Untersuchung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Rick.Grimes
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Untersuchung

Beitrag von Rick.Grimes » 05.06.2019, 13:31

Hallo Zusammen,

ich habe heute einen Brief meiner Krankenkasse erhalten.

Da ich noch krank geschrieben bin soll ich nun zum Sozialmedizinischen Dienst (SMD) kommen. Wie läuft sowas denn da ab ? Also was kommt da auf mich zu ? Ich habe Angst das die mich dort für Gesund halten obwohl dies noch nicht so ist.

Und muss ich dort hin ?

Czauderna
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Re: Untersuchung

Beitrag von Czauderna » 05.06.2019, 15:08

Hallo,
es dürfte sich hier um den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) handeln. Ich nehme an, dass du im krankengeldbezug stehst.
Grundsaetzlich musst du dieser Vorladung Folge leisten sonst gefährdest du deinen Krankengeldanspruch. Ja, die Krankenkasse will vom MDK wissen ob du noch weiterhin arbeitsunfähig bist und wenn ja , wie lange noch aus Sicht des MDK. Grundlage für die Beurteilung bilden die letzten Befundberichte deines behandelnden Arztes bzw. Ärztin oder auch mehrere Behandler sowie die persönliche Untersuchung durch den MDK.
Mein Rat - du kannst dich zwar gegen eine solche Vorladung wehren, hast allerdings so gut wie keine Chance, dass die Kasse dir ohne ein Gutachten des MDK weiter Krankengeld zahlt. Wenn der MDK dich für arbeitsfähig hält, dann wird dir dies die Kasse mitteilen und das Krankengeld beenden.Dagegen kannst du natürlich Widerspruch einlegen, was in der Regel ein Weiteres MDK-Gutachten nach sich zieht. Dein Widerspruch sollte allerdings medizinisch so fundiert begründet werden, also nicht von dir, sondern von deinem Arzt/Ärztin, damit er Aussicht auf Erfolg hat. Deine eigene Einschätzung, so hart das jetzt auch klingen mag, die ist unerheblich. Also, geh hin - persönliche Vorstellung ist auch immer besser als Beurteilung nach Aktenlage.
Gruss
Czauderna

Rick.Grimes
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Re: Untersuchung

Beitrag von Rick.Grimes » 05.06.2019, 15:15

Genau ich bin im Krankengeldbezug.

Ich sehe mich aufgrund meiner Erkrankung noch nicht in der Lage wieder arbeiten zu gehen. Deswegen habe ich auch ein bißchen Angst das ich zu etwas gedrängt werde. Ich hoffe das sich das jetzt nicht blöd anhört. Natürlich möchte ich wieder arbeiten. Mir geht es nur darum erstmal meine Gesundheit wieder in den Griff zu bekommen.

Kann der MDK dafür sorgen das man auch Dinge macht (speziell denke ich an Reha) die für einen eventurll icht in Frage kommen ?

Czauderna
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Re: Untersuchung

Beitrag von Czauderna » 05.06.2019, 17:37

Hallo,
ja, kann er, der MDK. Indem er im Gutachten schreibt dass du die Voraussetzungen des §51 SGB V. erfüllst, d.h. dass deine Erwerbsfähigkeit stark bedroht oder eingeschränkt ist. Daraufhin kann dich die Kasse auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitationsmassnahme beim Rentzenversicherungsträger zu stellen.
Ausserdem kann der MDK auch Facharztbehandlung empfehlen sofern er das für notwendig hält und eine solche Behandlung bisher noch nicht stattgefunden hat. Er kann auch die Notwendigkeit, z.B. für Hillfsmittel gutachterlich befürworten.
Gruss
Czauderna

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Re: Untersuchung

Beitrag von D-S-E » 05.06.2019, 18:09

Hallo Rick,

anhand der letzten Beiträge vermute ich, dass du in Zusammenhang mit der Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitsunfähig wurdest und dann auch über das Beschäftigungsverhältnis hinaus noch weiter arbeitsunfähig warst.

Ich spekuliere hier mal: Die Krankenkasse vermutet aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Beginn der AU und der Kündigung, dass die AU eigentlich ursprünglich durch das Arbeitsverhältnis ansich ausgelöst wurde. Dafür sprechen insbesondere Diagnosen wie F48.0, F32.9, F43, Z56, Z73 oder andere F-Diagnosen, wenn diese von einem Hausarzt kommen.

Die Kasse stellt sich nun die Frage, wieso du dich nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endete, ganz normal der Arbeitsvermittlung zu Verfügung gestellt hast.

Wenn die AU durch ein Problem am alten Arbeitsplatz begann, besteht ja hier das Problem gar nicht mehr.

Und sie lädt dich jetzt zum MDK ein, um herauszufinden, was das Problem ist.

Viele Grüße
D-S-E

Rick.Grimes
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Re: Untersuchung

Beitrag von Rick.Grimes » 05.06.2019, 21:31

Meine Erkrankung hat nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun. Zumal die Erkrankung immer noch vorhanden ist

Rick.Grimes
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Re: Untersuchung

Beitrag von Rick.Grimes » 05.06.2019, 22:12

Und bei der Agentur für Arbeit war ich nachdem ich die Kündigung erhalten habe da ich dachte das ich mich trotz AU arbeitslos melden muss. Dort wurde mir gesagt das ich aufgrund der AU dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und ich somit nicht als arbeitslos geführt werden kann.

Und wie gesagt, meine Erkrankung hat nichts mit dem Job zu tun.

D-S-E
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Re: Untersuchung

Beitrag von D-S-E » 05.06.2019, 22:26

Im Grunde hast du bei einer Untersuchung wenig zu befürchten. Am besten, du schilderst dem Arzt der dich untersucht ganz genau, was gerade gemacht wird (z.B. Physiotherapie, Akupunktur, welche Untersuchungen noch geplant sind und wann). Wichtig ist, dass der MDK-Arzt einen klaren Plan von dir erkennt, wie es weiter geht und was du tust, um gesund zu werden. Schlecht wäre nur, wenn der MDK-Arzt das Gefühl hat, dass bei dir nichts passiert / dass Dinge abgewartet werden sollen usw.

Wenn es einen klaren Plan gibt und du die Kasse regelmäßig über die nächsten Schritte informierst, wirst du nicht zum MDK eingeladen.

Rick.Grimes
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Re: Untersuchung

Beitrag von Rick.Grimes » 06.06.2019, 08:38

Ja geplant ist auf jeden Fall etwas. Also es besteht z.b. ein Termin bei einem Psychologen da eine Psychotherapie angestrebt ist. (Ich habe mit Angst und Panikattacken zu kämpfen).

Ich bin nur unsicher ob das ausreicht oder ob denen das zu wenig ist das ich in die Richtung gehe.

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