Also falls die Berufung bei Herrn W. Keller (Richter am Landessozialgericht Mainz) auf dem Tisch landet, sehe ich nicht allzu schwarz für den Kläger:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t7533.html

Danke an CiceroOWL!
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Moderator: Czauderna
Hallo, mach ich selten, aber ich muss mich mal selbst zitieren und mein "Gelaber" wiederholen - wenn es Krankenkassen mit der "Kundenbetreuung" wirklich ernst meinen, dann lassen sie ihre MA. so handeln wie ich es beschrieben habe - beim Krankengeldbezug von Arbeitslosen entsprechende Sachaufklärung was den Auszahlschein angeht bzw. den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und die sog. "BSG-Falle" hat keine Chance.Czauderna hat geschrieben:Hallo,reallyangry hat geschrieben:Hallo,
leider habe ich es vor lauter Freude über dieses Urteil versäumt, in meinem ersten Beitrag auf die Quelle zu verweisen.
Dieses habe ich jetzt nachgeholt, und ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es MachtsSinn war, der dieses Urteil gefunden hat und in das Forum "Sozial-Krankenkasse-Gesundheitsforum gestellt hat.
Vielen Dank an ihn!
sicher, er liest ja fleissig hier mit - da wird ihn dein Dank schon erreichen, aber warum so umständlich, schreibst du nicht mehr in diesem Forum ?.
Ja, wie es zu befürchten war, wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ich wiederhole mkich da gerne, ich finde dieses Urteil gut und das hat nix mit irgendwelchen Beteuerungen zu tun, denn dieser Begriff "Beteuerung" ist für mich persönlich doch etwas negativ besetzt.
Ansonsten wiederhole ich auch meine Auffassung, dasss bei bei richtigem Zusammenwirklung aller Beteiligten diese "Falle" einfach nicht zuschnappen kann.
Gruss
Czauderna