Widerspruch weil kein Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Widerspruch weil kein Krankengeld

Beitrag von Logo2010 » 11.04.2018, 00:00

Nabend Leute,
In einen anderen Thread hatte ich ausführlich geschrieben, dass die Kk Lein Krankengeld zahlt obwohl die BG sagte über 14 Tage hinaus sei es kein AU mehr und alles weitere 4 Wochen gehen zur Lasten der Kk.

Nun hatte ich gegen die BG Widerspruch und auch gegen den Bescheid der Kk (berufen sich auf Paragraph 11 Abs. 5 SGB V) eingelegt.

Während die BG immer noch alles auf den Kopf stellt, erhielt ich heute folgende Auskunft seitens der Knappschaft(Rechtsabteilung) das nach Durchsicht meiner Akte der Fall zurück an das Fachteam für Krankengeld Geht!

Der Widerspruch lag noch nicht den Ausschuss vor sondern lediglich die 2 Mitarbeiter haben sich intensiv damit nochmal auseinander auseinander gesetzt.

Eine genaue Antwort, wieso die Akte nun dorthin zurück geht und das mit Eile, bekam ich nicht wirklich sondern nur das evtl. doch Kg gezahlt wird also etwas anders formuliert!

Habt Ihr Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten denn ich kenne nur den Gang über den Ausschuss bisher ging noch nie eine Akte zurück zum Team außer halt nachdem der Ausschuss getagt hatte.

Beste Grüße und Danke vorab.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 13.04.2018, 19:56

Hi,

konnte ich damals schon nicht verstehen wieso die KK nicht zahlt.
Habe ich in der Praxis noch nie erlebt.

Die KG kann einfach KG zahlen und sich die Kohle bei der BG zurückholen sofern die BG die weitere AU als Arbeitsunfall anerkennt.

Und wenn sie es nicht anerkennt hast du eben zurecht KG bekommen.

Völliges Theater was ich aus der Arbeitspraxis absolut nicht kenne.


Also entweder fehlt hier irgendeine Info oder du bist an die falschen KK Mitarbeiter geraten

(kenne den alten Thread nur vom überfliegen aber ich gehe mal davon aus, dass du normal beschäftigt bist bzw grds. KG Anspruch hast etc)

Logo2010
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Beitrag von Logo2010 » 14.04.2018, 09:09

Moin,
Der Vertrag lief nur auf 4 Wochen begrenzt. D.h. die Kasse wäre bei normaler KG Zahlung raus.
SV Pflichtig war die Beschäftigung trotzdem, aber es gibt ja trotzdem so eine Regelung(frag mich gerade nicht welche irgendwas mit unter 3 Monaten oder so?!?!) wo die Kasse dann kein normales KG zahlen muss.
Jetzt war ich aber 6 Wochen über die BG Krankgeschrieben aufgrund des Arbeitsunfalls und die BG hat Ihn nach langer Prüfung nur für 14 Tage anerkannt und dann geschrieben, alles weitere geht zur Lasten der Kk.
Widerspruch natürlich und dann wurde mir auch telefonisch bestätigt, dass die Kk Krankengeld für die 4 Wochen ersatzweise zahlt und sollte die BG noch länger Verletzengeld anerkennen, würde ich die Differenz später noch nach bekommen.

Doch dann kam halt der Brief, mit den oben genannten Paragraph und aus die Maus.

Auch Widerspruch und jetzt soll ich Montag beim Fachteam für Krankengeld anrufen und fragen, was denn die Rechtsabteilung denen übersandt hat.

Wie gesagt, die beiden Mitarbeiter hatten sich meine Akte angeschaut und meine SB dort in der Widerspruch Stelle meinte dann nur so evtl. sei da ja doch KG zu zahlen!

Ich würde definitiv Bescheid bekommen. Eine Ausschuss oder der Ausschuss hat aber nicht über den Fall getagt.

Ich habe das Gefühl, dass man versucht mich so mürbe zu machen und Zeit zu gewinnen und das ich aufgebe. Denn 2 Widersprüche und noch eine Klage momentan das ist schon viel Belastung trotz anwaltlicher Hilfe.

Beste Grüße

Gustav
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Beitrag von Gustav » 15.04.2018, 12:56

Ah okay, verstehe. Unter 10 Wochen befristete Beschäftigung und dadurch kein kg Anspruch.
Dann erschließt sich für mich nicht wieso die KK überhaupt noch prüft? Sollte ja eigentlich von vornherein geprüft sein ob du kg Anspruch mitversichert hast.

Logo2010
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Beitrag von Logo2010 » 18.04.2018, 10:46

Ganz so einfach ist es anscheinend dann auch wieder nicht.
Denn die Krankenkasse hatte nach der AU die über die BG lief (6 Wochen) ganz normal Krankengeld gezahlt vom 22.11.17-4.12.17 bis der SMD meinte ich könnte leichte Tätigkeiten erledigen(dagegen bin ich nun vorm Gericht).
Ist die Situation aufgrund dessen das ich einen Unfall hatte und Verletzengeld für 14 Tage bezogen habe eine ganz neue?

Und meine Akte ist am letzten Donnerstag zurück von der Rechtsabteilung gesandt worden und der Chef vom Fachteam meinte nur, dass die immer Donnerstags die Akten bekommen.

Bin gespannt auf Morgen spätestens Freitag was in dem Bescheid steht.

Momentan hänge ich in der Luft...

Gustav
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Beitrag von Gustav » 18.04.2018, 16:10

Wie gesagt deinen alten Thread kenne ich nivht wirklich.
Dass kg gezahlt wurde wusste ich nicht.

Das müsste dann aus meiner Sicht erfolgt sein, weil du entweder gemäß Paragraph 44 Absatz 2 Nr 3 eine Wahlerklärung abgegeben hast, sodass du den allgemeinen Beitragssatz zahlst und eben Grundsätzlich kg Anspruch hast - oder aber ( und aus der Praxis halte ich das für nicht unwahrscheinlich) dass die Umstellung auf das Krankengeld und die Auszahlung ein Fehler war.

Der Bezug des Verletztengeldes ändert nichts an der Situation oder meinem vorherigen absatz.

Bleibt dann auch tatsächlich abzuwarten, ob zu unrecht gezahlt wurde oder sogar weiter geleistet wird. Ohne die Fallunterlagen zu sehen bleibt es soannend.

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Beitrag von Logo2010 » 18.04.2018, 16:46

Also meiner Kenntnis nach, war ich trotz Kurzzeitbeschäftigung voll SV Pflichtig und habe den ganz normalen Satz bezahlt.

Es müsste jetzt wirklich mit dem Teufel zu gehen, wenn ich jetzt auch noch etwas zu Unrecht bezogen habe bzw. hatte.

Das würde mir nun auch noch fehlen vor allem weil ich gehen die ja auch noch Klage...

Es wäre aber bestimmt aufgefallen, denn bei mir gucken die eh 4x hin und drüber.

Ich kopiere gleich mal etwas aus dem anderen Thread, vielleicht gibt das ja Aufschluss darüber.

Lg

Gustav
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Beitrag von Gustav » 18.04.2018, 22:19

Ich hab deinen anderen Thread mal gelesen.
Ist nicht großartig aufschlussreicherer, da du erst nach und nach mit den Informationen rausrückst.

§ 44 SGB V Krankengeld
(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
3.
Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes,....es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.

s. auch

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 27044.html

1 Anspruch
Versicherte erhalten Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig mach

1.1 Ausschluss

Hierzu zählen unständig Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist.
----
(Das ergibt sich aus 4 Wochen Wartezeit EFZ = 28 Tage und 42 Tage Anspruch auf EFZ s. § 44 (2) Nr. 3 = 70 Tage = 10 Wochen)


Der Beitragsunterschied sind unabhängig vom Zusatzbeitrag deiner Kasse 0,6(?)% in der Krankenversicherung. Daher wrüdest du nicht spürbar merken, ob du den ermäßigten Beitragssatz zahlst.

Aufgrund deiner befristeten Beschäftigung hättest du ohne Wahlerkl. also keinen ANspruch auf KG wenn dein AG richtig gemeldet hat.



Das würde auch erklären, warum die KK nicht gezahlt hat, als die BG den Arbeitsunfall abgelehnt hat.
Da die KK ja entweder im Auftrag der BG VG zahlt oder selber KG habe ich nie verstanden wieso nicht direkt KG geleistet wird und dann die entsprechende Abteilung einen EA bei der BG geltend macht, wenn doch VG zu zahlen war. oder eben der Fall auf KG bleibt.

Diesen § von wegen wir zahlen nicht, weil es ein BG Fall ist habe ich noch nie in der Praxis erlebt.

Ob nun eben zu unrecht KG gezahlt wurde odcer in dem Einzelfall nun gelsitet wird weil das kind schon in den Brunnen gefallen sit wird man sehen.

du selber schriebst übrigens "Moin,
Der Vertrag lief nur auf 4 Wochen begrenzt. D.h. die Kasse wäre bei normaler KG Zahlung raus. " gehst dann aber von KG anspruch aus?

Mehr ist hier ohne AKteneinsicht zu dem Fall nicht zu sagen

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Beitrag von Logo2010 » 20.04.2018, 13:58

Also ich habe nun den Anruf der Kk bekommen, dass ich für die 4 Wochen Krankengeld bekomme als Ersatz so lange die BG immer noch prüft.

Also hat sich mein Widerspruch gelohnt, jetzt bin ich gespannt, aus welcher Grundlage die Zahlung geschieht, denn der Bescheid geht mir noch zu.

Halte dich auf den laufenden und danke vorab!

Schönes Wochenende.

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