Rente genehmigt, Zahlung Krankengeld bis wann?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Bine
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Rente genehmigt, Zahlung Krankengeld bis wann?

Beitrag von Bine » 18.05.2010, 21:30

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Meine Freundin ist bei der Audi BKK krankenversichert und ist seit Monaten im Krankengeldbezug.

Rentenantrag wurde gestellt und Anfang Mai genehmigt.
Die letzte Krankengeldauszahlung war Anfang April.

Also müsste doch die Audi BKK bis Anfang Mai Krankengeld zahlen, auch wenn meine Freundin der Kasse gleich im Mai mitgeteilt hat, dass Rente bewilligt wurde (auf Auszahlschein). Oder?

Problem ist: Rentenauszahlung ist Mitte Juni (Auskunft Rentenversicherungsträger) und der Kühlschrank ist leer (nicht nur sinnbildlich!). Hat jemand ein Tip, wie hier schnell Abhilfe geschaffen werden kann?

Danke im Vorraus!

LG Bine

Insomnia
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Beitrag von Insomnia » 19.05.2010, 09:37

Nun, das kommt darauf an, ab wann die Rente genehmigt wurde. Sollte diese rückwirkend bewilligt worden sein, wird Ihre Freundin kein Krankengeld mehr ausgezahlt bekommen. Die Rente wird in diesem Fall ab Juni erstmalig ausgezahlt. Die Rentennachzahlung für den zurückliegenden Zeitraum wird vom Rententräger einbehalten, bis die BKK Ihren Erstattungsanspruch dort abgerechnet hat. (KK holt sich von dort überzahltes Krankengeld ab Rentenbeginn zurück). der ggf. verbleibende Restnachzahlbetrag wird dann überwiesen. Das kann aber je nach Vorgehensweise der KK und Bearbeitungszeiten auch beim Rententräger ein wenig dauern.

RHW
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Beitrag von RHW » 19.05.2010, 19:20

Hallo,
m.E. gibt es hier mehrere Ansatzmöglichkeiten.
Zunächst ist es wichtig, wo die Rentennachzahlung aktuell ist.
1) Wenn nur die KK einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet hat, wird die Rentennachzahlung i.d.R. komplett an die KK überwiesen. Dazu passt dann nicht die telefonische Auskunft der RV.
2) Wenn mehrere Stellen einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet haben, verbleibt der Betrag für die Vergangenheit zunächst bei der RV, bis alle beteiligten Stellen ihre Forderung beziffert haben.

Bei 1) kann man nur den Weg über die Krankenkasse gehen: evtl. Teamleiter sprechen oder Fax an Filialleiter.

Bei 2) kann man bei der KK und der/den anderen Stellen Druck machen, wann der Betrag beziffert wird/wurde.

Oder man lässt das Ganze und geht bei Befdürftigkeit mit dem Rentenbescheid zum Sozialamt und bittet um einen Vorschuss auf die Rentennachzahlung.

Viel Erfolg bei einer schnellen Lösung!!
Gruß
RHW

Paule
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Beitrag von Paule » 19.05.2010, 21:07

RHW hat geschrieben:1) Wenn nur die KK einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet hat, wird die Rentennachzahlung i.d.R. komplett an die KK überwiesen.
Mir wurde von der DRV sogar gleich mit dem Bescheid angekündigt, dass die Nachzahlung in gut 3 Monaten überwiesen würde. Erstattungsanspruch hatten KK und (ein wenig) der Arbeitgeber für Krankengeldzuschuss. Habe beide gleich gebeten, den Anspruch möglichst schnell geltend zu machen, sehr viel schneller ging es trotzdem nicht. Und der DRV-Sachbeaerbeiter rief sogar vorher noch an, um zu fragen, ob es auch sicher keine weiteren Ansprüche gäbe.
Ohne Reserven wäre das schwierig geworden!

Bine
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Beitrag von Bine » 19.05.2010, 21:26

Hallo,

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe Heute die Audi BKK angerufen und habe gebeten eine Teilzahlung unter Vorbehalt zu machen. Die Erstattung könnte dann über den Rentenversicherungsträger laufen.
(Diese Vorgehensweise ist bei meiner Krankenkasse normal)
Aussage von dem Mitarbeiter der BKK: Das würde die BKK nicht machen und für die BKK wäre der Fall abgeschlossen?!
(Kann gar nicht sein, da die Rente rückwirkend bis 2008 genehmigt wurde und die Kasse Erstattungsansprüche hat, die sie geltend machen müsste...)

Also habe ich als nächsten Schritt den Rentenversicherungsträger (in diesem Fall Berlin) angerufen. Dort wurde mir sehr kompetent weiter geholfen!
Die Rentenversicherung hat Heute noch die Audi BKK angeschrieben um etwaige Erstattungsansprüche auszuschließen bzw abzugleichen.
Da hier aber "Not an der Frau" ist, wird über eine Zahlung (auch unter Vorbehalt mit späterer Verrechnung) nachgedacht und spätestens Freitag würde meine Freundin Bescheid bekommen.
Allerdings wurde schon eine Teilzahlung mündlich angekündigt, um aus der Notlage zu helfen. Spätestens Ende des Monats hätte sie etwas auf dem Konto.

Ein Lob an die RV!

Über die Audi BKK mache ich mir nun mein eigenes Bild :roll:

LG Bine

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