Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem...
Mein Dad ist zur AOK gewechselt im laufenden Krankengeldbezug. Die Frau von der AOK hat mein Dad eingeladen zu einem persönlichen Gespräch... Nur leider nicht zur AOK in dem Ort, sondern er musste 50 km weit fahren... Weiß jemand ob er für diesen Weg ein entschädigung bekommen kann oder er das nächste mal die Frau in den Ort bitten kann?
Danke für die antwort...
Wegegeld zur AOK
Moderator: Czauderna
Re: Wegegeld zur AOK
Fahrtkosten wird die AOK so schnell nicht übernehmen.giftzwerg2009 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem...
Mein Dad ist zur AOK gewechselt im laufenden Krankengeldbezug. Die Frau von der AOK hat mein Dad eingeladen zu einem persönlichen Gespräch... Nur leider nicht zur AOK in dem Ort, sondern er musste 50 km weit fahren... Weiß jemand ob er für diesen Weg ein entschädigung bekommen kann oder er das nächste mal die Frau in den Ort bitten kann?
Danke für die antwort...
kleiner Tipp, bei der AOK wegen Fahrtkostenerstattung anrufen,
wenn man diese nicht erstatten möchte, darum bitten das die gute Dame
den Termin in der Geschäftsstelle verlegt.
Wird dann auch gemacht.
Gruß Bully
Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Erstattet werden grds. die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, wenn die Fahrt mit PKV nowendig ist, werden 0,20 Euro pro km übernommen.
Einfach die Krankengeld-Fachfrau anrufen und telefonisch beantragen.
MfG
ratte1
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Erstattet werden grds. die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, wenn die Fahrt mit PKV nowendig ist, werden 0,20 Euro pro km übernommen.
Einfach die Krankengeld-Fachfrau anrufen und telefonisch beantragen.
MfG
ratte1
Oh dat kenn ich aber anders, da man in der Geschäftsstelle nicht mehr beraten durfte, kam immer der Kk-Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten am langen Arm zur Geschäftsstelle.ratte1 hat geschrieben:Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Denn Fahrtkostenerstattung lehnte man rigeros ab.
Gruß Bully
Hallo,
also bei uns war das in der Vergangenheit kein Thema - wenn wir jemanden vorgeladen haben und der kam und fragte nach wegen der Erstattung seiner Aufwendungen (Fahrkosten), dann haben wir das gemacht,
hielt und halte ich auch für selbstverständlich.
Aber oft kam das nicht vor - in den letzten zwanzig Jahren vielleicht zweimal
und auch das waren maximal 20 km Wegstrecke.
Gruß
Czauderna
also bei uns war das in der Vergangenheit kein Thema - wenn wir jemanden vorgeladen haben und der kam und fragte nach wegen der Erstattung seiner Aufwendungen (Fahrkosten), dann haben wir das gemacht,
hielt und halte ich auch für selbstverständlich.
Aber oft kam das nicht vor - in den letzten zwanzig Jahren vielleicht zweimal
und auch das waren maximal 20 km Wegstrecke.
Gruß
Czauderna
Der TE ist nicht zur nächsten Geschäftsstelle eingeladen worden, sondern zu einer Filiale rund 50 km entfernt. Was hat also Deine Anmerkung mit dem hiesigen Fall zu tun?Bully hat geschrieben:Oh dat kenn ich aber anders, da man in der Geschäftsstelle nicht mehr beraten durfte, kam immer der Kk-Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten am langen Arm zur Geschäftsstelle.ratte1 hat geschrieben:Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Denn Fahrtkostenerstattung lehnte man rigeros ab.y
MfG
ratte1