Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Moderator: Czauderna
Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Für eine zweite Blockfrist nach 36 Monaten erwartet die Krankenkasse 6 Monate Arbeitsfähigkeit. Nur ist überhaupt nicht schlüssig dargelegt, wann die stattfinden müssen.
Es gibt schon ein Urteil bei Haufe, darlegt, dass die nicht in einen Stück stattgefunden haben muss.
Alles andere bleibt unklar.
Als Beispiel:
Jemand ist seit 1.1.16 immer mal wieder im Krankengeld, es wurde aber auch wieder gearbeitet, 6 Monate kommen da locker zusammen. Zur Zeit befindet er sich wegen Ausdteuer7ng in der Nathlosigkeitsregelung.
Besteht ab Januar wieder die Möglichkeit auf Krankengeld?
Zweite Blockfrist beginnt, 6 Monate wurde gearbeitet....
Krankenkasse behauptet jedoch, die 6 Monate müssten genau zwischen den beiden Blockfristen liegen.
Aber das finde ich so nirgends definiert
Es gibt schon ein Urteil bei Haufe, darlegt, dass die nicht in einen Stück stattgefunden haben muss.
Alles andere bleibt unklar.
Als Beispiel:
Jemand ist seit 1.1.16 immer mal wieder im Krankengeld, es wurde aber auch wieder gearbeitet, 6 Monate kommen da locker zusammen. Zur Zeit befindet er sich wegen Ausdteuer7ng in der Nathlosigkeitsregelung.
Besteht ab Januar wieder die Möglichkeit auf Krankengeld?
Zweite Blockfrist beginnt, 6 Monate wurde gearbeitet....
Krankenkasse behauptet jedoch, die 6 Monate müssten genau zwischen den beiden Blockfristen liegen.
Aber das finde ich so nirgends definiert
Re: Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Hallo,
dass die geforderten sechs Monate "zwischen" zwei Blockfristen liegen müssen, das halte ich für baren Unsinn.
Machen wir mal ein Beispiel - Eine Blockfrist endete zum 30.09.2018 - Innerhalb dieser Blockfrist trat das Leistungsende am 31.03.2018
ein. Die neue Blockfrist beginnt demnach am 01.10.2018. Wir nehmen an, dass auch ab 01.10.2018 eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht.
Wenn das stimmen würde, was die Kasse da sagt, dann würde die nächste Blockfrist erst beginnen wenn die geforderten sechs Monate Arbeitsfähigkeit entweder am Stück, also bis zum 31.03.2019 oder in Teilen, also Ende offen, vorliegen würden - und das soll so sein - ich meine, natürlich nicht.
Ich sehe es eher so - dass bei einem Eintritt einer erneuten AU. ab dem 01.10.2018 wegen der gleichen Erkrankung der Zeitraum ab 01.04.2018 bis zum Eintritt der erneuten AU. betrachtet wird und wenn dann sechs Monate (entweder am Stück oder in Teilzeiträumen) Arbeitsfähigkeit vorgelegen haben, dann besteht auch wieder ab Beginn der erneuten AU. nach dem 01.10.2018 der volle Krankengeldanspruch - meine ich - was sagen die aktiven Experten ?.
Gruss
Czauderna
dass die geforderten sechs Monate "zwischen" zwei Blockfristen liegen müssen, das halte ich für baren Unsinn.
Machen wir mal ein Beispiel - Eine Blockfrist endete zum 30.09.2018 - Innerhalb dieser Blockfrist trat das Leistungsende am 31.03.2018
ein. Die neue Blockfrist beginnt demnach am 01.10.2018. Wir nehmen an, dass auch ab 01.10.2018 eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht.
Wenn das stimmen würde, was die Kasse da sagt, dann würde die nächste Blockfrist erst beginnen wenn die geforderten sechs Monate Arbeitsfähigkeit entweder am Stück, also bis zum 31.03.2019 oder in Teilen, also Ende offen, vorliegen würden - und das soll so sein - ich meine, natürlich nicht.
Ich sehe es eher so - dass bei einem Eintritt einer erneuten AU. ab dem 01.10.2018 wegen der gleichen Erkrankung der Zeitraum ab 01.04.2018 bis zum Eintritt der erneuten AU. betrachtet wird und wenn dann sechs Monate (entweder am Stück oder in Teilzeiträumen) Arbeitsfähigkeit vorgelegen haben, dann besteht auch wieder ab Beginn der erneuten AU. nach dem 01.10.2018 der volle Krankengeldanspruch - meine ich - was sagen die aktiven Experten ?.
Gruss
Czauderna
Re: Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Die Kasse hat aber recht.
Geht auch so aus dem Gesetz hervor.
Geht auch so aus dem Gesetz hervor.
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Re: Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Das ist sicher Unsinn, denn zwischen "den beiden Blockfristen" liegt kein einziger Tag.
Nach meiner Einschätzung muss man die 6 Monate nach der Aussteuerung "gezeigt haben".
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Re: Wann muss man die 6 Monate Arbeitsfähigkeit gezeigt haben
Alle gewünschten Infos findest du hier: https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdfSusanne42 hat geschrieben: ↑18.12.2018, 14:54Für eine zweite Blockfrist nach 36 Monaten erwartet die Krankenkasse 6 Monate Arbeitsfähigkeit. Nur ist überhaupt nicht schlüssig dargelegt, wann die stattfinden müssen.
Es gibt schon ein Urteil bei Haufe, darlegt, dass die nicht in einen Stück stattgefunden haben muss.
Alles andere bleibt unklar.
Die Frage ist, wann war die Aussteuerung? Ab diesem Datum fangen die 6 Monate an zu laufen, nicht schon vorher. Ich gehe davon aus, dass nach der Aussteuerung die ALG-Zahlung im Rahmen der Nahtlosigkeit begann.Susanne42 hat geschrieben: ↑18.12.2018, 14:54Als Beispiel:
Jemand ist seit 1.1.16 immer mal wieder im Krankengeld, es wurde aber auch wieder gearbeitet, 6 Monate kommen da locker zusammen. Zur Zeit befindet er sich wegen Ausdteuer7ng in der Nathlosigkeitsregelung.
Besteht ab Januar wieder die Möglichkeit auf Krankengeld?
6 Monate zwischen Blockfristen gibt es nicht. Das Wesen einer Blockfrist wird dadurch definiert, dass sie nahtlos an die vorherige anschließt. Die Kasse meint wohl, zwischen Aussteuerung und Beginn neuer Blockfrist. Das ist im Gesetz (§ 48 SGB V) definiert und im von mir oben verlinkten Rundschreiben weiter ausgeführt.