Was ist nach dem KG zu beachten?Fast ausgesteuert!

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Moderator: Czauderna

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mrymen
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Was ist nach dem KG zu beachten?Fast ausgesteuert!

Beitrag von mrymen » 23.08.2009, 21:45

Hallo Ihr Lieben,

ich möchte keinen Fehler machen.
Wurde fast ausgesteuert! (Mir blieben noch eine Woche, bevor mich mein Doc. wieder arbeitsfähig geschrieben hat).
Bin dann für 2 Wochen (aktuell) ins ALG1 gefallen.
Fange am 1.9. einen neuen Job an!

Meine Frage:
Ich möchte bei der selben Kasse versichert bleiben!
Habe der Kasse meine letzte AU und den lezten Zahlschein geschickt!
Habe auch mitgeteilt, dass ich für 2 Wochen ins ALG1 falle und am 1.9.
einen neuen Job anfange (habe auch Adresse mitgeteilt).

Habe ich etwas vergessen?
Bleibe ich so auch ab dem 1.9. bei meiner Kasse versichert?
Oder muß ich noch was machen???

Danke
frage

CiceroOWL
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Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 24.08.2009, 17:00

Alles korreket gemacht, deine Krankenkasse müßten deinen neuen Arbeitgeber nur denn eine Mitgliedsbescheinigung zusenden. Dein AG weiß auch Bescheid , bei dem du versichert bist?
Viel Glück im neuen Job.

Gruß
Cicero

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