Seit 20.07.09 kein ALG I und kein Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
nurbabe
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2009, 20:33

Seit 20.07.09 kein ALG I und kein Krankengeld

Beitrag von nurbabe » 06.10.2009, 09:18

Ich habe folgendes Problem:
Seit Juli letzten Jahres bin ich arbeitsunfähig und bin im September 2008 ins Krankengeld gefallen. Mein Arbeitgeber hat mir zum 30.06.09 gekündigt und ich habe zunächst eine Kündigungsschutzklage eingereicht, mich aber beim Arbeitsamt gemeldet und über die Kündigung berichtet. Ich war jedoch noch krankgeschrieben bis zum 19.07.09 und konnte mich daher nicht arbeitslos melden. Am 20.07.09 (wieder gesund geschrieben vom Medizinischen Dienst) habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld I beim AA gestellt. Dieser wurde mir 2x wieder zurückgeschickt, weil Angaben fehlten und ich wegen der Kündigungsschutzklage auf das Urteil warten musste und u. a. die Arbeitsbescheinigung von meinem ehemaligen Arbeitgeber nochmals ausfüllen lassen musste. Am 18.08.09 wurde ich von meinem Arzt wegen der gleichen Krankheit wieder krank geschrieben (durchgehend bis heute), weil einige Untersuchungen noch stattfinden. Die AUs habe ich ordnungsgemäß beim AA und bei KK abgegeben. Erst in der letzten Woche teilte mir die Krankenkasse nach mehrmaligem Nachfragen mit, dass ich kein Krankengeld bekomme, sondern das Arbeitsamt mir 6 Wochen Lohnfortzahlung gewähren müßte, bevor ich wieder Krankengeld bekomme.

Czauderna
Beiträge: 11196
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.10.2009, 10:40

Hallo,
aus Sicht der Kasse vollkommen korrekt.
Zu Beginn der neuen AU. bestand nur dann ein Anspruch auf Krankengeld
wenn auch das Arbeitsamt ALG. bewilligt hat. Von daher muss das Arbeitsamt zunächst sechs Wochen ALG. weiterzahlen und dann die Kasse
Krankengeld.
Gruß
Czauderna

nurbabe
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2009, 20:33

Noch kein Bescheid

Beitrag von nurbabe » 06.10.2009, 13:36

Bis heute liegt mir aber noch kein Bewilligungsbescheid vom AA vor. Heute, 06.10.09, habe ich erneut bei meiner Arbeitsagentur vorgesprochen, um zu erfragen, was die Bearbeitung meines Antrags macht. Eine Mitarbeiterin teilte mir mit, dass mein Antrag nicht vorliegt (er muss also wohl abhanden gekommen sein :evil: , mit allen dazugehörigen Formularen). Ich habe nun eine Zweitschrift (wohl gemerkt: wir sprechen über einen Zeitraum ab 21.07.09) erhalten und muss wieder alle Bescheinigungen beibringen. Dann kann die Bearbeitung wieder 2 Wochen betragen. Was passiert, wenn ich eine Sperre erhalte? (weil ich ja eine kleine Abfindung von meinem Arbeitgeber bekommen habe).

Czauderna
Beiträge: 11196
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.10.2009, 15:49

Hallo,

entscheidend ist was für ein Versicherungsverhältnis am 18.08.09 vorgelegen hat.

Gruß

Czauderna

nurbabe
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2009, 20:33

Beitrag von nurbabe » 06.10.2009, 18:32

ich sehe das so, dass ich vom 20.07.09 bis zum 17.08.09 arbeitslos und -suchend gemeldet war und dann ab 18.08.09 eben wieder arbeitsunfähig. In der Zeit vom 20.07. - 17.08.09 müsste ich doch also demnach durch das Arbeitsamt weiter bei meiner KK versichert gewesen sein (aber die hat natürlkich auch noch keine Nachricht darüber vom Arbeitsamt).
War ich jetzt etwa womöglich gar nicht krankenversichert und muss irgendwelche Leistungen womöglich selbst tragen?

Antworten