Übergangsgeld bei Teilhabe am Arbeitsleben der DRV

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Ursel
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Übergangsgeld bei Teilhabe am Arbeitsleben der DRV

Beitrag von Ursel » 14.07.2018, 10:28

Hallo Forenmitglieder,
schön das es dieses Forum gibt! Ich hoffe meine Frage kann beantwortet werden.
Ich bin ohne Unterbrechung (inkl. Medizinischer Rehabilitation) seit 09.03.2017 arbeitsunfähig (psych. Erkrankung). Meine letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde bis einschließlich 01.07.2018 ausgestellt.
Während der Medizinischen Rehabilitation hatte ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Mir wurde die Teilnahme an einem "Reha-Vorbereitungslehrgang als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" mit Anspruch auf Übergangsgeld bewilligt. Dieser Vorbereitungslehrgang begann am 02.07.2018, ist Vollzeit und dauert voraussichtlich 3 Monate, d.h. bis 28.09.2018 .
Die Krankenkasse war sehr fix und stellte mir nach Vorlage der Bewilligung einen Bescheid über den Ablauf meines Krankengeldanspruchs zum 05.09.2018 zu.
Nun werde ich also jetzt Übergangsgeld bekommen, habe aber lt. Rehaberater während diesem Reha-Vorbereitungslehrgang keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ist es rechtens das die Krankenkasse nun die Zeit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Anspruchsdauer des Krankengeldes anrechnet?
Falls nein ist die ganz wichtige Frage: wie erreiche ich schnellstmöglich eine entsprechende Korrektur!
Vielen Dank im voraus
Ursel

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2018, 10:42

Hallo, willkommen im Forum,

ich denke, dass die Kasse die Zeiten des Übergangsgeldbezuges in diesem Falle nicht auf den Krankengeldanspruch anrechnen darf.
Meine Begründung : Wenn es sich um eine medizinische Reha, handeln würde, dann bestünde zwar der Krankengeldanspruch weiter, würde aber eben wegen des Übergangsgeldbezuges ruhen. Die Anrechnung wäre aber dann rechtens.
Hier handelt es sich aber um eine berufliche Reha., d.h. während dieser Reha gilt man als arbeitsfähig und von daher kann es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld geben.
Ist es denn wirklich sicher, dass die Kasse die Zeit ab 02.07.18 auch bei der Feststellung des Krankengeldendes (78 Wochen) mit eingerechnet hat. Es könnte ja auch möglich sein, dass auch ohne diese berufliche Reha und bei weiterer Arbeitsunfähigkeit von dir trotzdem der 05.09.2018 herausgekommen wäre.
Gruss
Czauderna

Ursel
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Beitrag von Ursel » 14.07.2018, 12:05

Hallo Czauderna,

"Es könnte ja auch möglich sein, dass auch ohne diese berufliche Reha und bei weiterer Arbeitsunfähigkeit von dir trotzdem der 05.09.2018 herausgekommen wäre"
Das verstehe ich jetzt nicht.
Hätte ich die berufliche Reha nicht und wäre weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, dann wäre der 05.09.2018 herausgekommen, dann wären die 78 Wochen verbraucht gewesen.
Für die aktuelle Erkrankung ist die Blockfrist vom 09.03.2017 bis 08.03.2020
Also hat die KK doch die Zeit ab 02.07.2018 mit einberechnet. Oder spielt es eine Rolle, das ich noch eine Arbeitsstelle habe, zumindest bis Ende 2018?

Gruß Ursel

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2018, 12:31

Ursel hat geschrieben:Hallo Czauderna,

"Es könnte ja auch möglich sein, dass auch ohne diese berufliche Reha und bei weiterer Arbeitsunfähigkeit von dir trotzdem der 05.09.2018 herausgekommen wäre"
Das verstehe ich jetzt nicht.
Hätte ich die berufliche Reha nicht und wäre weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, dann wäre der 05.09.2018 herausgekommen, dann wären die 78 Wochen verbraucht gewesen.
Für die aktuelle Erkrankung ist die Blockfrist vom 09.03.2017 bis 08.03.2020
Also hat die KK doch die Zeit ab 02.07.2018 mit einberechnet. Oder spielt es eine Rolle, das ich noch eine Arbeitsstelle habe, zumindest bis Ende 2018?

Gruß Ursel
Hallo,
nein, das spielt keine Rolle - und du hast recht, die Kasse hat die Zeit mit eingerechnet und das ist meines Wissens nach falsch - also, Widerspruch einlegen. Die Tage, die vom 02.07. an mit Übergangsgeld belegt sind, beinhalten keinen Krankengeldanspruch - deinen Restanspruch kannst du bis zum 08.03.2020 in Anspruch nehmen, wenn alle anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Versicherung mit Krankengeldanspruch, Arbeitsunfähigkeit, gleiche Diagnose).
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 14.07.2018, 12:43

Hat die Kasse denn zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides überhaupt gewusst, dass sich deine Situation grundlegend ändert (durch die berufliche Reha)?

Möglicherweise sagt der Bescheid auch nur aus, dass im Falle weiterer durchgehender Arbeitsunfähigkeit dein Krankengeldanspruch am 05.09.2018 endet und die Kasse wusste noch nichts von dem Beginn der LTA.

Ursel
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Beitrag von Ursel » 14.07.2018, 12:47

Danke für die Antwort,

ich habe jetzt ersteinmal die KK angeschrieben mir mitzuteilen wieso und auf welcher Gesetzesgrundlage hin diese Zeit eingerechnet wurde, denn nach Auskunft des Reha-Beraters der DRV hätte ich ja keinen Anspruch auf Krankengeld.
Würdest du die Antwort abwarten oder direkt einen Widerspruch nachschieben. Gibt es für den Widerspruch eine Frist?
Dem Schreiben vom 18.06.18 über den Ablauf des KG-Anspruches war ein Anhörungsbogen beigefügt, gehört dort der Widerspruch rein?

Gruß Ursel

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2018, 12:53

D-S-E hat geschrieben:Hat die Kasse denn zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides überhaupt gewusst, dass sich deine Situation grundlegend ändert (durch die berufliche Reha)?

Möglicherweise sagt der Bescheid auch nur aus, dass im Falle weiterer durchgehender Arbeitsunfähigkeit dein Krankengeldanspruch am 05.09.2018 endet und die Kasse wusste noch nichts von dem Beginn der LTA.
Hallo,
das wäre natürlich auch denkbar - wenn man mal den Ablauf sieht - es wird der Bewilligungsbescheid über die berufliche Reha. vorgelegt - dieser wird erst mal ( ich nenne das jetzt mal so) von der Abteilung Versicherung und Beitrag bearbeitet - dies geschieht ggf. nicht sofort und auch nicht innerhalb einer Woche (Urlaub, Krankheit, viel Arbeit) - bei der Bearbeitung wird dann festgestellt, dass hier ein laufender Leistungsfall vorliegt (Krankengeldbezug) und bei Abteilung Leistungen wird informiert und da war der Bescheid über das Leistungsende schon raus - eine Überschneidung liegt vor.
Ja, so kann es natürlich auch gewesen sein und Ursel und ich auch sind dann von falschen Verhältnissen ausgegangen.
@Ursel - frag die Kasse - das wir am besten sein.
Gruss
Czauderna

Ursel
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Beitrag von Ursel » 14.07.2018, 12:58

D-S-E hat geschrieben:Hat die Kasse denn zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides überhaupt gewusst, dass sich deine Situation grundlegend ändert (durch die berufliche Reha)?

Möglicherweise sagt der Bescheid auch nur aus, dass im Falle weiterer durchgehender Arbeitsunfähigkeit dein Krankengeldanspruch am 05.09.2018 endet und die Kasse wusste noch nichts von dem Beginn der LTA.
Hallo,

nein das denke ich nicht! Der Bescheid der DRV ist vom 22.05.18 und ich habe ihn sofort der KK weitergereicht. Der Bescheid über den Ablauf meines Krankengeldanspruchs wurde aber erst am 18.06.2018 geschrieben.

Gruß Ursel
Zuletzt geändert von Ursel am 14.07.2018, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2018, 13:00

Ursel hat geschrieben:Danke für die Antwort,

ich habe jetzt ersteinmal die KK angeschrieben mir mitzuteilen wieso und auf welcher Gesetzesgrundlage hin diese Zeit eingerechnet wurde, denn nach Auskunft des Reha-Beraters der DRV hätte ich ja keinen Anspruch auf Krankengeld.
Würdest du die Antwort abwarten oder direkt einen Widerspruch nachschieben. Gibt es für den Widerspruch eine Frist?
Dem Schreiben vom 18.06.18 über den Ablauf des KG-Anspruches war ein Anhörungsbogen beigefügt, gehört dort der Widerspruch rein?

Gruß Ursel
Hallo,
siehst, so ist das mit Überschneidungen - jetzt ist es uns passiert.
Wenn es tatsächlich auch bei der Kasse eine Überschneidung war, dann würde ich persönlich die Kasse in der Form anschreiben, dass diese den Bescheid über das Leistungsende zum 05.09. einfach zurück nimmt. Das kannst du meines Erachtens nach mit dem Anhörungsbogen erledigen.
Gruss
Czauderna

Ursel
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Beitrag von Ursel » 14.07.2018, 13:51

Hallo,

danke für die Antworten.

Telefonisch hatte ich übrigens bei der KK wegen dem Ablaufzeitpunkt nachgefragt und bekam die (ungehaltene) Antwort alles hätte seine Richtigkeit.

Ich war sogar schon bei der Arbeitsagentur, halte aber aktuell einzureichende Unterlagen zurück und ich habe Sorge das mein Arbeitgeber mich zum 05.09.18 von der KK abmeldet.

Jetzt warte ich wohl besser ersteinmal die Antwort der KK ab, vielleicht nimmt sie ja darin selbst, ohne weitere Aufforderung den Ablaufbescheid zurück (wegen Überschneidung!). Oder aber würdet ihr sofort den entsprechend ausgefüllten Anhörungsbogen wegschicken. Kann man das auch per Fax machen?

Danke nochmal!

Gruß Ursel

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2018, 16:08

Hallo,
Ich würde nicht auf die Kasse warten.
Ob dein Arbeitgeber dich abmeldet, solange du dort noch offiziell beschäftigt bist, macht er das nicht - er hat bisher eine Unterbrechungsmeldung bei der Kasse abgegeben, das reicht.
Nur, wenn die Maßnahme beendet ist, dann muss eine Entscheidung her - weiter beim Arbeitgeber arbeiten gehen oder arbeitslos sein, oder eben arbeitsunfaehig, was wir dir natürlich nicht wünschen.
Gruß
Czauderna

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