Verletztengeldanspruchszeitraum - Unterbrechung durch missglückten Arbeitsversuch

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Moderator: Czauderna

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Klinger
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Verletztengeldanspruchszeitraum - Unterbrechung durch missglückten Arbeitsversuch

Beitrag von Klinger » 01.03.2022, 14:00

Hallo liebes Forum,

meine Frau hatte am 23. September 2020 einen Arbeitsunfall. Sie wurde seitdem mehrfach am Knie operiert. Sie hat auch zwei Wiedereingliederungsversuche hinter sich. Am 13.09.2021 wurde die Arbeitsunfähigkeit per Endbescheinigung beendet. Mein Frau ging für wenige Wochen trotz Schmerzen wieder arbeiten, bevor sie am 11.10.2021 wieder wegen derselben Diagnose wie zuvor krankgeschrieben wurde. Da zwischen dem ersten Tag des ersten AU-Zeitraumes und dem 1. Tag des 2. AU-Zeitraumes mehr als 12 Monate lagen, bekam sie wieder für 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Leider bessert sich ihr Knie nicht und wir wissen nun nicht, ob sich aus dem zweiten AU-Zeitraum ein neuer 78wöchiger Anspruch auf Verletztengeld ergibt. Könnt ihr helfen?
Viele Grüße

Klinger

Czauderna
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Re: Verletztengeldanspruchszeitraum - Unterbrechung durch missglückten Arbeitsversuch

Beitrag von Czauderna » 01.03.2022, 14:08

Hallo,
wenn es zweifelsfrei die gleiche Erkrankung ist, dann besteht auch ein Anspruch auf Verletztengeld. Die Entscheidung darüber trifft die Berufsgenossenschaft aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die hoffentlich schon als Arbeitsunfall gekennzeichnet wurde. Es kann sein, dass auch ein Gutachten veranlasst wird. Wenn es kein Verletztengeld gibt, dann besteht aber Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

Klinger
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Re: Verletztengeldanspruchszeitraum - Unterbrechung durch missglückten Arbeitsversuch

Beitrag von Klinger » 01.03.2022, 14:25

Danke für die schnelle Antwort.
Ja, Verletztengeld bekommt sie von Anfang an. Aber das würde jetzt bald auslaufen, es sei denn, durch die zwischenzeitliche "Gesundschreibung" ist ein neuer 78wöchiger Anspruch entstanden. Das ist meine Frage.

Czauderna
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Re: Verletztengeldanspruchszeitraum - Unterbrechung durch missglückten Arbeitsversuch

Beitrag von Czauderna » 01.03.2022, 14:37

Hallo,
dazu habe ich das hier gefunden - https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/ ... _node.html
Dazu muss ich sagen, dass ich aus der Krankengeldecke komme, und da wird mit Blockfristen (3 Jahresfristen) gerechnet, was den Krankengeldanspruch angeht.
Grundsätzlich ist es so, dass Verletztengeld unbefristet gezahlt wird, es aber doch schon die Frist von maximal 78 Wochen gilt, allerdings gibt es da eine andere Auslegung als beim Krankengeld (siehe den Beitrag zum Link). Ich glaube aber nicht, dass in diesem Fall diese 78 Wochen-Frist neu beginnt, sondern, dass der Tag des Arbeitsunfalls maßgebend ist, also der 23.9.2020 - da würden die 78 Wochen im März 2022 enden.
Gruss
Czauderna

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