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von D-S-E » 19.06.2020, 12:14
Hallo Wiebke-Marie,
in der Tat, das ist alles sehr ärgerlich gelaufen. Den Unterschiedsbetrag zwischen Krankengeld und Arbeitsentgelt müsstest du dem Arbeitgeber im Grunde auch zurückzahlen. Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe: Du müsstest nachweisen, dass eine der anderen Seiten (Arbeitgeber oder Krankenkasse) grob fahrlässig gehandelt hat und dadurch dir ein Schaden entstanden ist.
Beim Arbeitgeber könnte das zum Beispiel der Fall sein, wenn du dem Arbeitgeber nachweist, dass er - obwohl du in Summe mehrerer AU-Zeiträume schon über 6 Wochen AU warst - nicht bzw. erst viel später bei der Krankenkasse angefragt hat, ob Vorerkrankungen vorliegen. Wann die jeweiligen Anfragen bei der Krankenkasse eingegangen sind, kann dein Krankengeld-Ansprechpartner ohne Weiteres im System für dich nachschauen. Beispiel: Du warst in Summe im Jahr 2019 schon 5 Wochen krank, dann tritt eine neue AU ein, die direkt vom 01.09.2019-30.09.2029 ausgestellt ist. Der Arbeitgeber fragt erst im April 2020 überhaupt bei der Kasse nach, ob die AU ab 01.09.2019 Vorerkankungen hat. Die Kasse leitet eine Zusammenhangsprüfung über den Arzt ein, der den Zusammenhang bestätigt. Die Kasse beantwortet die Anfrage des AG mit ja, dann wird Geld zurückgefordert. In so einem Fall ist es meines Erachtens ein Alleinverschulden des Arbeitgebers.
Verschulden der Krankenkasse kann vorliegen, wenn die Krankenkasse AU's vorliegen hatte, die eindeutig die selbe Diagnose hatten und die Kasse kein Krankengeld eingleitet hat.
Verschulden der Kasse kann auch vorliegen, wenn sie eine Anfrage des Arbeitgebers zum AU-Zusammenhang lange Zeit nicht beantwortet hat (dies gilt aber nicht, wenn sie dafür auf die Antwort eines Arztes warten musste).
Wenn die AU's von dir nicht, unvollständig oder zu spät eingereicht wurden, kann man wahrscheinlich auf niemanden eine Schuld abwälzen.
Eine Sache ist noch wichtig: Möglich ist auch, dass dein Arbeitgeber falsche Schlüsse aus der Antwort der Krankenkasse zu Vorerkrankungen gezogen hat. Die Kasse antwortet nämlich auf jede angefragte Vorerkrankung mit:
- Zusammenhang besteht
- Zusammenhang besteht nicht
oder
- angefragte AU liegt nicht vor.
Die Kasse kann für die AU's aus dem Vorjahr jeweils geantwortet haben, dass diese nicht vorliegen - obwohl diese sehr wohl eingereicht wurden, nämlich bei der anderen Kasse.
Und dann hat der AG vielleicht den - hier falschen - Schluss gezogen, dass du es versäumt hast, die AU's einzureichen, und somit ein Zusammenhang einfach unterstellt werden darf.
Sinn macht es auf jeden Fall, die Vorkasse freundlich zu bitten, einen Ausdruck über die dort vorliegenden AU-Bescheinigungen zuzuschicken. Das wird kein Problem sein, auch wenn du die Kasse verlassen hast.
Viele Grüße
D-S-E