälle dieser Art in meiner 48jährigen Praxis auf dem Tisch hatte.
Was konkret deine Fragen betrifft - nein, mündlich ist nicht ausreichend, zumindest nicht für den Fall, dass der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen gestellt wird und die Kasse deshalb das Krankengeld sperren will - deshalb eigentlich Vorteil auf deiner Seite, wenn da nichts mehr schriftlich folgt.
Wer soll den Antrag erhalten - grundsätzlich immer die Stelle, die auch die Kosten der Maßnahme tragen soll, grundsätzlich demnach die Rentenversicherung, hier müsstest du aber dann ggf.der Kasse auch nachweisen können, dass der Antrag innerhalb der gesetzten Frist auch gestellt wurde. Muss aber nicht die Kasse auch auf dem Antrag etwas bestätigen - ich weiß nicht, ob sich das geändert hat.
Was ich allerdings weiß, dass wir Reha-Anträge als "Eilfall" an die Rentenversicherung geben konnten und damit eine Antragsbearbeitung beschleunigen konnten. Wenn du auch wirklich in die Reha willst, dann wäre das doch auch eventuell ein Grund, den Antrag über die Kasse einzureichen.
Insofern sehe ich es etwas anders als D-S-E, allerdings, wenn ich sehe, das zwischen Mitte Dezember und dem 8.2. fast acht Wochen liegen, kann ich mich seiner Argumentation auch schon wieder anschließen, wenn er auf eine neue Aufforderung mit 10-Wochen plädiert.
Wenn ich aber lese, dass du eine Reha machen möchtest, warum dann lange warten und eine Wunschklinik kannst du natürlich auch aufführen, die muss aber dann auch vom Rentenversicherungsträger auch belegbar sein
Gruss
Czauderna

Milan
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Milan » 17.02.2021, 21:03

Hallo D-S-E,
Danke für die schnelle Antwort
Auf dem Schreiben der RV steht nur "Im gemeinsamen Interesse einer zügigen Bearbeitung bitten wir um Antwort innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens" und ich soll die "Information beachten", da ist wohl das beigefügte G0103 gemeint.
Verstehe ich deine Einschätzung richtig, dass ich die 1. Frage auf G0100: ob die KK mich schriftlich aufgefordert hat, diesen Antrag zu stellen, mit Nein beantworten kann? Hat sie ja eigentlich schon, war dann aber hinfällig, laut eigener Aussage. Daraus erledigt sich dann ja das Ausfüllen des letzten Blocks, Pkt. 16 und der Antrag geht direkt an direkt an die RV.
VG Milan

Milan
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Milan » 17.02.2021, 21:30

Wow, das geht aber flott bei euch mit den Antworten, dankeschön Czauderna!

Deine Einschätzung entspricht in etwa meinem Bauchgefühl.
Und ja, ich will die Reha machen, ich beschäftige mich schon eine Weile damit und habe auch mit mehreren Kliniken und Reha-Patienten gesprochen: leider fallen aktuell - wegen Corona - sehr viele Angebote weg, die Regeln sind streng. Das ist überall so grad, keiner kann was dafür, arbeite ja selbst in einer Klinik... Aber wenn ich ehrlich bin, ist das der Grund, warum ich die Reha etwas hinauszögern möchte.

Die Wunschklinik ist mir wichtig, aber die haben Wartezeiten von 3-6 Monaten, in der Psychosomatik eigentlich nicht ungewöhnlich, die Patienten in meiner Arbeit warten oft 6-9 Monate auf einen Platz. Es gäbe die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, falls jemand absagt, dann müsste ich sehr spontan sein, was in meiner privaten Situation nicht unkompliziert ist. Soll ich das gleich bei Antragstellung mitteilen, oder kann ich damit warten, falls die Wunschklinik abgelehnt wird?
VG Milan

Czauderna
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Czauderna » 18.02.2021, 10:47

Hallo,
Die Wunschklinik ist mir wichtig, aber die haben Wartezeiten von 3-6 Monaten, in der Psychosomatik eigentlich nicht ungewöhnlich, die Patienten in meiner Arbeit warten oft 6-9 Monate auf einen Platz. Es gäbe die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, falls jemand absagt, dann müsste ich sehr spontan sein, was in meiner privaten Situation nicht unkompliziert ist. Soll ich das gleich bei Antragstellung mitteilen, oder kann ich damit warten, falls die Wunschklinik abgelehnt wird?
Nun, ich kann mir beides vorstellen, also Wunschklinik und Terminvergabe.
Ich denke aber auch, dass im Falle der Reha-Bewilligung, sich die Rentenversicherung auch über die Aufnahmesituation der Wunschklinik informieren wird
und ihre Entscheidung danach ausrichtet, also, entweder bewilligen, weil zeitnah (4-6 Wochen) eine Aufnahme möglich ist, oder eben eine Alternative anbieten wird. Wartezeiten von 6-9 Monaten, da wird weder die Rentenversicherung noch die Krankenkasse mitspielen, fürchte ich.
Was ist mit einer ambulanten Reha - wäre das in deinem Fall auch möglich ?.
Gruss
Czauderna

Milan
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Milan » 18.02.2021, 11:41

Hallo Czauderna,
Ja, es gibt eine ambulante Möglichkeit, aber die Wahrscheinlich, dort auf Patienten zu treffen, die ich in der Klinkarbeit selbst behandelt habe bzw behandeln werde ist groß. Immer wieder erzählen mir Pat. von ihren geplanten oder stattgefundenen Aufenthalten dort. Ich werde im Antrag schreiben, dass ich das nicht möchte.
6-9 Monate ist völlig indiskutabel, schon klar. Ich würde es gerne mit der Wunschklinik versuchen. Wenn jedoch im Bescheid eine andere Klinik genannt wird, hab ich dann noch die Möglichkeit eine Klinik-Änderung zu beantragen oder verhindert das die Sache mit dem eingeschränkten Dispositionsrecht?
VG Milan

Czauderna
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Re: Reha-Aufforderung, Arbeitsversuch während 10-Wochen-Frist

Beitrag von Czauderna » 18.02.2021, 12:44

Hallo,
Wenn jedoch im Bescheid eine andere Klinik genannt wird, hab ich dann noch die Möglichkeit eine Klinik-Änderung zu beantragen oder verhindert das die Sache mit dem eingeschränkten Dispositionsrecht?
Die Möglichkeit hast du natürlich schon, allerdings empfehle ich dir in diesem Fall, vorher das "Einverständnis" deiner Kasse einzuholen, damit nicht auf einmal das Krankengeld gesperrt wird. Ich sehe da eigentlich keine Probleme, weiß aber auch nicht wie deine Kasse "tickt".
Gruss
Czauderna

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