Wie verhält es sich mit den Krankengeld nach EMR?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Susanne42
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Wie verhält es sich mit den Krankengeld nach EMR?

Beitrag von Susanne42 » 10.11.2018, 08:20

Ich hatte eine 3 jährige befristete Erwerbsminderungsrente.

Die Dame von der Krankenkasse meinte, ich hätte nur noch meinen Restanspruch von der Zeit vor der Erwerbsminderungsrente.

Aber eigentlich ist doch schon längst wieder eine neue Blockfrist nach der Erwerbsminderungsrente und ich hätte doch eigentlich voll Anspruch.

Wer weiß das genau?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.11.2018, 11:45

Hallo,
etwas genauer kann dir evtl. weiter geholfen werden, wenn du uns an dieser Stelle mehr Informationen gibst, als da wären - von wann bis wann Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldanspruch. Sind die Blockfristen zeitlich bekannt. Besteht denn ein Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch oder warst du bisher als Rentnerin pflichtversichert ?
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 10.11.2018, 12:46

Ich war von Januar 16 bis 8/16 im Krankengeld
Voraussichtlich bis 8/19 in Erwerbsminderungsrente
In der Zeit freiwillig in die gesetzliche eingezahlt (9/10 nicht erreicht)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.11.2018, 13:26

Susanne42 hat geschrieben:Ich war von Januar 16 bis 8/16 im Krankengeld
Voraussichtlich bis 8/19 in Erwerbsminderungsrente
In der Zeit freiwillig in die gesetzliche eingezahlt (9/10 nicht erreicht)
Hallo,
danke - so, wie geschildert bist du als Rentnerin freiwillig versichert,d.h. du bist auch, wenn sich nichts ändert, wie. z.B. ALG-1 oder eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit nach Ende der Rente freiwillig versichert oder ggf. familienversichert. Dann hast du aber keinen Krankengeldanspruch, d.h. die Frage nach Blockfrist und Restanspruch stellt sich erst gar nicht. Theoretisch hast du allerdings recht - eine neue Blockfrist kann trotzdem inzwischen begonnen haben.
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 10.11.2018, 19:13

Ok, das heißt ich müsste nach der Erwerbsminderungsrente erstmal paar Tagen (28 ?) Alg1 beziehen, um wieder Krankengeldanspruch zu haben?

Allerdings hat ja die Frau von der Krankenkasse gesagt, es begänne keine neue Blockfrist, sondern ich hätte nur den Restanspruch von dem, was vor der Erwerbsminderungsrente noch übrig war

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.11.2018, 10:23

Susanne42 hat geschrieben:Ok, das heißt ich müsste nach der Erwerbsminderungsrente erstmal paar Tagen (28 ?) Alg1 beziehen, um wieder Krankengeldanspruch zu haben?
ja, also arbeitsfähig sein und deshalb Arbeitslosengeld—1 beantragen und erhalten. dann besteht Krankenversicherungspflicht und ein Krankengeldanspruch. Wenn dann Arbeitsunfaehigkeit eintritt, zahlt das Arbeitsamt fuer maximal sechs Wochen das Arbeitslosengeld weiter, danach die Krankenkasse, aber siehe dazu unten

Allerdings hat ja die Frau von der Krankenkasse gesagt, es begänne keine neue Blockfrist, sondern ich hätte nur den Restanspruch von dem, was vor der Erwerbsminderungsrente noch übrig war
Das wäre dann wirklich zu prüfen, d.h. Man muss nachrechnen. Wann genau begann die AU in 2016, gab es da ggf. bereits eine Blockfrist weil es in den drei Jahren davor, also 2013-2015 bereits anrechenbaren Vorerkrankungen gab. Es kann durchaus sein, dass die Auskunft der Kasse richtig ist, es kann aber auch genau so sein, dass es eben nicht stimmt und eine neue Blockfrist sich anschließt weil das Leistungsende in der bisherigen nicht erreicht werden konnte.
Gruß
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 12.11.2018, 07:58

Nein gab keine Vorerkrankungen.
Januar 16 begann alles

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2018, 12:12

Susanne42 hat geschrieben:Nein gab keine Vorerkrankungen.
Januar 16 begann alles
Hallo,
wenn wir Januar 2016 als tatsächlichen Beginn annehmen, dann wäre die Blockfrist im Januar 2019 beendet - ja, dann könnte wegen der gleichen Erkrankung erneut ein Anspruch auf maximal 78 Wochen bestehen.
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 12.11.2018, 15:19

Was ist mit den 28 arbeitsfähigen Tagen, die zwischen EMR und KG liegen müssen.
Reicht da Alg1 oder muss ich tatsächlich eine Tätigkeit aufnehmen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2018, 16:21

Susanne42 hat geschrieben:Was ist mit den 28 arbeitsfähigen Tagen, die zwischen EMR und KG liegen müssen.
Reicht da Alg1 oder muss ich tatsächlich eine Tätigkeit aufnehmen?
Hallo,
es ist wichtig in einem Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch zu stehen, ob das ALG-1 ist oder eine Arbeitnehmertätigkeit spielt da keine Rolle meine ich.
Was hat das mit den 28 Tagen auf sich , kann ich momentan nix damit anfangen, bin schon zwei Jahre raus.
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 12.11.2018, 20:53

Die 28 Tage sind irgendwie die Mindesleistung an Arbeitsfähigkeit um einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld zu haben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2018, 22:13

Susanne42 hat geschrieben:Die 28 Tage sind irgendwie die Mindesleistung an Arbeitsfähigkeit um einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Hallo
Aha, vielen Dank, wo hast du das gelesen - Stell dir mal vor, du beginnst direkt nach Ende der Rente eine Beschaeftigung und wirst nach einer Woche arbeitsunfähig und da sollst du keinen Anspruch auf Krankengeld haben, auch wenn es sich z.B. Um einen Knochenbruch handeln würde.
Das habe ich noch nie gehört, deshalb meine Frage, kannst du mir dafür eine Quelle nennen ?
Danke und Gruß
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 13.11.2018, 07:56

Hi, nein so ist es nicht.
Die 28 Tage beziehen sich auf die Krankheit, die zur Erwerbsminderungsrente geführt haben.
Sollte diese wieder auftreten, hat man zwar keinen Anspruch auf Krankengeld, aber dann bekommt man wieder Erwerbsminderungsrente.
So war es bei meiner Freundin auch. Sie hatte Krebs und war eigentlich im Laufe der Erwerbsminderungsrente wieder ok. Somit wurde nicht verlängert.
Jedoch brach der Krebs kurz danach wieder aus und sie bekam schnell wieder Erwerbsminderungsrente.
Eine ganz neue Krankheit führt zu Krankengeld, aber das sogar erst nach 6 Wochen Alg1. Solange bekommt man Alg1 weiter.
Nachgelesen hab ich das jetzt auch nicht, aber die Frau von der Krankenkasse hat es so gesagt.
Direkt nach der Erwerbsminderungsrente besteht jedenfalls kein Anspruch auf Krankengeld für die Krankheit(en) die zur Erwerbsminderungsrente geführt haben.
Aber man hat immer Alg1 Anspruch oder Nathlosigkeitsregelung, es sei denn man hat Hartz4 vorher bezogen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.11.2018, 12:54

Hallo Susanne 42,
na wenn das so ist, dann muss es ja auch richtig sein - ich hatte wirklich in meinen 48 Jahren bei der Kasse keinen solchen Fall gehabt, vielen Dank - wieder bzw. noch etwas dazu gelernt.
Zum Krankengeld selbst - ja bei ALG-1 zahlt das Arbeitsamt erst mal bis zu sechs Wochen weiter, allerdings ruht in dieser Zeit der Krankengeldanspruch, die Zeit selbst wird aber auf das Leistungsende trotzdem angerechnet.
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Beitrag von Susanne42 » 13.11.2018, 13:35

Ich weiß ja nicht 100% ob das stimmt, das hat mir nur die Dame bei der Hotline gesagt .
Da weiß man ja nie so genau 😅

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