Hallo zusammen,
ich war letztes Jahr fast die vollen 78Wochen wegen einer Krankheit
krankgeschrieben.
Nun arbeite ich wieder seit 7 Monaten.
Doch mir steht wohl wieder ne längere AU-Phase bevor.
Nun frag ich mich schon, ob es sich hier um die selbe Krankheit
handelt wie damals.
Falls es ja eine neue wäre, dann würde ich ja gleich wieder volle
78Wochen KG bekommen.
Aber wer entscheidet dies?
Die Kasse? Oder mein Arzt?
Beim letzten KG, hat mein Arzt "somotoforme Schmerzzustände, Angstzustände, Depressionen" angegeben.
Nun hat ich einen Rheumaschub mit evtl. einer anderen Diagnoseziffer.
Oder bewertet die Kasse das als gleiche Krankheit???
Für mich ist das schon ne andere Sache.
Ich muß ja jetzt eine spezielle Rheumatherapie machen.
letztes jahr war es ja eher psychisch...
Danke
mrymen
Wer beurteilt"neue Diagnose bei neuem KG-Anspruch"
Moderator: Czauderna
Re: Wer beurteilt"neue Diagnose bei neuem KG-Anspruch&q
Nun, das kann man so konkret nicht beantworten - es kann folgender Fall eintretenmrymen hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich war letztes Jahr fast die vollen 78Wochen wegen einer Krankheit
krankgeschrieben.
Nun arbeite ich wieder seit 7 Monaten.
Doch mir steht wohl wieder ne längere AU-Phase bevor.
Nun frag ich mich schon, ob es sich hier um die selbe Krankheit
handelt wie damals.
Falls es ja eine neue wäre, dann würde ich ja gleich wieder volle
78Wochen KG bekommen.
Aber wer entscheidet dies?
Die Kasse? Oder mein Arzt?
Beim letzten KG, hat mein Arzt "somotoforme Schmerzzustände, Angstzustände, Depressionen" angegeben.
Nun hat ich einen Rheumaschub mit evtl. einer anderen Diagnoseziffer.
Oder bewertet die Kasse das als gleiche Krankheit???
Für mich ist das schon ne andere Sache.
Ich muß ja jetzt eine spezielle Rheumatherapie machen.
letztes jahr war es ja eher psychisch...
Danke
mrymen
1.) Die Kasse vergleicht die Diagnose der neuen Arbeitsunfähigkeit mit den vorliegenden Diagnosen aus dem abgelaufenen Fall und stellt keinen Zusammenhang fest, d.h. Krankengeldanspruch
2. dto., aber die Kasse lässt dies vorsichtshalber vom MDK. überprüfen und bestätigen und wenn dieser dies tut gibt es auch Krankengeld.
3. Die Kasser vermutet einen Zusammenhang und schaltet sofort den MDK ein der entweder die Vermutung bestätigt, dann gibt es kein Krankengeld oder er bestätigt nicht dann gibt es Krankengeld.
Ich denke, das muesste ausreichend genug sein.
Gruß
Czauderna
Ich kenne auch die Variante, dass die KK den aktuell behandelnden Arzt anschreibt, als Normalfall.
Vielleicht kann man den Arzt schon ansprechen, was er auf diesem Fragebogen ankreuzen wird/würde. Falls die KK anders entscheidet, hat man hier vielleícht schon einen "Verbündeten". Bei Widersprüchen des Mitgliedes wird dann i.d.R. der MDK eingeschaltet.
Medizinisch wird immer nach einem "ursächlichen Zusammenhang" gesprochen. Dieser ist für Laien nicht immer offensichtlich:
- Nierenleiden und Magengeschwür:
U.U. haben die regelmäßige und langjährige Tabletteneinnahme das Magengeschwür verursacht.
- Arthrose im Kniegelenk und Rückenschmerzen im Halsbereich:
U.U. haben die veränderte schmerzvermeidende Gangart auch Veränderungen der Wirbelsäule verursacht.
Vielleicht kann man den Arzt schon ansprechen, was er auf diesem Fragebogen ankreuzen wird/würde. Falls die KK anders entscheidet, hat man hier vielleícht schon einen "Verbündeten". Bei Widersprüchen des Mitgliedes wird dann i.d.R. der MDK eingeschaltet.
Medizinisch wird immer nach einem "ursächlichen Zusammenhang" gesprochen. Dieser ist für Laien nicht immer offensichtlich:
- Nierenleiden und Magengeschwür:
U.U. haben die regelmäßige und langjährige Tabletteneinnahme das Magengeschwür verursacht.
- Arthrose im Kniegelenk und Rückenschmerzen im Halsbereich:
U.U. haben die veränderte schmerzvermeidende Gangart auch Veränderungen der Wirbelsäule verursacht.