Rückforderung Krankengeld
Moderator: Czauderna
Rückforderung Krankengeld
Hallo zusammen,
ich bräuchte Hilfe.
Meine Mutter hat über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren Krankengeld bezogen. Nun wurde von der Krankenkasse festgestellt, dass eine Überzahlung des Krankengeldes wegen falsch übermittelten Berechnungsgrundlagen des Arbeitgebers vorliegt und es werden nun knapp 2.800,- € zurückgefordert.
Kann man da hier etwas unternehmen?
Ich danke schon im voraus für Rückantworten
ich bräuchte Hilfe.
Meine Mutter hat über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren Krankengeld bezogen. Nun wurde von der Krankenkasse festgestellt, dass eine Überzahlung des Krankengeldes wegen falsch übermittelten Berechnungsgrundlagen des Arbeitgebers vorliegt und es werden nun knapp 2.800,- € zurückgefordert.
Kann man da hier etwas unternehmen?
Ich danke schon im voraus für Rückantworten
Hallo,
ja, natürlich kann man das - 2800,00 € verteilt auf 1,5 Jahre, das wären, ganz grob gerechnet ca, 5,20 € pro Kalendertag, eine Summe also, bei der man der Versicherten nicht nachsagen kann, das hätte sie selbst merken müssen. Sie hat das Krankengeld bezogen und im guten Glauben auch verbraucht. Die Kasse kann den Arbeitgeber zur Kasse bitten (wenn das denn rechtlich überhaupt gehen sollte) aber nicht die Versicherte.
Gibt es denn einen förmlichen Rückforderungsbescheid, also mit Angabe der Rechtsgrundlage für die "Rückforderung" und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ?.
Also ich sehe da sehr gute Chancen dafür, dass die Forderung der Kasse gegenüber deiner Mutter nicht erfolgreich sein wird.
Gruss
Czauderna
ja, natürlich kann man das - 2800,00 € verteilt auf 1,5 Jahre, das wären, ganz grob gerechnet ca, 5,20 € pro Kalendertag, eine Summe also, bei der man der Versicherten nicht nachsagen kann, das hätte sie selbst merken müssen. Sie hat das Krankengeld bezogen und im guten Glauben auch verbraucht. Die Kasse kann den Arbeitgeber zur Kasse bitten (wenn das denn rechtlich überhaupt gehen sollte) aber nicht die Versicherte.
Gibt es denn einen förmlichen Rückforderungsbescheid, also mit Angabe der Rechtsgrundlage für die "Rückforderung" und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ?.
Also ich sehe da sehr gute Chancen dafür, dass die Forderung der Kasse gegenüber deiner Mutter nicht erfolgreich sein wird.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Nun ja, die Kasse kann das erhöhte Krankengeld nur unter nachfolgenden Voraussetzungen von Dir zurückfordern:
1. das erhöhte Krankengeld wurde durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt,
2. die erhöhte Krankengeldzahlung beruht auf Angaben, die Du vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. Du kanntest die Rechtswidrigkeit der erhöhten Krankengeldzahlung oder hast diese aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt, grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Dazu müsste etwas in der Anhörung stehen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Bewilligung bzw. Berechnung des damaligen Krankengeldes, weil ggf. Nr. 3 ins Boot kommt. Wie genau hat denn die Berechnung des Krankengeldes damals ausgesehen?!
1. das erhöhte Krankengeld wurde durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt,
2. die erhöhte Krankengeldzahlung beruht auf Angaben, die Du vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. Du kanntest die Rechtswidrigkeit der erhöhten Krankengeldzahlung oder hast diese aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt, grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Dazu müsste etwas in der Anhörung stehen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Bewilligung bzw. Berechnung des damaligen Krankengeldes, weil ggf. Nr. 3 ins Boot kommt. Wie genau hat denn die Berechnung des Krankengeldes damals ausgesehen?!
Hallo bollwein,
du siehst, bereits drei Experten schreiben dir hier, dass das nicht so ohne weiteres geht mit der Rückforderung durch die Kasse.
Ich denke auch, du solltest ggf. mal das komplette Schreiben der Kasse hier anonymisiert einstellen, dann können wir konkreter auf die einzelnen Punkte eingehen.
Gruss
Czauderna
du siehst, bereits drei Experten schreiben dir hier, dass das nicht so ohne weiteres geht mit der Rückforderung durch die Kasse.
Ich denke auch, du solltest ggf. mal das komplette Schreiben der Kasse hier anonymisiert einstellen, dann können wir konkreter auf die einzelnen Punkte eingehen.
Gruss
Czauderna
Hallo zusammen,
Text des Schreibens der Krankenkasse:
nach den gesetzlichen Vorschriften steht Ihnen vor Erlass eines sogenannten Verwaltungsaktes das Recht zu, sich zur Sache zu äußern. In Ihrem Falle geht es um folgenden Verwaltungsakt:
Wir haben aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom 25.02.2017 vom 08.04.17 bis zum 02.08.18 Krankengeld geleistet. Nach überprüfung Ihrer Unterlagen wurde ersichtlich, dass die Berechnung Ihres Krankengeldes auf falsch übermittelten Berechnungsgrundlagen von Ihrem Arbeitgeber erfolgte. Die Angaben wurden mit maschineller Meldung vom 28.09.2018 nachträglich durch Ihren Arbeitgeber übermittelt. Es ist dadurch eine überzahlung des Krankengeldes bis einschl. 02.08.2018 in Höhe von 2.793,98 € eingetreten.
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Text des Schreibens der Krankenkasse:
nach den gesetzlichen Vorschriften steht Ihnen vor Erlass eines sogenannten Verwaltungsaktes das Recht zu, sich zur Sache zu äußern. In Ihrem Falle geht es um folgenden Verwaltungsakt:
Wir haben aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom 25.02.2017 vom 08.04.17 bis zum 02.08.18 Krankengeld geleistet. Nach überprüfung Ihrer Unterlagen wurde ersichtlich, dass die Berechnung Ihres Krankengeldes auf falsch übermittelten Berechnungsgrundlagen von Ihrem Arbeitgeber erfolgte. Die Angaben wurden mit maschineller Meldung vom 28.09.2018 nachträglich durch Ihren Arbeitgeber übermittelt. Es ist dadurch eine überzahlung des Krankengeldes bis einschl. 02.08.2018 in Höhe von 2.793,98 € eingetreten.
...
Hallo,
anbei zusätzliche Info:
Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass der Arbeitgeber folgendes gemeldet hat:
Mitteilung Januar 2017
Erzieltes Arbeitsentgelt 11/16, 2.461,54 € brutto, 1.663,83 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 12/16, 1.400,23 € brutto, 1.027,94 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 01/17, 1.255,87 € brutto, 944,73 € netto
Berichtigte Mitteilung September 2018
Mitteilung Januar 2017
Erzieltes Arbeitsentgelt 11/16, 1.381,01 € brutto, 1.037,17 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 12/16, 1.243,92 € brutto, 947,45 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 01/17, 1.255,87 € brutto, 944,73 € netto
Ich vermute, dass der Arbeitgeber das Weihnachts- und Urlaubsgeld mit zum normalen Arbeitsentgelt gemeldet hat.
Ich brauche dringend Anregungen, wie auf die Anhörung reagiert werden soll.
VIELEN DANK
Gruß
bollwein
anbei zusätzliche Info:
Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass der Arbeitgeber folgendes gemeldet hat:
Mitteilung Januar 2017
Erzieltes Arbeitsentgelt 11/16, 2.461,54 € brutto, 1.663,83 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 12/16, 1.400,23 € brutto, 1.027,94 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 01/17, 1.255,87 € brutto, 944,73 € netto
Berichtigte Mitteilung September 2018
Mitteilung Januar 2017
Erzieltes Arbeitsentgelt 11/16, 1.381,01 € brutto, 1.037,17 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 12/16, 1.243,92 € brutto, 947,45 € netto
Erzieltes Arbeitsentgelt 01/17, 1.255,87 € brutto, 944,73 € netto
Ich vermute, dass der Arbeitgeber das Weihnachts- und Urlaubsgeld mit zum normalen Arbeitsentgelt gemeldet hat.
Ich brauche dringend Anregungen, wie auf die Anhörung reagiert werden soll.
VIELEN DANK
Gruß
bollwein
Hm, das ist jetzt alles, was die Kasse schreibt?
Nun ja, die Kasse hat im Ansatz noch nicht einmal die Bestimmungen des § 45 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes) geprüft.
Eine Rückforderung geht nur unter diesen Voraussetzungen (siehe Aufzählung oben).
Du hast weder arglistig getäuscht, hast keine falschen Angaben gemacht, nicht gedroht oder bestochen. Ferner konntest Du auch nicht erkennen, dass das Krankengeld zu hoch war.
Aus diesem Grunde hast Du auf die Krankengeldhöhe vertraut und das Krankengeld im guten Glauben ausgegeben.
Das Ganze ist definitiv nicht deine Schuld, sondern offensichtlich der Fehler des Arbeitgebers. Dies kann Dir nicht angelastet werden.
Dies würde ich kurz und knapp auf die Anhörung antworten. Die Kasse wird vermutlich eh zurückfordern. D.h., in den nächsten Tagen einen Rückforderungsbescheid erteilen. Danach sollest Du es einen Fachanwalt für Sozialrecht übergeben.
Nun ja, die Kasse hat im Ansatz noch nicht einmal die Bestimmungen des § 45 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes) geprüft.
Eine Rückforderung geht nur unter diesen Voraussetzungen (siehe Aufzählung oben).
Du hast weder arglistig getäuscht, hast keine falschen Angaben gemacht, nicht gedroht oder bestochen. Ferner konntest Du auch nicht erkennen, dass das Krankengeld zu hoch war.
Aus diesem Grunde hast Du auf die Krankengeldhöhe vertraut und das Krankengeld im guten Glauben ausgegeben.
Das Ganze ist definitiv nicht deine Schuld, sondern offensichtlich der Fehler des Arbeitgebers. Dies kann Dir nicht angelastet werden.
Dies würde ich kurz und knapp auf die Anhörung antworten. Die Kasse wird vermutlich eh zurückfordern. D.h., in den nächsten Tagen einen Rückforderungsbescheid erteilen. Danach sollest Du es einen Fachanwalt für Sozialrecht übergeben.