auch ich bin leider opfer einer KK geworden. geht um Krankengeld, bei dessen Antrag ich eine sog.
Schweigepflichtentbindung-Herausgabegenehmigung
unterschreiben musste.
jetzt (nach vielen monaten) geht es in den internen Gremien-Ausschuss, dann ggfls. in den vorläufigen Rechtsschutz /einstweiligen vorm Sozialgericht.
die Frage:ist es angebracht, die o.g. Erklärung zu widerrufen? da ich nach wie vor im Krankenstand bin.
danke für "sachdienliche" hinweise

gruß
workaholic