Schweigepflichtentbindung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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pilotxxl
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Schweigepflichtentbindung

Beitrag von pilotxxl » 18.07.2011, 10:46

Hallo.
Ich bin seit 22.03.2011 AU und beziehe Krankengeld.
Ich war über die DRV 6 Wochen vom 31.05.11-12.07.11 in einer Psychosomatischen Klinik zur REHA und wurde von der REHA Arbeitsunfähig entlassen. Nachdem ich meiner KK die Entlassungsbescheinigung von der Reha zugeschickt habe, in der die AU bescheinigt wird, bekomme ich jetzt ein Schreiben von meiner KK,

Zitat:
Es gehört zu unseren Aufgaben, den Heilerfolg erkrankter Mitglieder zu sichern und Fragen durch eine sogenannte sozialmedizinische Begutachtung zu klären.
Damit der Medizinische Dienst umfassend über Ihren Krankheitsverlauf informiert werden kann, bitten wir Sie, die beigefügte Erklärung zu unterschreiben und in dem beigefügten Freiumschlag an uns zurückzusenden.

Schweigepflichtenentbindungserklärung

Hiermit entbinde ich alle Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte, Therapeuten, die mich im Zusammenhang mit meiner Arbeitsunfähigkeit seit dem 22.03.2011 behandelt haben und noch behandeln, von der gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber der Betriebskrankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Ich bin damit einverstanden, dass alle ärztlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Behand-lung an die BKK und an den MDK herausgegeben werden.


Jetzt meine Frage:

1. Muss ich die verlangte Schweigepflichtentbindung in diesem Umfang unterschreiben?

2. Die Begutachtung ist doch schon in der REHA erfolgt, warum jetzt noch eine vom MDK?

3. Welche Folgen kann das für mich haben wenn ich diese Schweigepflichterklärung nicht unterschreibe.

Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr mir raten.

Grüße

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 18.07.2011, 12:20

Wenn du sie nicht unterschreibst, kann der MDK nur nach Aktenlage entscheiden, was sehr schwierig ist, wenn ihm nur die Diagnose zur Verfügung steht.

Ist also besser für dich wenn ausführlichere Unterlagen zur Beurteilung vorgelegt werden können.

Evt. wirst du auch persönlich zur Vorstellung beim MDK vorgeladen, dann musst du Befunde selbst mitbringe und dir bei allen Ärzten anfordern.

GerneKrankenVersichert
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Re: Schweigepflichtentbindung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.07.2011, 12:41

pilotxxl hat geschrieben: 1. Muss ich die verlangte Schweigepflichtentbindung in diesem Umfang unterschreiben?
Nein.
pilotxxl hat geschrieben: 2. Die Begutachtung ist doch schon in der REHA erfolgt, warum jetzt noch eine vom MDK?
Der MDK berät die Krankenkasse über das weitere Vorgehen. Mit diesem Bericht muss eben gerade keine neue Begutachtung durchgeführt werden, sondern der MDK kann sich bei seinen Empfehlungen auf das Reha-Gutachten stützen.
pilotxxl hat geschrieben: 3. Welche Folgen kann das für mich haben wenn ich diese Schweigepflichterklärung nicht unterschreibe.
Entweder kommt es dann doch zu einer erneuten Begutachtung oder der MDK fordert den Bericht selbst an.
pilotxxl hat geschrieben: Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr mir raten.
Das musst du entscheiden. Der MDK kann sich diese Informationen auch ohne deine Schweigepflichtsentbindung anfordern. Bei uns ist es allerdings so, dass der MDK überhaupt nicht die personellen Ressourcen hat, um diese Verwaltungstätigkeiten durchzuführen und es deshalb gerne der Krankenkasse überlässt. Und die darf es halt nicht ohne die Schweigepflichtsentbindung.

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 18.07.2011, 17:49

Hallo, danke für die Antworten.
Dann werde ich wohl unterschreiben.

Paule
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Beitrag von Paule » 18.07.2011, 22:51

Das "an die BKK und" würde ich allerdings streichen.

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