Rehafaehig

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Gast

Rehafaehig

Beitrag von Gast » 06.06.2010, 01:42

Ich muss demnaechst einen Antrag auf eine med. Reha nach Par.51 stellen.

Derzeit bin ich nach Meinung meines Facharztes und meiner eigenen- nicht rehafaehig.

Nun dauert ja eine Entscheidung der Rentenvers. doch einige Zeit.

Ist es also sinnvoll, auf Grund der aktuellen gesundheitlichen Situation, diese jetzt der KK mitzuteilen - evtl. den Antrag gar nicht stellen? - oder warten auf einen Bescheid der Rentenvers., und dann nach der dann bestehenden gesundheitlichen Situation zu handeln?

Kann ich durch eine attestierte aktuelle "Rehaunfaehigkeit" den Zeitpunkt der Antragstellung ueber diese 10 Wochen hinausschieben?

RHW
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Beitrag von RHW » 06.06.2010, 08:04

Hallo,
ich persönlich würde den Antrag stellen. Die Entscheidung der RV dauert ja auch eine gewisse Zeit.
Falls die Rehafähigkeit nicht eintritt, kann man ggf. nach einiger Zeit mal bei einer Beratungsstelle der RV nachfragen (am besten mit Kopien des gesamten Antrages und der Bescheinigung über Nicht-Rehafähigkeit, ggf. mit einem neuen Unterschriftsdatum des Arztes versehen).

Falls man die bewilligte Reha nicht antritt bzw. ablehnt, bitte auf jeden Fall frühzeitig vorher die Kasse informieren, sonst kann das Krankengeld wegfallen. Vermutlich kommt es zu einer erneuten MDK-Einschaltung.

Gruß und gute Besserung
RHW

Paule
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Beitrag von Paule » 06.06.2010, 15:17

Ob Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag rehafähig sind oder nicht, entscheidet der medizinische Dienst der DRV, nicht Ihr behandelnder Arzt. Ich würde jedenfalls nicht die Einstellung des Krankengeldes riskieren.

Gast

Rehafaehig

Beitrag von Gast » 06.06.2010, 23:37

Na aber doch erstmal der behandelnde Arzt und daraufhin der MDK, oder?

Grampa
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Beitrag von Grampa » 07.06.2010, 08:48

eine akute Rehaunfähigkeit entbindet nicht von der Verpflichtung, den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu stellen, also unbedingt stellen sonst droht die Einstellung vom KRG

bis zum tatsächlichen Aufnahmetermin können durchaus mehrere Wochen bis Monate vergehen, erst wenn der konkrete Aufnahmetermin ansteht macht es Sinn, die Rehafähigkeit zu prüfen

man muss auch unterscheiden zwischen einer vorübergehenden Rehaunfähigkeit (i.d.R. haben Rehabewilligung 6 Monate Bestand) und einer generellen Rehaunfähigkeit, sollte absehbar sein, dass eine Reha generell nicht angetreten werden kann bzw. wenn eine Besserung durch die Reha nicht zu erwarten ist, wird der Rententräger eh die Umdeutung in einen Rentenantrag gemäß § 116 SGB VI prüfen

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