Widerspruch gegen Wiedereingliederung durch MDK

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Moderator: Czauderna

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Biene56
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Widerspruch gegen Wiedereingliederung durch MDK

Beitrag von Biene56 » 11.08.2017, 16:06

Hallo,

ich habe folgendes Problem und finde keinen, der mir weiterhilft. :cry:

Ich bin als Altenpflegerin langjährig mit 32 Stunden tätig und habe mich trotz körperlicher Beschwerden (durch 1 Wirbelbruch und 2 Wirbeleinbrüche) immer mit Schmerzmitteln über Wasser gehalten. Letzten November hatte ich solch schlimme Schmerzen, dass gar nichts mehr ging - ein Orthopäde bescheinigte mir eine total kaputte Wirbelsäule und 4 drohende Bandscheibenvorfälle. Seit dem werde ich vom Hausarzt AU geschrieben. Im Mai habe ich eine Kur absolviert, bei der mir zum Abschluss bescheinigt wurde, dass ich mehr als 6 Stunden im Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, allerdings ohne Drehung, Seitneigung, Streckung, Beugung LWS und BWS, Heben, Tragen, Bewegen von Lasten über 15 kg ausgeschlossen, keine Zwangshaltungen, kein häufiges, längeres Bücken. Der innerbetriebliche Arbeitsplatz muss nach Aussage der Rehaklinik entsprechend angepasst werden.
Wer sich in der Altenpflege auskennt, weiß, dass das 99 % der Tätigkeiten sind.

Nach der Reha habe ich einer ambulanten IRINA Maßnahme (Sporttherapie) zugestimmt. Diese halte ich auch nur unter Schmerzen aus bzw. von Steigerung der Gewichte bei den Kraftübungen ist nicht die Rede. Daher habe ich die Therapie auch zeitlich gestreckt und werde statt Mitte August erst Ende September fertig.

Nun hat meine Hausärztin von meiner KK ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass der MDK nach Aktenlage eine Wiedereingliederung empfiehlt und sie angehalten ist, diese mit mir ab dem 21.08. zu planen. Meine Hausärztin meint nun, sie kann / will nicht gegen den MDK vorgehen, hat allerdings den Wiedereingliederungsplan ab 21.08. für 3 Wochen mit 2 Stunden angekreuzt, die nicht möglichen Tätigkeiten aufgeschrieben und angekreuzt, dass nicht absehbar ist, wann und ob ich wieder erwerbsfähig bin. Sie ergänzte dies mir gegenüber mit der Aussage - wenn sie es nicht schaffen, brechen sie ab.

Ich sehe mich nicht dazu in der Lage wieder 6 Stunden oder mehr als Altenpflegerin zu arbeiten. habe allerdings auch Angst, dass mir die KK das Krankengeld kürzt, wenn ich meine Zustimmung zur Wiedereingliederung ganz verweigere.
Was meint ihr dazu?

1) Ist es ggf. möglich der Wiedereingliederung zu widersprechen und sie wenigstens auf das Ende der IRINA Maßnahme zu bringen? Beides zusammen (IRINA und Wiedereingliederung) schaffe ich definitiv nicht.
2) Hat der Wiederspruch aufschiebende Wirkung oder wie läuft das?
3) Ist der Eingliederungsplan der Ärtzin überhaupt korrekt? Heißt das nicht, dass ich nach 3 Wochen wieder voll arbeiten gehen müsste, wenn Sie "offiziell" nur 2 Stunden plant? Das Problem ist, dass außer der Hausärztin mir keiner was schreibt, da die Orthopädin sauer ist, weil sie nicht die Kur abrechnen durfte (ich hab da nicht durchgesehen was sie von mir wollte).
4) Was würde die KK machen, wenn ich der Wiedereingliederung nicht zustimme?
5) Was würde passieren, wenn ich die Wiedereingliederung mache, aber abbreche?
6) Gibt es einen Weg der Krankenkasse / dem Rententräger zu sagen, dass ich mich nicht mehr in der Lage sehe, meine Tätigkeit als Altenpflegerin auszuüben? Bin ja auch schon 61 und Umschulung etc, lohnt sich vielleicht für die Träger nicht.

Ich hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann. Ich bin echt am verzweifeln.

Viele Grüße

Biene

GerneKrankenVersichert
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Re: Widerspruch gegen Wiedereingliederung durch MDK

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.08.2017, 18:15

Hallo Biene,

vorab - eine stufenweise Wiedereingliederung ist nichts, was einer (MDK) bestimmt und bei dem alle anderen (Ärztin, Versicherter, Arbeitgeber) mitmachen müssen. Ganz im Gegenteil, die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien meinen zum Thema Wiedereingliederung u. a.
Die stufenweise Wiedereingliederung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der oder dem
Versicherten, behandelnder Ärztin oder behandelndem Arzt,
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung, Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Krankenkasse sowie ggf. dem
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und
dem Rehabilitationsträger auf der Basis der von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt unter Beachtung der Schweigepflicht gegebenen Empfehlungen zur
vorübergehenden Einschränkung der quantitativen oder qualitativen Belastung der oder des Versicherten durch die in der Wiedereingliederungsphase ausgeübte berufliche
Tätigkeit. Eine standardisierte Betrachtungsweise ist nicht möglich, so dass der zwischen allen Beteiligten einvernehmlich zu findenden Lösung unter angemessener Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall maßgebliche Bedeutung zukommt. Die
Vertragsärztin oder der Vertragsarzt kann – mit Zustimmung der oder des Versicherten – von der Betriebsärztin oder vom Betriebsarzt, vom Betrieb oder über die Krankenkasse
eine Beschreibung über die Anforderungen der Tätigkeit der oder des Versicherten anforden
rn.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf


Jetzt frage ich mich, warum die Ärztin bei deinen Schilderungen einen Wiedereingliederungsplan erstellt. Mir fallen folgende Gründe ein:

Sie will mit niemandem diskutieren, sagt, sie muss das machen und macht einfach

Sie kennt die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht und meint tatsächlich, der MDK könne darüber bestimmen

Sie ist der Ansicht, Versuch mach klug und will, dass du tatsächlich deine Belastbarkeit testest

Bei einer Wiedereingliederung müssen alle Parteien zustimmen, also

1. der Arzt ist damit einverstanden und erstellt einen Plan
2. der Patient erklärt sich damit einverstanden
3. der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden
4. die Krankenkasse stimmt zu

Jeder der Beteiligten hat die Möglichkeit zu sagen, nein, ich stimme nicht zu

1. der Arzt sagt nein, weil gesundheitliche Schäden zu befürchten sind
2. der Patient sagt nein, weil er der Ansicht ist, dass er die Tätigkeit nicht ausüben kann
3. der Arbeitgeber sagt nein, weil z. B. die vom Arzt angegebenen Einschränkungen dazu führen, dass keine Tätigkeiten durchgeführt werden können
4. die Krankenkasse sagt nein (ggf. nach Beratung durch den MDK), weil mit dem Plan keine Wiedereingliederung erreicht werden kann

Bei deinem konkreten Beispiel erstellt die Ärztin zwar einen Plan, aber 21.08. für 3 Wochen zwei Stunden Wiedereingliederung ohne Plan, wann die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, ist kein Plan. Sondern sie macht einfach was, warum, weiß nur sie.

Du kannst jetzt nein sagen, traue ich mir nicht zu, vielleicht nach IRENA, aber beides funktioniert auf keinen Fall.

Stimmst du doch zu, kann es sein, dass der Arbeitgeber sagt, nein, ich stimme nicht zu, ich habe überhaupt keinen Arbeitsplatz, der mit diesen Einschränkungen zu besetzen wäre.

Stimmt der Arbeitgeber auch noch zu, kann es sein, dass die Kasse sagt, das ist doch kein Plan, wie soll denn damit die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden?

Und dann sollten sich die Beteiligten mal überlegen, wie es mit dir weitergehen kann.

Bully
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Beitrag von Bully » 12.08.2017, 08:25

tja, wie kann es weitergehen ???

sag mal Biene, bist Du examinierte Altenpflegerin ??

dann solltest Du ein Gespräch mit Deinem Rentenberater vereinbaren,

zwecks Teilhabe am Arbeitsleben, das könnte z.b. ein halbjährlicher Kurs sein, mit anschließendem 3 monatigen Pratikum,
danach könntest Du als Stationssekretärin arbeiten.

Ich denke das würde Dein Rentenberater, auch in Deinem Alter, genehmigen.

Viel Erfolg

Gruß Bully

Biene56
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Beitrag von Biene56 » 13.08.2017, 20:02

Erstmal Danke für die beiden Antworten.

Ich bin leider keine gelernte Altenpflegerin - nur Altenpflegerhelfer.

Das mit der Wiedereingliederung ist echt verzwickt. Ich werde aber sicher erst einmal dem Rat folgen und nein sagen, trau ich mir nicht zu, vielleicht später. Ich habe auch schon überlegt ob ich mit meinem Arbeitgeber spreche und anfrage, ob die mir überhaupt einen Arbeitsplatz unter den Bedingungen anbieten können und wollen.

Leider bin ich irgendwie immer noch nicht weiter und hab echt Angst vor der Zukunft. Und das mit 61 ;-(

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.08.2017, 20:45

.
Hallo Biene56,

es geht konkret um die vor Beginn der AU von dir ausgeübte Tätigkeit.
Dazu stellt sich die Frage:

Wer sieht sich dafür verantwortlich, wenn aus der Ausübung der Tätigkeit
im Rahmen einer Wiedereingliederung für die Gesundheit oder die Gesundung
abträgliche Folgen erwachsen
,

- der MDK

- die Hausärztin

- die Krankenkasse

- der Arbeitgeber?

Sicher ist jetzt schon, dass du in diesem Falle die Leidtragende bist.

Schönen Gruß
Anton Butz

Bully
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Beitrag von Bully » 14.08.2017, 07:49

Biene56 hat geschrieben:
Ich bin leider keine gelernte Altenpflegerin - nur Altenpflegerhelfer.

Das mit der Wiedereingliederung ist echt verzwickt. Ich werde aber sicher erst einmal dem Rat folgen und nein sagen, trau ich mir nicht zu, vielleicht später. Ich habe auch schon überlegt ob ich mit meinem Arbeitgeber spreche und anfrage, ob die mir überhaupt einen Arbeitsplatz unter den Bedingungen anbieten können und wollen.

Leider bin ich irgendwie immer noch nicht weiter und hab echt Angst vor der Zukunft. Und das mit 61 ;-(
Hallo Biene,

sag mal wie lange übst Du diese Tätigkeit schon aus ????

Ich glaube nicht das Dir das Versorgungsamt den nötigen GDB zubilligt, für eine Rente.

Du solltest trotzdem das Gespräch mit Deinem zuständigen Rentenberater suchen, es gibt verschiede Möglichkeiten damit Du in Deinem Berufsfeld weiter arbeiten kannst, nicht in der Pflege aber z.b. in der Betreuung.

welche Tätigkeiten z.b. in der Betreuung ausgeübt werden, das dürfte Dir bekannt sein.
PKW- Fahrerlaubnis hast Du ???

Gruß Bully

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