neuster Stand der Dinge:
Hatte ja Widerspruch gegen die 2 Wochen Frist der KK eingereicht.
Dazu hat dann mein Psychiater auch noch 3 Tage später bei der
KK Sachbearbeiterin angerufen und mit ihr geredet.
Jedenfalls habe ich diese Woche ein neues Schreiben von meiner KK erhalten, daß ich den letzten Schrieb als gegenstandslos betrachten soll und mir nun
10 Wochen gewährt werden, um den Rehaantrag zu Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI) zu stellen.
Habe jetzt bis Mitte Februar Zeit....werde ihn aber wohl noch vor Silvester abgeben bzw. per Einschreiben an die KK senden.
Ist aber schon wieder was verkehrt !
Die Hälfte der Antragsformulare welche beigefügt waren, sind nicht die welche ich brauche...bzw. es fehlt das Formular G 130 !
Dafür habe ich ein Formular G 110 erhalten, welches ich garnicht brauch !
Da es mir echt zu blöd war die Frau von der KK anzurufen,
habe ich dann bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und sie gebeten mir ALLE Formulare die ich für den Rehaantrag brauche, zuzusenden.
Frage mich echt was daß für eine TRULLA ist, die mir zuerst die 2 Wochen Frist setzt...dann zurück rudert und mir dann falsche bzw. fehlende Antragbögen zuschickt.
Und noch was..das Gutachten vom MDK hat sie mir nicht zugeschickt !
Tzz
