Wiedereingliederung abbrechen ohne Grundangabe

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Moderator: Czauderna

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Maxi 34
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Wiedereingliederung abbrechen ohne Grundangabe

Beitrag von Maxi 34 » 05.07.2018, 21:13

Hallo Leute,
Ich hab mal ne Frage bzgl. der Wiedereingliederung "Hamburger Modell".
Folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin war 6 Monate krankgeschrieben. Auf Anraten des Hausarztes legte sie dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung für zunächst 2 Wochen vor für je 3 Stunden täglich. Im selben Zug eine Krankmeldung für den selben Zeitraum und noch eine Woche danach ( also krankmeldung insgesamt 3 wochen).
Nach 4 Tagen teilte sie dem Arbeitgeber mit, das sie die Wiedereingliederung nicht stufenweise erhöhen möchte aufgrund der Fahrzeit zum Arbeitsplatz. Sie möchte nach der Widereingliederung bzw. nach Ablauf der Krankmeldung wieder voll arbeiten.

Nach 1 1/2 Wochen sagte sie bei den Kollegen sie benötigt die Wiedereingliederung nicht mehr, sie bleibt jetzt die restliche Dauer der Krankschreibung zu Hause und fängt dann voll wieder an zu arbeiten.

Dem Arbeitgeber teilte sie den vorzeitigen Abbruch der Wiedereingliederung nicht mit und erschien einfach nicht zum geplanten/vereinbarten Stundenzeitraum.

Meine Frage nun: "Ist sowas rechtens? Wie geht sowas? Ich meine die Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen AG, AN und Krankenkasse bzw. Arzt und es wurde ein fester Zeitraum vereinbart. Es bestand kein gesundheitlicher Grund, die Maßnahme vorzeitig zu beenden."
Kann der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten oder sollte zumindest nicht die Krankenkasse davon erfahren?
Also ich habe den Verdacht, dass die Mitarbeiterin überhaupt nicht arbeiten möchte und vermute, dass sie sich nach Ablauf der Krankschreibung auf eine andere Diagnose erneut dauerhaft krankschreiben lässt.

Freue mich auf eure Antworten.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.07.2018, 12:39

Hallo,
also allein die Fahrzeit als Grund - das ist schon schwer nachvollziehbar, wobei, wenn man mal überlegt, dass zu Beginn einer solchen Maßnahme meist kleine Arbeitseinheiten festgelegt werden, z.B. 2 Stunden, sich aber dann ggf. vier Stunden An- und Abfahrt ergeben, dann steht das schon in einem Missverhältnis, aber das hätte man bei Erstellung des Wiedereingliederungsplans schon berücksichtigen können, als schwer nachvollziehbar, dieses Argument.
Ich denke mal, wenn es tatsächlich so ist, wie geschildert, dass die Krankenkasse sich da schon einschaltet und ggf. den MDK einschaltet.
Der Arbeitgeber kann meines Erachtens direkt nichts machen, denn er musste "nur" in der Form mitwirken, dass er diese Maßnahme ermöglichte, aber hat ja daraus nun keine finanziellen Nachteile, die Krankenkasse hat weiter Krankengeld gezahlt und während der Maßnahme galt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig. Er kann natürlich die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, dass muss aber gegenüber der Kasse artikulieren und die muss entsprechend handeln - womit wie wieder beim MDK. wären. Vermutungen sind da keine Begründung.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 06.07.2018, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 06.07.2018, 16:53

Hallo Maxi34,

Ich würde keine arbeitsrechtlichen Empfehlungen hier abgeben, das bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Ich denke, Eure Zielrichtung als Arbeitgeber ist klar.

Bei Zweifel zur Arbeitsunfähigkeit kann man sich an die Krankenkasse wenden und die Gründe benennen. Aber ich glaube, das kennt Euer Unternehmen. Wieviel Mitarbeiter/innen habt ihr?

Erlaube mir, ein paar andere Rückfragen zu stellen
-Kennt ihr das Erkrankungsbild der Mitarbeiterin? (sie ist ja nicht verpflichtet, das Euch mitzuteilen), z. B. orthopädische oder psychische Diagnose??
-Habt ihr das sogenannte für Euch verpflichtende Betriebliche Eingliederungsmanagement, "BEM-Verfahren" durchgeführt (da sie länger als 6 Wochen nun krank war,...) - für die Mitarbeiterin jedoch freiwillige Annahme des Verfahrens.
-Habt ihr eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
-Wie erklärst Du Dir selbst oder Euer Unternehmen, dass sie nicht zum Hörer greift, und die richtigen Ansprechpartner informiert (sie informierte ja nur "Deine Kollegen"). Stimmte das Verhältnis nicht mehr bzw. gab es Differenzen? Wie ist die Kommunikation und das Betriebsklima in Eurem Unternehmen?

Freue mich auf Dein erneutes Feedback
LG
Ron

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