Vielen Dank

Moderator: Czauderna
Hallo,Pebbles82 hat geschrieben:Hallo, ich bin seit 08/12 AU geschrieben wg psychosomatischen Erkrankungen. Mein Job wurde mir "Betriebsbedingt" zu 12/12 gekündigt. Aktuell befinde ich mich in einer Reha. Vor der Reha habe ich Krankengeld bezogen. Nun soll ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden was ja (wie man mir erklärte) ziemlich einfach geht wenn man im Anschluss arbeitslos ist. Mir wurde gesagt, dass ich ja einfache Arbeiten verrichten kann. Allerdings sehe ich das komplett anders. Ich bin absolut noch nicht stabil. Mir geht es aktuell schlechter als zu Beginn der Reha. Nun habe ich morgen meinen letzten Tag, im Anschluss würde ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Kann mir jemand sagen wie ich dagegen vorgehen kann? Die geführten Gespräche mit dem Arzt und der Therapeutin haben zu nichts geführt. Kann ich übermorgen zu meinem Facharzt gehen um mich weiter AU zu schreiben? Ich befürchte, dass ich dann Probleme mit der Versicherung bekomme und mir kein Krankengeld gezahlt wird. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank
Krankenversicherung - Krankengeld - Unterlassen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung durch unzutreffende rechtliche Bewertung - Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=16317Wenn Lücke vom Versicherten nicht zu vertreten ist
Das Landessozialgericht in Baden-Württemberg musste über eine Klage eines ehemals angestellten Taxifahrers entscheiden. Der Taxifahrer war aufgrund von Depressionen, Schulterschmerzen und Alkoholproblemen arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Depressionen und den Alkoholproblemen hatte er sich einer stationären psychiatrischen Behandlung unterziehen müssen. Die psychiatrische Klinik hatte bei der Entlassung bestätigt, dass der Kläger arbeitsfähig sei. Bereits einen Tag nach der Entlassung suchte der Kläger jedoch seinen behandelnden Arzt auf, der ihn aufgrund der Schulterschmerzen (Arthrose in der Schulter) krankschrieb. Die Krankschreibung aufgrund der Schulterschmerzen erfolgte, weil er seinen Beruf als Taxifahrer nicht ausüben kann. Allerdings wurde das Beschäftigungsverhältnis des Taxifahrers während der Arbeitsunfähigkeit beendet. Die zuständige Krankenkasse lehnte es ab, dem Kläger Krankengeld zu zahlen, da die weitere Arbeitsunfähigkeit erst einen Tag nach der Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung bestätigt wurde und damit eine Lücke im Nachweis vorhanden ist.